Luftrettung Referenznummer der Bekanntmachung: 03-2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Luftrettung
Konzessionsvergabeverfahren zur Übertragung der Dienstleistungskonzessionen zur Durchführung des Luftrettungsdienstes in Berlin auf Konzessionsnehmer (§§ 5, 6 RDG)
Charite Campus Benjamin Franklin
Berlin, Deutschland
Vergeben wird die Konzession zur Durchführung der Luftrettung (hier Los 1): Luftrettungszentrum CHRISTOPH31 an der Charité Campus Benjamin Franklin (CBF);
Unfallkrankenhaus Berlin
Berlin, Deutschland
Vergeben wird die Konzession zur Durchführung der Luftrettung (hier Los 2): Luftrettungszentrum CHRISTOPHBERLIN am Unfallkrankenhaus Berlin (UKB)
Vertragsverlängerungsoption von 2 weiteren Jahren.
Örtlichkeit offen
Berlin, Deutschland
Vergeben wird die Konzession zur Durchführung der Luftrettung (hier Los 3) einschließlich der vorherigen Errichtung der Luftrettungsstation: Luftrettungszentrum CHRISTOPH (31-BRAVO); der Standort hierfür wird durch den Konzessionsgeber gemäß § 6 Absatz 2 RDG festgelegt, sobald er feststeht.
Vertragsverlängerungsoption von 2 weiteren Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Luftrettung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Filderstadt
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70794
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Luftrettung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Filderstadt
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70794
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Luftrettung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Filderstadt
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70794
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung und V.2.4 Angaben zum Wert des Auftrags/Loses: Angebotspreise haben nach VgV einen hohen Vertraulichkeitsschutz, zudem handelt es sich um ein grundsätzlich zu schützendes Geschäftsgeheimnis des jeweiligen Bieters. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV kommt hier zur Anwendung. Das Feld II 1.7 und V.2.4 muss technisch ausgefüllt werden. Aus diesem Grund wurde „1.00“ als Füllwert eingetragen. In Bezug auf Los 1 wurde zwar am 17.12.2021 der Zuschlag erteilt. Die ADAC Luftrettung gGmbH betreibt jedoch den Standort des Loses 1 bis zum 31. Dezember 2025 auf der bisherigen Grundlage weiter. Der gerichtliche Vergleich aus dem Sitzungsprotokoll des Kammergerichts (Vergabesenat), welcher am Dienstag, den 14.12.2021 in Berlin geschlossen worden ist, findet Anwendung.
Es gab keine Bieter aus anderen EU-Ländern oder Nicht-EU Ländern. Ebenso haben sich keine KMU am Verfahren beteiligt. Das TED-Formular ließ jedoch an der Stelle eine "0" nicht zu. Daher musste jeweils eine "1" eingetragen werden, damit diese Bekanntmachung technisch ausgelöst werden konnte.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]