Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bahnhof Friedrichsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55684
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt Modernisierung und barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Bahnhof Friedrichsdorf
Sicherung gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleis− und Weichenbereichen der Deutschen
Bahn AG und unterstützende bauaffine Dienstleistungen zur Abwicklung der Baumaßnahme.
Friedrichsdorf
ca. 1.720 h Sicherungsaufsicht, ca. 2.285 h Sicherungspersonal, ca. 595 m Sichtbare Abgrenzung, ca. 900 m Feste Absperrung, ca. 12 St Sh2 Scheiben, ca. 260 ZSS Bahnerdungsberechtigter, ca. 165 d Erdungsvorrichtung
zu II.2.10 Varianten/Alternativangebote sind hier als Nebenangebote deklariert. Nebenangebote sind nur i.V.m. einem Hauptangebot zugelassen (s. Standard-Einzelvertrag SbaD Anlage 05).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674
) oder die BME-Verhaltensrichtlinie ( https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/ ) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
-Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen, für die ein Präqualifikations (PQ)-Verfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht (siehe http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/Lieferantenqualifizierung.html -> „Downloads“ -> “Präqualifikationssysteme Beschaffung Infrastruktur“)
Die entspr., zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige PQ ist vom Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied zu erklären.
Warengruppe Sicherungsleistungen:
-Sipo/Sakra mit u. ohne feste Absperrung
Bekanntg. der Errichtung und Anwendung des PQ-Verfahrens mit „Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems–Sektoren“ im Amtsblatt der EU 2021/S 209-548770 vom 27.10.2021.
Eine PQ in der Warengruppe „Sicherungsleistung mit automatischen/mobilen Warnsystemen“ schließt die PQ in der Warengruppe „Sicherungsleistung Sipo/Sakra mit u. ohne feste Absperrung“ ein.
Gültige PQ-Nachweise mit analoger Bezeichnung der vorstehenden Warengruppen aus vorangegangenen PQ-Verfahren werden ebenfalls anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
60528 Frankfurt am Main, Hahnstraße 49
Keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
. Nur die unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.4, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.