Nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV - Neubau der Stadtteilschule Leuschnerstraße in Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV PW 138-21 BK
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/
Abschnitt II: Gegenstand
Nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit Teilnahmewettbewerb und nachgeschaltetem Verhandlungsverfahren gem. VgV - Neubau der Stadtteilschule Leuschnerstraße in Hamburg
Die Grundschule Leuschnerstraße 13 befindet sich zentral gelegen im Südosten von Hamburg im Bezirk Bergedorf im Stadtteil Lohbrügge. Es ist geplant, dass ca. 23.100 m² große Schulgrundstück zu teilen und in Ergänzung zur Grundschule auf der Belegenheit eine neue weiterführende Stadtteilschule zu errichten.
Die Stadtteilschule soll 5-zügig im Sekundarbereich I und 3-zügig im Sekundarbereich II realisiert werden. Die Erstellung von rund 9.500m² Gebäudefläche mit Räumen für den allgemeinen Unterricht, Fachräumen, Verwaltungs-, Lehrer- und Gemeinschaftsflächen und einer Mensa ist erforderlich. In Ergänzung hierzu ist eine 3-Feld-Sporthalle mit einer Fläche von ca. 1.760m² zu realisieren. Der Baubeginn ist für 2024 und die Fertigstellung für 2027 geplant. Das geplante Baubudget, brutto, Kostengruppe 200-700 beträgt insgesamt 31,1 Mio. Euro (3-Feld-Sporthalle 4,47 Mio. Euro / Gebäudeflächen 26,65 Mio. Euro).
Das Wettbewerbsverfahren ist bei der Architektenkammer Hamburg unter der Nummer NO-17-21-HRW registriert.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sollen insgesamt 12 Planungsbüros als Teilnehmende für den Wettbewerb ausgewählt werden.
Von den 12 Teilnehmern sollen 10 Planungsbüros mit aufgabenbezogener Bauerfahrung ausgewählt werden. Weiterhin soll je 1 Planungsbüro der Kategorie „Junges Büro“ und 1 Planungsteam der Kategorie „Kleines Büro“ ausgewählt werden.
ANFORDERUNGEN AN ALLE PLANUNGSBÜROS
Die in den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ aufgeführten FORMALEN KRITERIEN sind zwingend zu erfüllen. Darüber hinaus sind von allen Bewerbern folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:
• Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung sowie Eigenerklärung des Bewerbers sowie des Versicherers bzw. des Kreditinstituts über die Bereitschaft zur ggf. Erhöhung auf die vertraglich vereinbarten Deckungssummen (Anforderung siehe VI.3)
• Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen für den Leistungsbereich Objektplanung.
ANFORDERUNGEN AN PLANUNGSBÜROS MIT „AUFGABENBEZOGENER BAUERFAHRUNG“
Von „Planungsbüros mit Bauerfahrung“ sind zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNGEN zu erfüllen:
• Erklärungen über die Umsätze des Bewerbers von mind. 1,0 Mio. Euro (netto) für den Leistungsbereiche Objektplanung,
• Erklärungen über die Beschäftigtenanzahl von mind. 10 festangestellten Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH) für den Leistungsbereich Objektplanung,
• Nachweis der Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand von mind. 1 Referenzprojekt.
PLANUNGSBÜROS DER KATEGORIE „JUNGES BÜRO“
Von „Jungen Büros“ ist zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen:
• Leistungsbereich Objektplanung: Nachweis für alle Büroinhaber, Teilhaber und Entwurfsverfasser, dass der Ersteintrag in die Architektenliste einer Architektenkammer nach dem 01.01.2016 erfolgte,
PLANUNGSBÜROS DER KATEGORIE „KLEINES BÜRO“
Von „Kleinen Büros“ ist zusätzlich folgende MINDESTANFORDERUNG zu erfüllen:
• Erklärung, dass im Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre maximal 5 festangestellte Architekten bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur (mind. FH) für den Leistungsbereich der Objektplanung beschäftigt waren,
Die Nichterfüllung der formalen Kriterien oder der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Auf die Möglichkeit, Arbeitsgemeinschaften zu bilden oder Unterauftragnehmer zu benennen, um die genannten Anforderungen zu erfüllen, wird explizit hingewiesen.
AUSWAHL DER PLANUNGSBÜROS MIT „BAUERFAHRUNG“
Die Auswahl erfolgt anhand von zwei einzureichenden Referenzprojekten für den Leistungsbereich Objektplanung.
AUSWAHL DER „PLANUNGSBÜROS DER KATEGORIE „JUNGES BÜRO“ UND „KLEINES BÜRO“
Die Auswahl von je 1 Teilnehmer erfolgt per Losziehung.
Detaillierte Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu den einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind den Dokumenten „Verfahrenshinweise“, „Auswahlbogen“ und „Bewerbungsbogen“ zu entnehmen. Die genannten Dokumente sind zwingend zu berücksichtigen und werden in ihren Regelungsinhalten hiermit für bindend erklärt.
Als Berufsqualifikation wird gem. § 75 (1) VgV der Beruf Architekt/-in für die Leistungen gem. § 34 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenen Sätzen benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilung erfolgt nach den Kriterien
STÄDTEBAULICHE QUALITÄT;
HOCHBAULICHES KONZEPT;
FUNKTIONALES KONZEPT.
Eine detaillierte Aufstellung der Unterkriterien wird im Verfahrensteil der Auslobung bekanntgegeben. Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung oder Gewichtung zu betrachten.
Der Auslober stellt eine Wettbewerbssumme von insgesamt 207.000,- Euro (netto) bereit. Von der Gesamtsumme sollen 105.000,- Euro (netto) für Preise zur Verfügung gestellt werden:
1. Preis: 53.000,- Euro
2. Preis: 31.000,- Euro
3. Preis: 21.000,- Euro
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens wird gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Mit den Bietern wird nicht über das Honorar oder die festgelegten Honorarkonditionen verhandelt. Mit dieser Bekanntmachung werden allen Interessenten die festgelegten Honorarkonditionen per Vertragsentwurf als Anlage bereitgestellt.
Die nachfolgenden Kriterien bilden die Grundlage für die Verhandlungen und die Bewertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %
2. Fachlicher Wert 15 %
3. Qualität 30 %
4. Ausführungszeitraum 5 %
Näheres zu den Zuschlagskriterien ist den Dokumenten „Verfahrenshinweise“ sowie „Zuschlagsmatrix“ zu entnehmen. Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben (vgl. § 17 (11) VgV).
Alle mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 (3) RPW 2015 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten.
Die gemäß RPW 2015 ermittelte Wettbewerbssumme von 207.000,- Euro (netto) wird anteilig als Aufwandsentschädigung (102.000,- Euro) zu gleichen Teilen an die Teilnehmenden für die Erbringung der in der Auslobung definierten Leistungen einschließlich Modell ausgezahlt (bei fristgerechter Einreichung einer prüfungsfähigen Wettbewerbsarbeit und vollständiger Erbringung der geforderten Wettbewerbsleistungen).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren erfolgt als nicht offener, einphasiger, hochbaulicher Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2015 mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb und nachgeschalteten Verhandlungsverfahren nach VgV.
Die Ausloberin erklärt, dass sie unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes und entsprechend § 8 (2) RPW 2015 einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Planungsleistungen gemäß §§ 34 HOAI – mindestens der Leistungsphasen 2 bis 5 beauftragen wird. Die Beauftragung erfolgt, sofern das Projekt umgesetzt wird und soweit kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. den im Vertrag benannten Stufen.
Die Planungsleistungen für Freianlagen gem. §§ 39 HOAI sollen im Anschluss an das Wettbewerbs-verfahren in einem separaten Verfahren vergeben werden.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen.
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Fragen & Antworten“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:
https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
Hinter dem „Link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Registrierung im Bieterportal reichen Sie Ihre Bewerbung bitte rein elektronisch ein. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Die Bekanntmachung sowie die „Fragen & Antworten“ während des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens SBH | Schulbau Hamburg unter:
https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
An alle Interessierten, die anonym die Unterlagen heruntergeladen haben, erfolgt kein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail.
Ein Versand der „Fragen & Antworten“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Elektronische Teilnahmeanträge werden bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren, ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Arbeitsgemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation in eVergabe.
Aufgrund der derzeitigen durch die COVID-19 Pandemie verursachten Situation behält sich die Ausloberin vor, das Rückfragenkolloquium/Preisrichtervorgespräch/Preisgericht mit einem reduzierten Teilnehmerkreis und ggf. unter Zuhilfenahme von digitalen Kommunikationsmöglichkeiten (Videokonferenz) durchzuführen. Sie erhalten rechtzeitig vor dem Termin entsprechende Hinweise zum Veranstaltungsformat.
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Hinsichtlich der Anforderungen bzw. geforderter Mindeststandards gelten die Dokumente bei Regelungslücken bzw. Widersprüchen in nachfolgender Reihenfolge:
1) Auswahlbogen
2) Bekanntmachung
3) Bewerberbogen
4) Angebotsaufforderung
5) Verfahrenshinweise
6) Auslobung.
Die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsdokumente sind zwingend zu beachten und bindend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]