Tower Los 21 Elektrotechnik - NT 09 Schaltanlage(NA14), Dieselaggregat (NA15)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 21 Elektrotechnik - NT 09 Schaltanlage(NA14), Dieselaggregat (NA15)
Der Kopfbau West ist ein abschließendes Bauteil, umfasst 7 Ebenen (inkl. geplanter Dachterrasse) understreckt sich über ca. Maße 70/13/30 (L/B/H).
Los 21 Elektrotechnik:
Die elektronischen Anlagen im Bauteil Kopfbau West des Gebäudekomplexes Flughafen Tempelhof werdenkomplett neu installiert.
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Änderung und Anpassung der Schaltanlage bestehend aus mehreren Teilleistungen:
- Anpassung vorgeschaltete Sicherung durch den Einsatz von Kabelübergangsschränken als
isoliergekapselte Niederspannungsschaltanlage als Anschlussschrank für die Sprinkleranlage.
- Errichtung Provisorium HV um im Falle der endgültigen Demontage die Stromversorgung
von Bt 7a im Falle des Netzausfalls aufrecht zu erhalten.
- Zusätzliche Anlage zur Gewährleistung Stromversorgung sicherheitsrelevanter Anlagen
Erforderliche Änderung des Dieselaggregates
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
NA14: Zum Zeitpunkt der Ausschreibung wurden die Zuleitungen
nach den geplanten Sprinklerpumpen bemessen. Die montierten Sprinklerpumpen
haben in der Bemessung jedoch deutlich geringere Anlaufströme. Durch die unterschiedlich
eingesetzten Querschnitte von Zuleitungen und Eingangsklemme musste die Planung entsprechend
technisch angepasst werden und eine vorgeschaltete Sicherung als Anschlussautomat
für die Sprinklersteuerung eingesetzt werden. Ein nachträgliches Anpassen der verbauten
Sprinklerpumpen wären über das gesamte Gebäude gesehen unverhältnismäßig teurer
geworden und als nicht mehr wirtschaftlich auszuschließen.
NA15: Die Festlegung, dass die wiederkehrende Prüfung im Netzparallelbetrieb erfolgen soll, erfolgte
durch nachträgliche Abstimmungen mit dem Bauherrn. Ursprünglich sah die Beauftragung
ausschließlich eine Erstprüfung der Anlage vor. Eine konkrete Betriebsbeschreibung,
insbesondere die dauerhafte Nutzung/Wartung der Anlagen wurde erst zu einem späteren
Zeitpunkt vollzogen. Aus diesem Grund musste die Leistung zusätzlich angeboten werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niedergörsdorf OT Altes Lager
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14913
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/