Städtebaulicher Entwurf einschließlich Funktionsplanung und Freianlagenplanung | Science City Hamburg Bahrenfeld "Quartiere am Volkspark" Referenznummer der Bekanntmachung: 1942.21 JB

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://sciencecity.hamburg/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtischer Entwicklungsträger
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Stadtentwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Städtebaulicher Entwurf einschließlich Funktionsplanung und Freianlagenplanung | Science City Hamburg Bahrenfeld "Quartiere am Volkspark"

Referenznummer der Bekanntmachung: 1942.21 JB
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Science City Hamburg Bahrenfeld ist eines der anspruchsvollsten Zukunftsvorhaben Hamburgs, sie verknüpft Wissenschaft, Forschung und Lehre mit den umliegenden Quartieren Bahrenfelds. In attraktiver Lage zum Volkspark, der zweitgrößten Parkanlage Hamburgs, entsteht ein integriertes Stadtareal mit einer

dichten Nutzungsmischung aus Wohnungen mit sozialer Infrastruktur, Forschungs- und Lehreinrichtungen sowie Büro- und Gewerbenutzungen mit einem hohen Anspruch an Innovation. Nach derzeitigem Planungsstand ist die Herstellung von ca. 300.000 qm BGF Wohnen (anteilig mindestens ein Drittel geförderter Wohnungsbau, insgesamt rd. 3.000 Wohnungen), ca. 30.000 qm BGF soziale Infrastruktur (Grund- und weiterführende Schule, Kitas), ca. 90.000 qm BGF für wissenschaftliche Einrichtungen, umfangreichen Sport- und Freizeitangeboten, ca. 35.000 qm für Büro- und gewerbliche Nutzungen, ca. 15.000 qm publikumswirksame Nutzungen im Erdgeschoss sowie öffentlicher Freiräume geplant. Ziel ist eine intensive Vernetzung der Nutzungen in einem urbanen Umfeld auf rund 48 ha Fläche mit insgesamt rund 470.000 qm BGF. Weitere Informationen finden sich unter https://sciencecity.hamburg

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Freie und Hansestadt Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Mit dem wettbewerblichen Dialog gem. § 18 VgV für die Entwicklung der "Quartiere am Volkspark" sollen der städtebauliche Entwurf und die Überführung in eine städtebauliche Funktionsplanung gemeinsam mit der Freianlagenplanung in einem einheitlichen Los beschafft werden. Die Auftraggeberin legt großen Wert auf eine integrierte Perspektive, in der die beiden Disziplinen Städtebau und Freiraum gleichberechtigte Planungsparameter sind.

Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:

- Städtebaulicher Entwurf und Funktionsplanung

- Nachfolgende Beratungsleistungen zum städtebaulichen Entwurf als optionale Beauftragung durch Abruf der AG

- Leistungsphasen 1-4 der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI

- Leistungsphasen 5-9 der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Abruf der AG

- Weitere Planungs- und Beratungsleistungen als optionale Beauftragung durch Abruf der AG

- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Abruf der AG.

Ablauf des Vergabeverfahrens:

Der wettbewerbliche Dialog erfolgt gemeinsam für den städtebaulichen Entwurf (einschließlich Funktionsplanung) sowie die Freianlagenplanung. Nach Abschluss des Dialogs erfolgt die Angebotslegung gemeinschaftlich für die Leistungen des städtebaulichen Entwurfs und anschließender städtebaulicher Funktionsplanung sowie die Freianlagenplanung.

Ziel dieses gemeinsamen Verfahrens mit integrativer Bewertung und gemeinsamer Beauftragung ist es, einen möglichst hohen fachbezogenen Qualitätsgewinn für die jeweilige Querschnittsperspektive zu erreichen und dabei eine gesamtheitliche Lösung für den Standort zu erzeugen, die eine gleichermaßen hohe Qualität für Freiraum und Städtebau erzielt.

1. Teilnahmewettbewerb:

Zunächst werden in einem Teilnahmewettbewerb gemäß den bekanntgegebenen Eignungskriterien höchstens 6 Teilnehmer ausgewählt.

2. Wettbewerblicher Dialog:

Der Wettbewerbliche Dialog erfolgt in zwei aufeinanderfolgenden Dialogphasen: In beiden Dialogphasen (Auswahlphase und Vertiefungsphase) sind Überarbeitungen, Anpassungen und Fortschreibungen der Aufgabenstellung möglich.

a) Erste Dialogphase (Auswahlphase):

Im Rahmen der ersten Phase des Wettbewerblichen Dialogs (Auswahlphase) bearbeiten die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Teilnehmer jeweils separat die Aufgabenstellung und reichen zum Abschluss der Auswahlphase ihre vorläufigen Dialogbeiträge ein.

Am Ende der Auswahlphase erfolgt - vorbehaltlich der noch einzuholenden Zustimmung der jeweiligen Teilnehmer - eine öffentliche Präsentation der Konzepte. Im Anschluss hieran wählt die Auftraggeberin durch eine Jury in einer nicht öffentlichen Sitzung die besten Dialogbeiträge zur weiteren Bearbeitung in der sich anschließenden Vertiefungsphase aus. Die Auswahl der Dialogbeiträge erfolgt anhand der bekanntgegebenen Kriterien.

Die Jury setzt sich aus Vertretern der Vergabestelle, den Fachbehörden, politischen Vertreter:innen und externen Fachleuten zusammen.

b) Zweite Dialogphase (Vertiefungsphase):

Die zweite Dialogphase (Vertiefungsphase) findet mit der verringerten Zahl der ausgewählten Dialogbeiträge statt. Die Unternehmen, deren Lösungen nicht für die folgende Dialogphase vorgesehen sind, werden informiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf Empfehlung der Jury aus den nicht ausgewählten Dialogbeiträgen auch Nachrücker zu benennen.

Die ausgewählten Dialogbeiträge werden in der zweiten Dialogphase von den verbliebenen Teilnehmern weiter vertieft, angepasst und fortgeschrieben. Der Dialog zwischen der Auftraggeberin und den jeweiligen Unternehmen ist unterteilt in städtebaulich-freiraumplanerische Fachgespräche und Verhandlungsgespräche über die Angebotsbestandteile 2-4 (Darstellung der Projektorganisation, indikatives Honorarangebot und Vertragskommentierung).

Sobald die Auftraggeberin in Bezug auf die Dialogbeiträge und die Angebotsteile 2-4 die Lösungen ermittelt hat, mit denen die Bedürfnisse und Anforderungen an die zu beschaffende Leistung befriedigt werden können, schließt die Auftraggeberin den Dialog ab. Die im Verfahren verbliebenen Teilnehmer werden hierüber informiert.

3. Angebotsphase:

Nach dem Abschluss des Dialogs fordert die Auftraggeberin die im Verfahren verbliebenen Teilnehmer auf, auf der Grundlage der eingereichten und in der Dialogphase näher ausgeführten Lösungen ihr endgültiges Angebot vorzulegen. Mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe stellt die Auftraggeberin zugleich eine finale Vertragsfassung zur Verfügung, welche das Verhandlungsergebnis der mit allen verbliebenen Teilnehmern geführten Vertragsverhandlungen für alle Unternehmen in gleicher Weise abbildet.

Die finalen Angebote werden von der Auftraggeberin anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Die Bewertung der Entwürfe erfolgt durch die Jury für die Auftraggeberin anhand der bekanntgegebenen Kriterien.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Dialogbeitrag / Gewichtung: 70
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 20
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

- Leistungsphase 5-9 der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als stufenweise und optionale Beauftragung durch Abruf der AG

- Weitere Planungs- und Beratungsleistungen als optionale Beauftragung durch Abruf der AG

- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Freianlagenplanung gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Abruf der AG.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bewerbungen als Bietergemeinschaft sind zulässig, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und der Auftraggeberin eine Ansprechperson benannt und diese mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird (vgl. § 43 (2) und (3) VgV). Die Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen Stadtplaner:innen und/oder Landschaftsarchitekten:innen sein.

Ausländische Bewerber können anstelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.

Das Format der Unterlagen sollte DIN A3 nicht überschreiten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Wettbewerblicher Dialog
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 198-516835
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Auskunftserteilungen erhalten in der elektronischen Vergabeplattform registrierte Bieter über die Bieterkommunikation. Diese werden zudem in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform veröffentlicht:

Ein Versand der Fragen und Antworten während der Bewerbungsphase per E-Mail erfolgt nicht.

Es erfolgt kein Versand der Vergabeunterlagen per Post oder E-Mail.

Ein Versand der "Auskunftserteilungen" per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.

An alle Interessierten, die anonym die Unterlagen heruntergeladen haben, erfolgt kein Versand der "Auskunftserteilungen" per E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass Teilnahmeanträge und Angebote ausschließlich in elektronischer Einreichung zugelassen sind.

Die im Bewerbungsbogen angegebenen Kontaktdaten gelten verbindlich bis zum Abschluss des Verfahrens. Änderungen sind der Ausloberin unaufgefordert über die in der Bekanntmachung angegebenen Kontaktstellen mitzuteilen.

Als Vergütung gem. § 77 Abs. 2 VgV stellt die Auftraggeberin jedem Teilnehmer in der Auswahlphase 30.000,- Euro (netto) zur Verfügung, sofern der jeweilige Teilnehmer einen Entwurf einreicht und sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden.

Als Vergütung in der Vertiefungsphase stellt die Auftraggeberin jedem an dieser Phase noch teilnehmenden Bieter 70.000,- Euro (netto) zur Verfügung, sofern die ausgewählten Lösungsvorschläge in der Vertiefungsphase vertieft, angepasst und fortgeschrieben und erneut eingereicht werden und sofern die in der Auslobung definierten Leistungen erfüllt wurden. Mit dieser Vergütung werden zugleich eventuelle Gebühren für die Einräumung von Nutzungsrechten an Entwürfen von Teilnehmern abgegolten, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt werden.

In den jeweiligen Summen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, sie ist gesondert in Rechnung zu stellen.

Die Auszahlung der Vergütungen erfolgt im Anschluss an den wettbewerblichen Dialog gegen Rechnungsstellung der Teilnehmer mit Bekanntgabe der beabsichtigten Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).

Voraussichtliche Termine:

- Beginn der 1. Dialogphase (Auswahlphase) und Bereitstellung der Auslobung: Dezember 2021

- Abschluss der 1. Dialogphase und Beginn der 2. Dialogphase (Vertiefungsphase): März 2022

- Abschluss der Dialogphase und Aufforderung zur Abgabe finaler Angebote: Mai 2022

- Abschluss des Verfahrens: Juni / Juli 2022

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass es sich bei den genannten voraussichtlichen Terminen lediglich um eine vorläufige Planung handelt und sich die Auftraggeberin vorbehält, von dem zeitlichen Ablauf abzuweichen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9VRKD7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2021