Metallbau, Lerchenfeld 10 Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VOB OV 135-21 SM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Metallbau, Lerchenfeld 10
Das Gymnasium Lerchenfeld befindet sich innerstädtisch im Hamburger Stadtteil Uhlenhorst (Bezirk Hamburg-Nord). Die Baumaßnahme umfasst einen viergeschossigen Neubau mit Klassen- und Fachräumen sowie einer Aula und Mensa. Der Neubau schließt als Anbau an zwei Bestandsgebäude (Altbau und Sporthalle) an und ist im Übergang zum Altbau teilunterkellert. Die BGF des Gebäudes beträgt ca. 5.150 m2. Als Baustellenanschrift und Hauptanlieferungsfläche für Großbauteile mittels Kran ist die Straße Lerchenfeld vorgesehen (ohne Baustellenüberfahrt). Eine weitere Baustellenzufahrt ist über die Straße Finkenau möglich (mit Baustellenüberfahrt).
Lerchenfeld 10, 22081 Hamburg
Metallbau Fenster und Außentüren: ca. 135 Stück Außenfenster-Elemente, teilw. einschl. Lüftungslamellen und Raffstoren, ca. 10 Stück Außentür-Elemente, ca. 5 Stück Innentür-Elemente sowie ein Lichtdach auf der Hauptdachfläche
Voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. März 2022 bis Dezember 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Metallbau, Lerchenfeld 10
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pölchow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18059
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]