Verkehrslösung Schöneweide - Fachgutachten Lärm- und Erschütterungsimmissionen Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0537-2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrslösung Schöneweide - Fachgutachten Lärm- und Erschütterungsimmissionen

Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0537-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71319000 Gutachterische Tätigkeit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verkehrslösung Schöneweide - Fachgutachten Lärm- und Erschütterungsimmissionen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Berliner Verkehrsbetriebe (Vorhabenträgerin) beabsichtigen in und an der Straßenbahn- und Buswendeschleife Schöneweide im Stadtbezirk Treptow-Köpenick von Berlin, OT Schö-neweide umfangreiche Baumaßnahmen im Hochbau, Tiefbau, Straßen-, Gleis- und Haltestellenbau durchzuführen. Das Bauvorhaben erstreckt sich über ein Gebiet von etwa 1,2 ha und ist in sechs Bauphasen gegliedert, die jeweils unterschiedliche Baufelder enthalten (Siehe Anlage 1- Die Ausfüh-rungszeiträume sind nicht aktuell). Die Baulärmprognose differenziert neun geräuschintensi-ve Bauschritte: • Baufeldfreimachung (Rodungsarbeiten) • Abbruch von Gleisanlagen und Fahrbahnen • Abbruch von Fahrbahnen und Gehwegen • Leitungsbau, Kabelbau, Erdarbeiten • Setzen der Hülsrohre für Fahrleitungsmasten • Einbau der Gleise • Setzen der Borde und der Bahnsteigkanten • Bau von Haltestellen und Gehwegen • Herstellung von Fahrbahnen und Deckenschluss im Gleis Zusätzlich gehören die Herstellung des Regenrückhaltebeckens und Errichtung des Hoch-baus "Pausenheim" zu den geräusch- und erschütterungsintensiven Baumaßnahmen und die erzeugten Immissionen müssen begutachtet und dokumentiert werden. Im Rahmen der Grunderneuerung der Bahnanlagen finden derzeit in dem Planungsbereich weitere Bauarbeiten statt. Hier werden seit 2018 eine neue Zufahrt für die Straßenbahnen und Linienbusse in Verlängerung der Brückenstraße (Straßenbahnunterführung unter den Anlagen der DB AG) sowie ein neuer Zugang zum S- und Regionalbahnhof Schöneweide errichtet. Im Zuge dieser Baumaßnahmen kommt es demzufolge im gesamten Projektgebiet zu er-schütterungs- und lärmintensiven Arbeiten, welche gegebenenfalls zu Schäden an Bauwer-ken führen könnten. Um den Bestand der Bauwerke vor, während und nach der Bauausfüh-rung umfassend zu dokumentieren, ist eine bautechnische Beweissicherung - in Abhängig-keit der Konstruktion und Lage der Bauwerke - für die Vorhabenträger unerlässlich. Die Vorhabenträgerin ist verpflichtet, die im Baugebiet verursachten Lärms und der Erschüt-terungen zu ermitteln und dokumentieren. Ebenso ist die Überschreitungshäufigkeit der Lärmbelastung vor Baubeginn zu ermitteln. Dafür sind geeignete Messstellen zur Ermittlung der baubedingten Lärm- und Erschütterungsimmissionen (Monitoring) zu errichten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 176-459784
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Verkehrslösung Schöneweide - Fachgutachten Lärm- und Erschütterungsimmissionen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
10/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höchberg
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 97204
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6)Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2021