München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Elektrotechnische und Energie-Arbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55210
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Elektrotechnische und Energie-Arbeiten
Die Landeshauptstadt München (LH München) plant die U Bahnhaltestelle München Pasing im Bereich des Bf Mü Pasing im Zuge der Verlängerung der U Bahnlinie 5 vom Laimer Platz bis München Pasing in Schlitzwand-Deckelbauweise zu realisieren. Dafür wird es notwendig, die vorhandenen, betriebsnotwendigen und hoch sensiblen Sparten und Anlagen der DB Netz AG, DB Station&Service AG, DB Energie GmbH, die mit diesem Vorhaben kollidieren, zu identifizieren und anzupassen, so dass sie der Realisierung der U Bahn-Haltestelle nicht mehr entgegenstehen.
Der geplante U Bahn-Tunnel samt Station soll unmittelbar südlich neben dem bestehenden Bahnsteig 0 am Gleis 2 liegen.
Das Vergabepaket U5 Baufeldfreimachung, für die Gewerke Elektrische Energieanlagen (50Hz), beinhaltet folgende Leistungen:
- Errichtung zwei MS-Trafostationen, Rückbau vorhandenen MS-Trafostation
- Kabelzug und Ersatzversorgung Terminalbauwerke, Empfangsgebäude, Bahnsteige
- Elektroinstallation in den Betonschalthäußen TK
- Errichtung Niederspannungsverteiler
siehe Pkt. II.1.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
München-Pasing, Baufeldfreimachung U 5, Elektrotechnische und Energie-Arbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.