Rohbau, Lerchenfeld 10 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 134-21 LG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbau, Lerchenfeld 10
Das Gymnasium Lerchenfeld befindet sich innerstädtisch im Hamburger Stadtteil Uhlenhorst (Bezirk Hamburg-Nord). Die Baumaßnahme umfasst einen viergeschossigen Neubau mit Klassen- und Fachräumen sowie einer Aula und Mensa. Der Neubau schließt als Anbau an zwei Bestandsgebäude (Altbau und Sporthalle) an und ist im Übergang zum Altbau teilunterkellert. Die BGF des Gebäudes beträgt ca. 5.150 m2. Als Baustellenanschrift und Hauptanlieferungsfläche für Großbauteile mittels Kran ist die Straße Lerchenfeld vorgesehen (ohne Baustellenüberfahrt). Eine weitere Baustellenzufahrt ist über die Straße Finkenau möglich (mit Baustellenüberfahrt).
Lerchenfeld 10, 22081 Hamburg
Rohbau als reiner Stahlbetonbau mit vier Obergeschossen mit einer Grundfläche von je ca. 1.400 m² und einer Höhe von je ca. 3,50 m (Gesamthöhe von ca. 15,0 m), Untergeschoss als Teilunterkellerung als WU-Konstruktion, Haupt- und Nebendachfläche sowie Dachterrasse mit Außentreppe als Fertigteiltreppe, Fassadenfläche von ca. 2.000 m², mit Kerndämmung aus Mineralwolle und nicht tragender Außenschale mit sichtbarem Verblendmauerwerk (Vollstein im Normal Format), als Lochfassade mit Fertigteilstürzen und vorstehenden Verblendmauerwerk als Umrahmung.
Voraussichtlicher Ausführungstermin: ca. Januar 2022 bis September 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rohbau, Lerchenfeld 10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Goldenstedt
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]