Beschaffung, Installation und Betrieb von Laternenladepunkten in Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: IV A 1 - EL 03

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/150458
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung, Installation und Betrieb von Laternenladepunkten in Berlin

Referenznummer der Bekanntmachung: IV A 1 - EL 03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
51110000 Installation von elektrischen Einrichtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen des Forschungsprojekts ElMobileBerlin sollen bis zu 1.000 Laternenladepunkte in den Bezirken Steglitz-Zehlendorf, Marzahn-Hellersdorf sowie ggfs. weiteren Bezirken im öffentlichen Raum an bestehende Beleuchtungsmasten angebracht werden, die die Anforderungen des Berliner Modells erfüllen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
51110000 Installation von elektrischen Einrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

„Das Land Berlin fördert seit Jahren den Aufbau von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum. Vor diesem Hintergrund hat sich das Land auch einen Zuwendungsbescheid im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020 erhalten. Zentraler Untersuchungsgegenstand im Rahmen des Projekts „ElMobile“ ist der Aufbau von Ladepunkten für Anwohner ohne dauerhaften und gesicherten Zugang zu privaten Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur, sogenannte Laternenparker. Das Teilvorhaben möchte in der Praxis erforschen, inwiefern Laternenladepunkte in Berlin dazu beitragen können, Elektromobilität auch für diese Nutzergruppe zu einer echten Mobilitätsalternative zu entwickeln. Ziel ist der Aufbau von bis zu 1.000 Laternenladepunkten im öffentlichen Raum.

Gegenstand des Auftrages im Einzelnen sind:

- die Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme von 200 AC-Ladepunkten an Beleuchtungsanlagen (Grundkontingent) durch den Auftragnehmer, deren Anbindung an das Berliner Modell und deren Betrieb als Teil der öffentlich-zugänglichen Ladeinfrastruktur,

- sowie optional die Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme von mindestens 300 und bis zu 800 weiteren AC-Ladepunkten (optionales Errichtungskontingent) durch den Auftragnehmer, deren Anbindung an das Berliner Modell und deren Betrieb als Teil der öffentlich-zugänglichen Ladeinfrastruktur,

- die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen Ladeeinrichtungen durch den Auftragnehmer,

- das allgemeine Recht für den Auftragnehmer als Sondernutzer grundsätzlich auf öffentlichem Straßenland Ladeeinrichtungen an Beleuchtungsanlagen zu errichten und zu betreiben,

- die Zahlung einer Vergütung an den Auftragnehmer durch das Land Berlin.

Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024.

Zusätzlich zu dem Grundkontingent ist das Land Berlin optional berechtigt, die Lieferung, Errichtung und den Betrieb von mindestens 300 bis zu weiteren 800 Ladeeinrichtungen vom Betreiber zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlangen (optionales Errichtungskontingent). Das Land Berlin wird von dieser Option Gebrauch machen, wenn die bereits beantragte Verlängerung der Projektlaufzeit des Projekts „ElMobile“ durch den Fördermittelgeber um zwölf Monate bis zum 30.09.2023 genehmigt wird. Das Land zeigt dem Auftragnehmer spätestens bis zum 15.09.2022 schriftlich an, wenn es von dieser Option Gebrauch macht.

Wenn das Land von der Option Gebrauch macht, ermittelt es in Abstimmung mit dem Auftragnehmer den Umfang des optionalen Errichtungskontingents. Maßgeblich sind dabei insbesondere wie viele Ladepunkte auf Grundlage des Angebots des obsiegenden Bieters und der für diesen Vertrag zur Verfügung stehenden Haushalts- und Projektmittel umgesetzt werden können, und sodann wie viele Ladepunkte technisch und organisatorisch errichtet werden können. Soweit auf dieser Basis das optionale Errichtungskontingent nur anteilig errichtet werden kann, werden die Errichtungsmengen und -fristen auf Grundlage der Leistungsbeschreibung ermittelt.

Im Wettbewerb stehen die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur. Für den Zugang zu den Ladeeinrichtungen ist eine Preisobergrenze für das Ad-hoc-Laden definiert

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Ladeeinrichtung und spezifische Leistungen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Übergeordnete Leistungen / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die zu vergebene Leistung beinhaltet die Lieferung, Errichtung, Installation und den Betrieb von 200 Laternenladepunkten (Grunderrichtungskontingent), mit der Option auf Lieferung, Errichtung, Installation und dem Betrieb von weiteren mindestens 300 Laternenladepunkten bis zu maximal weiteren 800 Laternenladepunkten (optionales Errichtungskontingent). Eine Errichtung im Rahmen des Grunderrichtungskontingents durch den Betreiber ist bis zum 30.09.2022 möglich. Nach diesem Zeitpunkt ist durch den Betreiber ein vertragsgemäßer Betrieb der Ladeinfrastruktur bis zum regulären Vertragsende am 31.12.2024 sicherzustellen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Berufs- oder Handelsregisterauszug, welcher bei Einreichung nicht älter als zwölf Monate sein darf.

b) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Körperschaft des Her-kunfts- oder Sitzstaates über die Mitgliedschaft (nicht älter als zwölf Monate am Ende der Angebotsfrist).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als zwölf Monate am Ende der Angebotsfrist).

b) Vorlage einer Unternehmensdarstellung des Bewerbers, die insbesondere die bisherige Ge-schäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen ein-schlägigen Unternehmen umfasst.

c) Erklärung über den Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) der letzten drei Geschäftsjahre. Besteht ein Unternehmen noch nicht drei Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens des Bewerbers anzugeben.

d) Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden 3 Mio. € und sonstige Schäden 1 Mio. € bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Mit dem Angebot kann der Bieter zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistun-gen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern.

e) Wirt -124 EU-Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

f) Wirt-213Angebotsschreiben ohne Lose

g) Wirt-2140.1 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen

h) Wirt-2141 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV)

i) Wirt-235 Unteraufträge, Eignungsleihe

j) Wirt-238 Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft

k) siehe Anlage 0.4 Checkliste der einzureichenden Angebotsunterlagen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Auflistung von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre. Um vergleichbare Leitungen handelt es sich bei Leistungen aus den folgenden Bereichen: Lieferung, Errichtung und Betrieb einer Infrastruktur für Elektromobilität im öffentlichen Raum.

b) Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich.

c)Zulassung für Arbeiten am Niederspannungsnetz

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

a) Auflistung von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Leistungen innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre. Um vergleichbare Leitungen handelt es sich bei Leistungen aus den folgenden Bereichen: Lieferung, Errichtung und Betrieb einer Infrastruktur für Elektromobilität im öffentlichen Raum.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/01/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/05/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/01/2022
Ortszeit: 12:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es findet keine öffentliche Submission statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften – Frauenförderverordnung (FFV)

vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498). — Anforderungen nach dem Berliner

Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) vom 8.7.2010 (GVBl. S. 399), zuletzt geändert am 5.6.2012

(GVBl. S. 159), zuletzt geändert am 22.4.2020 (GVBl. 276) – Berliner Korruptionsregistergesetz (KRG) vom 19.4.2006 (GVBl. S. 358), zuletzt geändert am 1.12.2010 (GVBl. S 535) für Auskünfte zum erfolgreichen Bieter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/korruptionsregister/ – Gewerbeordnung (GewO) vom 22.2.1999 (Bundesgesetzblatt I S. 202), zuletzt geändert am 31.8.2015 (BGBl. I S 1474) für Auskünfte zum Bieter im Einzelfall aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO.

Mit dem Angebot sind hierzu folgende Eigenerklärungen einzureichen: Formblatt Wirt-2141 (zu

Frauenförderung).Dem Verfahren liegt die Anwendung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge – VgV –Ausgabe 2019 zugrunde.

Aktenzeichen beim Auftraggeber: Vergabenummer...

Der direkte Abruf der Auftragsunterlagen ist unter dem Link von I.3) möglich. Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten.

Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform (siehe Link von I.3)). Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bewerbern und Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren.Teilnehmer müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z. B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Teilnehmeranfragen durchselbständige Einsicht unter dem Link von I.3) verfolgen.

Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in

denVergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb

von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2021