Holzfenster Bestandsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: BSW OV-ABH4-674/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/oeffentliche-auftraege/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.hamburg.de/bauleistungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Holzfenster Bestandsgebäude
Für die TUHH soll das Gebäude auf dem Grundstück der Harburger Schloßstraße 20 sicherheitstechnisch saniert werden. Das Gebäude besteht aus einem Hauptgebäude (Altbau), welches unter Denkmalschutz steht und einem südwestlich angegliederten Anbau. Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen wird der bestehende Anbau abgerissen und durch einen neuen Anbau mit größerer Grundfläche ersetzt.
Leistungsumfang u.a. Rückbau von Bestandsfenstern und Herstellung und Montage von neuen Holzfenstern
Hamburg
Leistungsumfang u.a. Rückbau von Bestandsfenstern und Herstellung und Montage von neuen Holzfenstern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neu Wulmstorf
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 22091
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]