Inbetriebnahmemanagement für den Neubau einer S3-Isolierstation auf der Bundeswehrliegenschaft Bundeswehrkrankenhaus Berlin. - 3399/2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 3399/2021

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbr.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Inbetriebnahmemanagement für den Neubau einer S3-Isolierstation auf der Bundeswehrliegenschaft Bundeswehrkrankenhaus Berlin. - 3399/2021

Referenznummer der Bekanntmachung: 3399/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

siehe II.2.4 – Beschreibung der Beschaffung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Bundeswehrkrankenhaus Berlin

Scharnhorststraße 13

10115 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf der Liegenschaft des Bundeswehrkrankenhauses Berlin wurde im Zeitraum von Oktober 2000 bis Dezember 2014 der Neubau H1.7 realisiert und dem Maßnahmenträger bis auf die S3-Isolierstation, welche der Behandlung von schweren Infektionskrankheiten dienen soll, im 3.OG im Rahmen einer Teilübergabe übergeben. Hierbei handelt es sich um 2 Patientenzimmer (jeweils 2 Betten) sowie Räume im Keller- und Dachgeschoss für technische Anlagen.

Für diesen noch zu übergebenden Bereich konnte bislang keine Übergabereife erreicht werden. Ursächlich hierfür sind die immer wieder auftretenden Störfallmeldungen sowie die erheblichen Stillstandzeiten der komplexen technischen Anlagen. Die bisher durchgeführten TÜV-Prüfungen konnten nicht positiv abgeschlossen werden. Ein Anlagenbetrieb mit den erforderlichen Inbetriebnahme-Prüfungen zur Feststellung der Technischen Übergabereife ist derzeitig nicht möglich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Aufgrund der globalen (humanitären) Einsätze der Bundeswehr in Krisengebieten, in denen es immer wieder zu Ausbrüchen von schweren Epidemien kommt, sowie die aktuellen Aussagen der Bundeswehr, dass ein erneut und vermehrtes Auftreten von schweren Infektionskrankheiten (beispielhaft das Ebola-Fieber oder andere Pandemiesituationen) Global zu verzeichnen sind, besteht eine erneute Dringlichkeit die einzige S3-Isolierstation der Bundeswehr, welche der Behandlung von schweren Infektionskrankheiten dienen soll, zeitnah fertigzustellen.

Sollte es zukünftig aufgrund von (humanitären) Einsätzen in Krisengebieten zu Infizierungen von Soldatinnen und Soldaten mit Infektionskrankheiten kommen, so sollten diese primär auf der S3-Isolierstation des Bundeswehrkrankenhauses Berlin versorgt und behandelt werden.

Soweit die Inbetriebnahme nicht unmittelbar erfolgt, kann die Versorgung der Patienten nicht gewährleistet werden und es besteht die erhebliche Gefahr für die Gesundheit für die Soldatinnen und Soldaten. Das Büro Gehring Ingenieure ist als Nachunternehmer für den bisherigen Auftragnehmer in die komplexe Anlage und die technischen Problemstellungen eingearbeitet. Eine erneute Einarbeitung eines anderen Büros würde die Fertigstellung um Monate verzögern. Aus diesem Grund liegt auch ein technisches Alleinstellungsmerkmal im Sinne von § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV vor.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
22/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71 Darmstadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: [gelöscht], Fax: [gelöscht]. Es ist beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit dem zuvor benannten Bieter abzuschließen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Nachprüfungsverfahren nicht mehr zulässig (§ 135 Abs. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2021