U1 Viaduktsanierung OP LP 8-9 Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0065-2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
U1 Viaduktsanierung OP LP 8-9
U1 Viaduktsanierung OP LP 8-9
U1 Viaduktsanierung - Kottbusser Tor bis Oberbaumbrücke LP 8-9 inkl. örtliche Bauüberwachung gem. §§ 41 und ff. im Leistungsbild Ingenieurbauwerk HOAI und weitere besondere Leistungen. Die Berliner Verkehrsbetriebe planen im Zeitraum April 2020 bis April 2021 im Bereich der Linie U1 zwischen Kottbusser Tor bis zur Oberbaumbrücke Sanierungsarbeiten am Hochbahnviadukt durchzuführen. Der Streckenabschnitt im U-Bahn Kleinprofil verläuft parallel zu den Fahrbahnen der Skalitzer Straße in Berlin - Kreuzberg. Während der Bauzeit wird ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Die Erneuerung des Gleisoberbaus und der Stromschienenanlagen soll im Streckenabschnitt von km 7,4+52 bis km 7,9+53, einschließlich des Bahnhofs Schlesisches Tor in der Bauart "Feste Fahrbahn" erfolgen. Für den Bau der Festen Fahrbahn sind auch konstruktive Umbauten am Viadukt durch Festpunkte erforderlich, die in die Gründung der Viadukte eingreifen und ggf. entsprechende Leitungsumlegungen oder Leitungssicherungen erfordern. Im Anschluss an Bauabschnitt 3 wird der Gleisoberbau vom km 7,9+53 bis km 8,1+95 erneuert. Zeitgleich sind unter Deckung der Streckensperrung Gleisbau- und Stahlbauarbeiten im Streckenabschnitt von km 6,4+55 bis km 6,8+13 geplant. Diese Arbeiten sind ebenso Gegenstand der Ausschreibung. Dabei werden nach vollständigem Rückbau der Streckengleise 1 und 2 einschließlich des Gleisschotters die Buckelbleche der Brückenkonstruktion gesäubert, instandgesetzt und mit Korrosionsschutz versehen. Im Anschluss werden die Gleise mit neuen Oberbaustoffen in Gleisendlage montiert. Im Streckenabschnitt km 6,9+41 bis km 7,0+48 (Görlitzer Bahnhof) sind die vorhandenen Gleise und Stromschienenanlagen einschließlich Schotter zurückzubauen und zum Wiedereinbau zu lagern. Im Nachgang erfolgt hier ebenso der Korrosionsschutz der Buckelbleche. Daran schließt sich die Remontage der Gleise und Stromschienenanlagen mit den gelagerten Materialien an. Für die Inhalte, Bewertung und Honorare der Planungsleistungen gilt die HOAI, Fassung 2013. Die für das Bauvorhaben zu erbringenden Leistungen umfasst die Objektplanung im Sinne der §§ 41 ff. HOAI. Die anzusetzende Honorarzone ist die Honorarzone III unten. Die vorläufigen anrechenbaren Kosten betragen 24.032.652,76 € netto.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
U1 Viaduktsanierung OP LP 8-9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.