2021-10121 Versicherungsmakler-Dienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10121

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2021-10121 Versicherungsmakler-Dienstleistung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10121
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66518000 Versicherungsmakler- und -agenturdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand ist die Wahrnehmung der Versicherungsangelegenheiten der Autobahn GmbH des Bundes durch einen unabhängigen Versicherungsmakler.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Wahrnehmung der Versicherungsangelegenheiten der Autobahn GmbH durch einen unabhängigen Versicherungsmakler. Der Versicherungsmakler darf hinsichtlich der Vermittlung von Versicherungsverträgen nicht vertraglich an eine oder mehrere Versicherungsgesellschaft(en) gebunden sein, sondern muss die Interessen der Autobahn GmbH als treuhänderischer Sachwalter vertreten. Der Versicherungsmakler muss über bestehende Maklerinkasso-Vereinbarungen mit mindestens 3 Versicherern mit Sitz in Deutschland verfügen.

Ausgenommen vom Leistungsumfang ist der Bereich der Sozialversicherungen. Für die Autobahn GmbH bestehen derzeit Versicherungsverträge für folgende Sparten:

- Kfz

- D&O

- Sach-Inhalt

- Betriebshaftpflicht

- Drohnenhaftpflicht

- Vermögensschaden-Rechtsschutz

- Straf-Rechtsschutz

- Grundfähigkeit

- Beihilfeablöse (Ausschreibung in Vorbereitung)

Die Leistung des Versicherungsmaklers umfasst sowohl die Betreuung und Verwaltung der bestehenden als auch der neu abzuschließenden und der ggf. zu kündigenden Versicherungsverhältnisse. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung des Bestandes, die Beratung hinsichtlich sinnvoller oder notwendiger Änderungen, das Unterbreiten von Vorschlägen zur Prämienoptimierung einschließlich deren Umsetzung. Darüber hinaus erstreckt sich die Leistung des Versicherungsmaklers auf die Abwicklung der Schadenfälle mit den Versicherern der Autobahn GmbH.

Für die Autobahn GmbH ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Versicherungsmakler eine umfassende Kompetenz im Bereich der Durchführung von Vergabeverfahren aufweist. Der Versicherungsmakler muss in der Lage sein, die Beschaffung der Versicherungsleistungen unter Beachtung aller notwendiger vergaberechtlicher Vorgaben zu begleiten und die Autobahn GmbH dabei umfassend zu unterstützen. Dies betrifft sowohl die Durchführung von nationalen als auch die Durchführung EU-weiter Vergabeverfahren.

Die Autobahn GmbH verfügt über einen Fuhrpark (Fahrzeuge und Geräte) mit mehr als 10.000 Einheiten. Die Betreuung der Kfz-Flotte ist daher ein wichtiger Bestandteil der Versicherungsmaklerdienstleistung. Kompetenz und Erfahrung des Versicherungsmaklers in der Betreuung von Kfz-Flotten sind daher zwingend erforderlich.

Die Versicherungsmaklerdienstleistung umfasst auch die Vermittlung, Beratung und Betreuung der organschaftlichen Risiken der Autobahn GmbH.

Ein weiterer Bestandteil der Versicherungsmaklerdienstleistung ist die Betreuung der Grundfähigkeitsversicherung für Beschäftigte im Gefahrenraum Autobahn und der in Anbahnung befindlichen Beihilfeablöseversicherung (Ausschreibung befindet sich in Vorbereitung) für einen Teil der Beschäftigten der Autobahn GmbH.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept/Präsentation / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Beantwortung ergänzender/vertiefender Fragen zum Leistungskonzept und zur Leistungsbeschreibung / Gewichtung: 30
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 161-424147
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021-10121
Bezeichnung des Auftrags:

2021-10121 Versicherungsmakler-Dienstleistung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.funk-gruppe.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2021