Dienstleistungskonzession für den Betrieb des Weihnachtsmarktes auf dem Hamburger Rathausmarkt Referenznummer der Bekanntmachung: 2021002181
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungskonzession für den Betrieb des Weihnachtsmarktes auf dem Hamburger Rathausmarkt
Seit dem Jahr 2000 findet auf dem Rathausmarkt jährlich ein Weihnachtsmarkt statt. Der Vertrag mit dem jetzigen Betreiber läuft zum 31.12.2021 aus. Da über diesen Zeitraum hinaus eine derartige Veranstaltung sichergestellt werden soll, wird zum Dezember 2022 der Weihnachtsmarkt auf dem Rathausmarkt erneut ausgeschrieben.
Veranstaltungen auf dem Rathausmarkt sollen der Bedeutung der Ästhetik des zentralen Platzes vor dem Rathaus angemessen sein und die Attraktivität und das nationale wie internationale Ansehen Hamburgs als Kultur- und Wirtschaftsstandort fördern und die Zahl von Besuchern und Gästen erhöhen.
Dem Konzessionsnehmer obliegt neben der Gestaltung der Fläche und Organisation der Stände und Betriebe auch die Sicherheit und die Ver- und Entsorgung auf dem Gelände, sowie die Bewerbung des Weihnachtsmarktes nach diesem Leistungsverzeichnis. Zusätzlich wird das einzureichende Leistungskonzept bei Zuschlag verbindlicher Vertragsbestandteil.
Es besteht kein Anspruch auf tatsächliche Durchführung der Märkte, sofern diese aufgrund von Eindämmungsverordnungen o.ä. nicht genehmigt werden können.
Der Auftrag wird als Gesamtauftrag vergeben.
Die Bewertung der finalen Angebote erfolgt vollständig anhand des vorzulegenden, leistungsbezogenen Konzeptes (100% Leistung). Aufgrund von technischen Auswahlmöglichkeiten kann die Darstellung der Projekteigenschaften im Bieterportal lediglich mit 1% Preis und 99% Leistung angegeben werden. Führend sind die Angaben in der Leistungsbeschreibung und in der EU-Bekanntmachung.
Seit dem Jahr 2000 findet auf dem Rathausmarkt jährlich ein Weihnachtsmarkt statt. Der Vertrag mit dem jetzigen Betreiber läuft zum 31.12.2021 aus. Da über diesen Zeitraum hinaus eine derartige Veranstaltung sichergestellt werden soll, wird zum Dezember 2022 der Weihnachtsmarkt auf dem Rathausmarkt erneut ausgeschrieben.
Veranstaltungen auf dem Rathausmarkt sollen der Bedeutung der Ästhetik des zentralen Platzes vor dem Rathaus angemessen sein und die Attraktivität und das nationale wie internationale Ansehen Hamburgs als Kultur- und Wirtschaftsstandort fördern und die Zahl von Besuchern und Gästen erhöhen.
Der Weihnachtsmarkt soll ein einheitliches Erscheinungsbild bieten und der Würde des Rathausmarktes Rechnung tragen. Maßgebend sind dabei die Gestaltung der Fläche, die Gestaltung der Betriebe, das Einfügen in das besondere Umfeld und kulturelle Akzente.
Auch wenn der Weihnachtsmarkt einheitlich gestaltet sein soll, darf es keine starre Platzgestaltung geben. Dem Publikum soll jährlich durch wechselnde Module ein anderes Erlebnis geboten werden.
Der Anteil der Gastronomie ist zu begrenzen, d.h. maximal 25 % der Gesamtfläche können gastronomisch genutzt werden.
Dem Konzessionsnehmer obliegt neben der Gestaltung der Fläche und Organisation der Stände und Betriebe auch die Sicherheit und die Ver- und Entsorgung auf dem Gelände, sowie die Bewerbung des Weihnachtsmarktes nach der veröffentlichten Leistungsbeschreibung. Zusätzlich wird das einzureichende Leistungskonzept bei Zuschlag verbindlicher Vertragsbestandteil.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in dem vorliegenden Verfahren bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags neben den Unterlagen für diesen auch alle gemäß der Vergabeunterlagen erforderlichen Unterlagen für ein Erstangebot einzureichen sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind dem Angebot/Teilnahmeantrag beizufügen oder während der elektronischen Angebotsabgabe anzugeben. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Das Fehlen oder die Unvollständigkeit auch nur einer der Unterlagen, Angaben, Erklärungen und Nachweise kann zum Ausschluss des Bewerbers/Bieters vom weiteren Vergabeverfahren führen. Dies gilt ebenfalls für die unter III.1.2) und 3) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
1) Eignungsvordruck (Vergabevordruck 04) – der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck ist dem Angebot/Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt beizufügen. Die Ausfüllhinweise auf der ersten Seite des Vordruckes sind zwingend zu beachten.
2) Unternehmensdarstellung (informativ) inkl. Angabe der Anzahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre
3) Bescheinigung in Steuersachen (nicht älter als 6 Monate)
4) Finanzierungsplan, aus welchem hervorgeht, wie die Finanzierung eines Marktes bewältigt werden soll
5) Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personenschäden in der geforderter Höhe mind. 1,5 Millionen pro Schadenfall und sonstiger Schäden min. 500.000 € pro Schadensfall bzw. Bestätigung, dass diese zum Vertragsbeginn in entsprechender Höhe abgeschlossen wird (hierfür steht ein Eingabefeld im Kriterienkatalog der eVergabe zur Verfügung)
6) Erklärung, dass eine Bankbürgschaft in Höhe von 100.000 € befristet für 5 Jahre im Falle des Zuschlages abgeschlossen wird (hierfür steht ein Eingabefeld im Kriterienkatalog der eVergabe zur Verfügung)
7) Zum Nachweis Ihrer Eignung sind drei Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten drei Jahre vorzulegen. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Der AN haftet in vollem Umfang nach den einschlägigen vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei der Einschaltung von Nachunternehmen, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Beauftragten haftet der AN für sämtliche Pflichtverletzungen so, als wenn er selbst tätig geworden wäre.
Außerdem hat der AN den AG und die Bedarfsstellen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die im Zusammenhang mit einer Verletzung der vom AN nach diesen Vergabeunterlagen übernommenen Pflichten gegen den AG oder die Bedarfsstellen geltend gemacht werden sollten. Eine entsprechende Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist abzuschließen, soweit diese nicht schon vorhanden ist. Die Haftungssummen ergeben sich aus Ziffer 2.7 der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Angebote und Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter https://bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
- Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern/Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
- Fragen von Bewerbern/Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter https://bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern/Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
- Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es ist zwingend die Erklärung der Bietergemeinschaft (Vergabevordruck Nr. 12) vollständig ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
- Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer. Mit Angebotsabgabe ist im Vordruck 05 – Angebotsvordruck – anzugeben, welche Teilleitung an einen Unterauftragnehmer vergeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.