Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Selbsttests Referenznummer der Bekanntmachung: V0740/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28215
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.bremen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-Selbsttests
Lieferung und Zwischenlagerung von Covid-19 Antigen-
Selbsttests für das Land Bremen
Grundschulen im Land Bremen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über die Lieferung von Covid-19 Antigen Schnelltests LEPU oder gleichwertig für Schüler:innen an Grundschulen.
Menge im LV: 1.410.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Selbsttests zur Eigenanwendung der Schüler:innen im Alter ab 6 Jahren unter Beaufsichtigung der Lehrkraft.
Die Tests müssen eine CE-Zertifizierung besitzen und positiv vom PEI evaluiert sein. Die Tests müssen so handhabbar sen, dass die Schüler:innen in der Lage sein können, die Tests unter Aufsicht eigenständig durchzuführen. Das bedeutet, dass eine Lehrkraft gleichzeitig eine komplette Klasse sicher bei der Testung anleiten und beaufsichtigen können muss. Beim Lepu-Test wird das Stäbchen unmittelbar nach dem Nasenabstrich in das Testheft gesteckt, so dass die Kinder wieder beide Hände frei haben und sich ganz auf den nächsten Arbeitsschritt (Fläschchen mit Pufferlösung öffnen und auf das Stäbchen tropfen) konzentrieren können. Das verhindert die Gefahr eines Verschüttens bzw. in Kontaktkommens mit der Pufferflüssigkeit. Andere Tests, wie z.B. Hotgen oder Lyher kommen hier nicht infrage aufgrund der eingeschränkten motorischen Fähigkeiten der Kinder.
Es sind 25er-Verpackungen anzubieten.
Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu Verzögerungen aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet erst mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Weiterführende Schulen im Land Bremen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über
die Lieferung von Covid-19 Antigen Schnelltests für
Schüler:innen an Weiterführenden Schulen (ab der 5. Klasse).
Menge im LV: 3.185.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Selbsttests zur Eigenanwendung der Schüler:innen im Alter ab 10 Jahren unter Beaufsichtigung der Lehrkraft.
Die Tests müssen eine entsprechende CE-Kennzeichnung besitzen. Des Weiteren werden nur Tests akzeptiert, die in der vom PEI und von der Eurosurveillance am 04.11.2021 veröffentlichten Sensitivitätsbewertung die erforderlichen Kriterien erfüllen und eine Sensitivität bei einem cq<=25 von 100 % erreichen. Die Liste hierzu befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Die Tests müssen so handhabbar sein, dass die Schüler:innen in der Lage sein können, die Tests unter Aufsicht eigenständig durchzuführen. Das bedeutet, dass eine Lehrkraft gleichzeitig eine komplette Klasse sicher bei der Testung anleiten und beaufsichtigen können muss.
Es sind 25er-Verpackungen anzubieten. Alternative Verpackungseinheiten ab 20 Stück sind ebenfalls zulässig.
Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu Verzögerungen aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet erst mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Kinder- und Familienzentren im Land Bremen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über
die Lieferung von
Covid-19 Antigen Schnelltests für Kinder in den
Kindertageseinrichtungen
Menge im LV: 830.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Tests für Kinder in den Kindertageseinrichtungen
Speichel-Selbsttests (Lollitests) zur Anwendung der Eltern bei den Kindern im Alter ab 3 Jahren. Die Tests müssen geeignet sein für Kinder von 3 bis 6 Jahren.
Die Tests müssen so handhabbar sein, dass die Eltern mithilfe des Speichelabstriches die Innenseite des Mundes sowie die Zunge des Kindes abtupfen können.
Die Tests müssen eine CE-Kennzeichnung tragen und müssen vom PEI positiv evaluiert sein.
Alle Verpackungsgrößen sind zugelassen.
Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu Verzögerungen aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet erst mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Beschäftigte des Landes Bremen und weiterer Einrichtungen
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Unternehmen über
die Lieferung von Covid19-Selbsttests für Beschäftigte des
Landes Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und
Bremerhaven sowie weiterer Einrichtungen (siehe
Vergabeunterlagen)
Menge im LV: 660.000
Höchstmenge: Aufschlag von 25%.
Tests für Beschäftigte des Landes Bremen sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven sowie weiterer Einrichtungen (siehe Leistungsbeschreibung)
Selbsttests zur Eigenanwendung der Bediensteten.
Die Tests müssen eine entsprechende CE-Kennzeichnung besitzen. Des Weiteren werden nur Tests akzeptiert, die in der vom PEI und von der Eurosurveillance am 04.11.2021 veröffentlichten Sensitivitätsbewertung die erforderlichen Kriterien erfüllen und eine Sensitivität bei einem cq<=25 von 100 % erreichen. Die Liste hierzu befindet sich in den Ausschreibungsunterlagen.
Die Bediensteten müssen in der Lage sein, die Tests eigenständig durchzuführen.
Es sind hier zwingend einzelverpackte Tests anzubieten.
Der Auftraggeber kann den Rahmenvertrag unter der Bedingung verlängern, dass es bei der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu Verzögerungen aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens kommt. Diese bedingte Vertragsverlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet erst mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB, sowie § 46 Abs. 2 VgV vorliegen, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
1. Für den Fall der Bietergemeinschaft: von allen Beteiligten unterschriebene
Bietergemeinschaftserklärung im Original, deren Inhalt die Benennung des bevollmächtigten Vertreters und eine Bestätigung zur gesamtschuldnerischen Haftung hat, sowie eine Verpflichtungsermächtigung (§ 47 VgV)
2. Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV)
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV)
zu 2. Mindestdeckungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung:
[Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden.
zu 3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die besondereu Leistungsart dieser Ausschreibung
1. Referenzliste der wesentlichen erbrachten vergleichbaren Leistungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Vor der Auslieferung einer jeweils beim Lieferanten
zwischenzulagernden Charge oder der Gesamtmenge ist eine
Freigabe nach Prüfung eines Rückstellmusters durch die
Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
erforderlich. Rechnungen müssen elektronisch als strukturierter
XML-Datensatz nach dem Standard XRechnung erfolgen (siehe
auch e-rechnung.bremen.de). Der Auftraggeber behält sich vor,
Bestellungen über einen behördeninternen Webshop
abzuwickeln.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber
zu senden.
2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern
oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie
nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten
deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1) genannten Vergabestelle unter Angabe der oben genannten Vergabenummer rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de