Wissenschaftliche Begleitung des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin der Förderperiode 2021 bis 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-D-039
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/web/
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Begleitung des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin der Förderperiode 2021 bis 2027
Auftragsgegenstand: Wissenschaftliche Begleitung des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin der Förderperiode 2021 bis 2027. Diese umfasst die folgenden Elemente:
a) Überprüfung und ggf. Anpassung des Monitoring- und Indikatoren Systems für das EFRE-Programm
b) Unterstützung des EFRE-VB-Monitorings
c) Unterstützung der EFRE-VB bei der Umsetzung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2021/1060 (DachVO),
d) Sicherstellung der Datenqualität
e) Vorbereitung erforderlicher Programmänderungen
f) Weitere Aufgaben im Rahmen der Programmumsetzung,
g) Unterstützung der Verwaltungsbehörde EFRE bei der Vorbereitung und Planung der Förderstrategie des EFRE für die Förderperiode ab 2028
h) Sonstige Aufgaben
Details siehe Leistungsbeschreibung
Laufzeit Vertrag: Der Auftrag kann verlängert werden.
Der Vertrag läuft vom 01.07.2022 bis 31.12.2026, mit einer einmaligen Verlängerungsoption in 2026 bis zum 31.12.2030.
Wissenschaftliche Begleitung des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin der Förderperiode 2021 bis 2027. Diese umfasst die folgenden Elemente:
a) Überprüfung und ggf. Anpassung des Monitoring- und Indikatoren Systems für das EFRE-Programm
b) Unterstützung des EFRE-VB-Monitorings
c) Unterstützung der EFRE-VB bei der Umsetzung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2021/1060 (DachVO),
d) Sicherstellung der Datenqualität
e) Vorbereitung erforderlicher Programmänderungen
f) Weitere Aufgaben im Rahmen der Programmumsetzung,
g) Unterstützung der Verwaltungsbehörde EFRE bei der Vorbereitung und Planung der Förderstrategie des EFRE für die Förderperiode ab 2028
h) Sonstige Aufgaben
Der Auftrag beginnt am 01.07.2022 und läuft bis zum 31.12.2026. Zur Abdeckung der Arbeiten im Rahmen der Programmumsetzung ab 2027, dem Programmabschluss und der Vorbereitung der Förderperiode ab 2028 kann der Auftrag in 2026 durch den Auftraggeber optional einmal verlängert werden bis maximal zum 31.12.2030. Die Kalkulation für den Verlängerungszeitraum ist vom Bieter bereits mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Details siehe Leistungsbeschreibung (LB). Der Auftrag beinhaltet zudem optionale Leistungen zur Unterstützung der EFRE-Verwaltungsbehörde nach Bedarf, die nach einem Stundensatz abgerechnet werden sollen. Der dafür vorgesehene Stundensatz ist vom Bieter mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
EFRE-Programm Berlins 2021-2027. Der Auftrag wird zu 40% aus Mitteln der Technischen Hilfe des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin 2021-2027 kofinanziert.
Zuschlagskriterien: wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf Kriterien, die in Ausschreibungsunterlagen, Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind.
Güte & Schlüssigkeit eingereichten Konzepts einschließl. Zeitplan (50%)
Expertise des für Leistungserbringung vorgesehenen Personals (20%)
Höhe des Preises (30%)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung. Nachzuweisen durch Vorlage folgender Dokumente:
Es werden Angaben nach VgV §§ 42, 43, 44 Abs. 1 und § 45 von den Bewerbern erwartet.
Dabei hat der Bieter mit dem Teilnahmeantrag u. a. die folgenden Unterlagen einzureichen:
* Eigenerklärung zur Eignung - Wirt-124 EU (Einheitliche Europäische Eigenerklärung – EEE- wird akzeptiert) gemäß §§ 123-124 GWB. Wenn im Rahmen des Auftrags Unterauftragnehmer eingesetzt werden, muss auch für diese die Eigenerklärung zur Eignung oder EEE vorgelegt werden. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung zur Eignung oder EEE vorlegen.
* Auszug aus dem Handelsregister oder aktuelle Gewerbeanmeldung, nicht älter als 12 Monate. Bieter, die aus berechtigtem Grund keine entsprechende Auskunft vorlegen können (z.B. als GbR, Freiberufler), können andere geeignete Unterlagen zum Nachweis gemäß § 44 VGV vorlegen.
weiter s. VI.3
* Eigenerklärung zur Eignung unter Verwendung des Formulars Wirt-124
* Eigenerklärung über die Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) gemäß § 1 Abs. 2 FFV unter Verwendung des Formulars Wirt-2141 (Formular in Angebotsphase)
Abschnitt IV: Verfahren
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bei dem Vergabeverfahren handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, bei dem in der ersten Stufe des Verfahrens ausschließlich die in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und aussagekräftige Referenzen einzureichen sind.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung III.1.4
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit:
* Angaben zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Bewerbers der letzten 3 Jahre (mind. 200.000 € pro Jahr oder vergleichbare Leistungen), und zum im Geschäftsbereich der Ausschreibung erzielten Jahresumsatz der letzten 3 Jahre gemäß § 45 Abs. 4 VgV. Bietergemeinschaften können Jahresumsatz kumulativ nachweisen.
* Auf Verlangen der zentralen Vergabestelle kann hierzu die Vorlage von Nachweisen gemäß §§ 44, 45 VGV verlangt werden, wie Bonitätserklärung der Bank, Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung, usw.
* Ggf. Formular Erklärung der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft Wirt-238
* ggf. Formular Unteraufträge / Eignungsleihe Wirt-235
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der fachlichen Eignung werden Nachweise gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1, 6, 8 und 10 VgV verlangt.
Voraussetzung für Leistungserbringung sind vertiefte Kenntnisse & Erfahrungen im Bereich Erstellung, wissenschaftliche Begleitung und Evaluierung von Operationellen Programmen des EFRE sowie Evaluierung oder wissenschaftlichen Begleitung von EFRE-geförderten Finanzinstrumenten.
Diese sind durch Referenzen nachzuweisen.
Dazu sind vom Bieter konkret vorzulegen:
* Unternehmensprofil & Leistungsspektrum: Kurze Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur, Adresse, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse,
* Erklärungen, ob, in welcher Form und in welchem Umfang bei der Erfüllung des Auftrags mit Dritten kooperiert werden soll
* Angaben zu vergleichbaren Aufträgen der im Wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Strukturfondsförderung, insbesondere in der Funktion der wissenschaftlichen Begleitung. Vorlage von mind. 3 Referenzen mit folgenden Angaben:
* Auftraggeber, Anschrift und Telefonnummer, Leistungszeitraum, Art der Leistung, Auftragswert netto
* Erfahrungen Bereich der Erstellung und Begleitung von Operationellen Programmen des EFRE, einschließlich der Datenqualitätsprüfung
* Erfahrungen Bereich der Evaluierung,
* Erfahrungen Bereich der EFRE-geförderten Finanzinstrumente
Vorgelegte Referenzen können sowohl einzelne der oben genannten Kriterien als auch mehrere gemeinsam abdecken. Bietergemeinschaften können ihre Referenzen poolen. Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist möglich.
Beschränkung Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden: Mindestanzahl: 3; Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der 3-5 Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
• Erfahrungen Bereich der Erstellung und wissenschaftlichen Begleitung von Operationellen Programmen des EFRE, einschließl. Prüfung Datenqualität (40%),
• Erfahrungen Bereich der Evaluierung von EFRE-Programmen (30%),
• Erfahrungen auf dem Gebiet der EFRE-geförderten Finanzinstrumente (30%),
Die Bewertung erfolgt nach unter Punkt 5 der LB beschriebenen Verfahren.
Das Fehlen von Angaben oder Erklärungen kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.
Die 3-5 Bewerber mit der besten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, Bewerber, die weniger als 50% der max. Punkte erzielen, nicht aufzuforden.
Die Anforderungen an das Angebot und das Wertungsverfahren sind in der Leistungsbeschreibung und in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Die Bieter, die zulässige Angebote einreichen, werden zu einer ca. einstündigen Präsentation ihrer Angebote und anschließenden Verhandlungen eingeladen. Es wird erwartet, dass die Angebotspräsentation durch das später an der Auftragsumsetzung beteiligte wissenschaftliche Personal erfolgt. Die Präsentation dient auch dazu, eventuelle Anpassungsbedarfe der Angebote aufzudecken und zu kommunizieren. Der Foliensatz der Präsentation ist spätestens am Tag vor der Präsentation bei dem AG einzureichen und wird Teil des Angebots.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Mit Erteilung des Zuschlags endet das Vergabeverfahren.
Nach § 135 GWB kann die Unwirksamkeit des Zuschlags nur festgestellt werden, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Verpflichtung zur Vorabinformation nach § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland