Kühlzellen Referenznummer der Bekanntmachung: 4.21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin, Pankow, Buch
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.campusberlinbuch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.campusberlinbuch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kühlzellen
Die Campus Berlin-Buch GmbH plant ein neu zu errichtendes Gebäude, welches am Campus Flächen für die Ansiedlung von Start-up-Unternehmen bieten soll. Die geplanten Mieteinheiten sollen kostengünstige Labor- und Büroflächen bieten, die flexibel an das Wachstum der Start-up-Unternehmen anpassbar sind. Die Flächen sollen für Arbeiten von biotechnologischen Firmen genutzt werden und müssen den Anforderungen der Sicherheitsstufe S2 (GenTSV, BioStoffV) entsprechen und sind entsprechend auszustatten.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die benötigten Kühlzellen.
13125 Berlin, Pankow, Buch
Robert-Rössle-Str. 10
Die Kühlzellen verteilen sich auf 5 Obergeschosse (EG bis 4. OG). Jedes Geschoss erhält zwei Kühlzellen, bestehend jeweils aus zwei räumlich getrennten Kühlkammern. Gesamthaft entstehen somit 10 Kühlzellen mit insgesamt 20 Kühlkammern. Jede der Kühlkammern besitzt einen separaten Zugang von der Haupterschließung aus.
Die Kühlzellen werden im Gebäudekern angeordnet und befinden sich auf allen Geschossen übereinander, jeweils an der selben Position.
Die Möblierung der Kühlzellen erfolgt durch die Mieter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kühlzellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bannewitz
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01728
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]