Markterkundungsverfahren für eine Kooperationsabfrage zum flächendeckenden Glasfaserausbau
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hgv.hamburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Markterkundungsverfahren für eine Kooperationsabfrage zum flächendeckenden Glasfaserausbau
Die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH („HGV“) führt die vorliegende Markterkundung als eine 100%ige Tochtergesellschaft der Freien und Hansestadt Hamburg („FHH“) im Auftrag der FHH durch. Bis 2030 soll in Hamburg ein flächendeckendes Glasfasernetz entstehen. Für eine vollständige Glasfaserversorgung sind systematische und konsequente Investitionen in den Netzausbau erforderlich. Die FHH stellt sich dieser Aufgabe gemeinsam mit den bereits bzw. zukünftig ausbauenden Unternehmen.
Zielsetzung dieser Markterkundung ist die Identifizierung von Kooperationsmodellen, Lösungsansätzen und Ausbaukonzepten für eine oder mehrere Rahmenkooperation/en zwischen der FHH und der Privatwirtschaft zur Erreichung der Ausbauziele.
Diese Vorinformation dient somit dem Aufruf zur freiwilligen Teilnahme an einem Markterkundungsverfahren, sie dient weder der Vorbereitung noch der Durchführung eines Vergabeverfahrens.
Ziel der FHH ist es, bis 2030 eine flächendeckende Glasfaserversorgung sicherzustellen, dessen Erreichen systematische und konsequente Investitionen in den Netzausbau erfordert. Auf rund 300.000 Adressen verteilen sich in der FHH ca. 1 Mio. Haushalte sowie 100.000 Unternehmen. Eine flächendeckende Versorgung mit Glasfasernetzen ist ein wichtiger Standortfaktor im globalen Wettbewerb. Sie ist insb. Voraussetzung für neue Formen der Produktion, Innovationen in allen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung, digitale Bildung und vernetztes Arbeiten.
Die FHH hat bereits Vorüberlegungen für mögliche Kooperationsmodelle angestellt. Nachfolgende Modelle kann sie sich insbesondere als Gegenstand einer Kooperation vorstellen:
1. Eigeninvest mit einem/mehreren TKU als Partner: Hier wird die FHH bzw. eine städtische Gesellschaft den Ausbau der passiven Netzinfrastruktur unter Nutzung aller möglichen Synergiepotenziale übernehmen. Sie verpachtet die Infrastruktur an den/die Partner, die die aktive Technik betreiben sowie die Vermarktung übernehmen. Dies ist auch über ein BSA/Wholesale-Modell denkbar, bei dem die FHH sowohl die passive als auch die aktive Netzinfrastruktur ausbaut und der Betrieb der aktiven Technik durch den/die Partner oder Dienstleister erfolgt. In einer Zusatzoption können insgesamt zwei Marktteilnehmer ihre aktive Technik in einem PoP aufbauen und unabhängig voneinander betreiben und vermarkten.
2. Institutionelle Partnerschaft: In einer institutionellen Partnerschaft erfolgt die Gründung einer Gesellschaft zwischen der FHH bzw. einer städtischen Gesellschaft und einem TKU. Diese Gesellschaft finanziert den Netzausbau der passiven und aktiven Netzinfrastruktur. Der Betrieb der aktiven Technik erfolgt über das TKU.
Erwartet wird ein Konzept mit Vorschlägen zu:
- Marktposition, strategischer Ausrichtung und Eigentumsverhältnissen Ihres Unternehmens sowie der Corporate Governance-Vorgaben (Beschreibung des konkreten Ordnungsrahmens zur Leitung und Steuerung des Unternehmens, insbesondere Strukturen des Risiko- und des Compliance-Management-Systems sowie des internen Kontrollsystems, der Struktur von Unternehmensfinanzierung und Verfasstheit)
- Erfahrungen zum Glasfaserausbau in Hamburg unter Darlegung der Investitions- und Baubedingungen
- Machbarkeit der genannten Zielsetzungen der FHH und zeitliche Darstellung des Ausbaus
- Gestaltung des Kooperationsmodells unter Bezug auf bisherige Modellüberlegungen der FHH
- Darlegung und Begründung eigenwirtschaftlicher Ausbauaktivitäten in Hamburg ohne Kooperation innerhalb der nächsten 3 Jahre, sowie weitergehend im Rahmen einer oder mehrerer möglicher Kooperationen
- Darlegung der Funktionsweise präferierter Ausbaukooperationen und ihrer Vorteile und Risiken, insbesondere hinsichtlich Anpachtung von Infrastruktur und Nutzung von Ausbausynergien
- Nutzung von Förderinstrumenten (entweder nach Förderprogrammen des Bundes und/oder des Landes bzw. anderweitige Förderinstrumente)
- Grundsätze und Voraussetzungen der Zusammenarbeit mit Partnern
- Beantworteter Fragebogen („Anlage 1“ Fragebogen)
Die Konzepte dürfen einen Umfang von max. 10 Seiten exklusive der Anlagen nicht überschreiten. Die eingehenden Konzepte werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Erfüllung des Versorgungsziels, insbesondere hinsichtlich Versorgungsgrad, Effizienz des Einsatzes von Finanzmitteln und Kapazitäten, der Verhältnismäßigkeit baulicher Maßnahmen und Umsetzungsdauer.
- Schlüssigkeit der Ausführungen zu vorgenannten Punkten, insbesondere zum Kooperationsmodell unter Berücksichtigung der dargelegten Präferenzen der FHH.
- Rechtliche Umsetzbarkeit/Rechtssicherheit, insbesondere hinsichtlich Beihilfen- und Wettbewerbsrecht.
Das Bewertungsergebnis wird den teilnehmenden Unternehmen mitgeteilt. Unternehmen, die aufgrund ihrer Bewertung für die Aufnahme von Verhandlungen über den Abschluss einer Kooperationsrahmenvereinbarung in Betracht kommen, werden zu weiteren Schritten informiert.
Interessierte Unternehmen reichen ihre Konzepte in deutscher Sprache bis spätestens 14. Februar 2022 bei der unter Ziff.I.1) genannten Kontaktstelle postalisch oder per E-Mail ein.
Die Unterlage zu diesem Markterkundungsverfahren kann bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die HGV führt diese Markterkundung zur Identifizierung von Kooperationsmodellen, Lösungsansätzen und Ausbaukonzepten für eine oder mehrere Rahmenkooperation/en zwischen der FHH und der Privatwirtschaft zur Erreichung der Ausbauziele durch. Die vorliegende Markterkundung dient weder der Vorbereitung noch der Durchführung eines Vergabeverfahrens. Es besteht auch kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens. Der Rechtsweg zu den Nachprüfungsinstanzen ist in dieser Markterkundung nicht eröffnet. Sollten aus den eingehenden Konzepten im Rahmen der Markterkundung vergaberechtsrelevante Beschaffungsvorgänge hervorgehen und diese im Rahmen der anschließenden Schritte weiterverfolgt werden, wird die HGV rechtzeitig Sorge für die vergaberechtliche Absicherung dieser Vorgänge tragen. Gleiches gilt für den Fall, dass aus der Markterkundung konkrete Fördersachverhalte hervorgehen.
Es handelt sich mithin um eine freiwillige Durchführung einer unverbindlichen Markterkundung. Die HGV und die FHH sind an die Ergebnisse der Markterkundung nicht gebunden. Auch die Teilnehmer sind an die eingereichten Konzepte aus der Markterkundung heraus nicht gebunden. Eine Bindung tritt frühestens mit dem Abschluss eines Letter of Intent und/oder einer Kooperationsrahmenvereinbarung ein. Die Teilnahme an der Markterkundung ist folglich freiwillig. Eine Erstattung von Kosten, die den teilnehmenden Unternehmen aus der Markterkundung entstehen, sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
Ungeachtet der Unverbindlichkeit wird auf die Beachtung wettbewerbsrechtlicher Grundsätze hingewiesen. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen sind verboten.
Die Bildung von Konsortien ist unter Beachtung dieser Vorgaben möglich. Sollten mehrere Unternehmen sich im Rahmen eines Konsortiums beteiligen, ist im Rahmen der Markterkundung noch keine rechtlich verbindliche Konsortialstruktur erforderlich. Eine solche müsste erst in einer späteren Phase des Vorhabens – Unterzeichnung eines Letter of Intent/Aufnahme von Vertragsverhandlungen zum Abschluss einer Kooperationsrahmenvereinbarung – nachgewiesen werden.
Rückfragen zu dieser Markterkundung können bis zum 24. Januar 2022 postalisch oder per E-Mail an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Aus Gründen der Transparenz werden die eingegangenen Fragen wöchentlich durch die HGV gebündelt beantwortet.