Rhinstraßenbrücke/ Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0289-2020

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rhinstraßenbrücke/ Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0289-2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45234130 Gleisbettbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Rhinstraße- Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausbau - 500 m Fugenschnitte - 310 m³ Straßenaufbruch (Asphalt- und Betonschichten) - 365 m² Deckenschluss (Gehwegplatten, Betonpflaster, Mosaik, Kleinsteinpflaster) - 1.650 m Hoch- und Tiefborde (Kantensteine, Betonborde, L-Borde) - 2.500 m³ Boden - 3.000 m² Grasnarbe - 2 provisorische Haltestellen - 500 m³ Kabelgraben - 1 Stück Rillenschienenweiche auf Holzschwellen in Schotterbettung - 1 Stück Rillenschienenrahmengleisweiche, bituminös untergossen auf Asphalttragschicht und Betondeckenschluss - 1.270 m Querschwellengleis - 55 m Rillenschienenrahmengleis mit Betondeckenschluss - 26 m Gleistragplatten - 2.100 t Entsorgung Schotter - 1.050 t Abfuhr Schotter zum Entsorger der BVG - 1.580 St. Betonschwellen, Abfuhr zum Entsorger der BVG - 600 t Entsorgung Asphalt - 500 t Beton - 4.500 t Entsorgung Boden und Steine Einbau - 10.550 m² Planum herstellen (Straße, Gehweg, Grünflächen) - 3.300 m² Oberboden 15 cm stark - 1.400 m³ Kies-Sand-Tragschicht - 210 m³ Recyclingtragschicht 0/32 - 3.300 m² Rasenansaat - 2.500 m Schutzrohr DN 110 - 700 m Schutzrohr DN 63 - 17 Stück Kabelschacht (KS I und KS II) - 5 Stück Schlammfangschacht (Regelblatt 410) - 19 Stück Drainageschacht aus Beton - 1.850 m² Geotextil für Drainage - 880 m Drainagerohr - 160 m³ Sickerkies 8/16 für Drainage - 140 m² Unterschottermatten - 250 Stück Schienenstoßschweißungen - 150 m NBS-Gleis - 12 Stück Gleistragplatten - 2 Stück Schienenauszugsvorrichtungen - 50 m Y-Stahlschwellengleis - 4 Stück Einfache Weiche (Kopfschiene, Betonschwelle) - 780 m² Asphaltdeckenschluss - 1.000 m² Deckenschluss (Gehwegplatten, Betonpflaster, taktile Platten, Mosaik...) - 1.900 m Hoch- und Tiefborde (Kantensteine, Betonborde, L-Borde)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 139-343205
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Rhinstraßenbrücke/ Gleisbau- und Deckenschlussarbeiten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/12/2021