Generalplanerleistungen zur Errichtung von 4 temporären Schulergänzungsbauten für je 150 Schüler in modularer Bauweise auf 3 Grundstücken Referenznummer der Bekanntmachung: LOG_DEF_GP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.szsp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen zur Errichtung von 4 temporären Schulergänzungsbauten für je 150 Schüler in modularer Bauweise auf 3 Grundstücken
Zur langfristigen Sicherung der Schulplatzversorgung und der im Bezirk Pankow gestiegenen Schülerzahlen, verbunden mit der schulrechtlichen Verantwortung der Bezirke, ist der Bau von vier temporären Modularen Schulergänzungsbauten an drei Standorten bereits bestehender Bildungseinrichtungen im Bezirk Pankow notwendig:
- LOG D - Grundschule am Hamburger Platz
- LOG E - Grundschule im Moselviertel
- LOG F - Jeanne-Barez-Grundschule (Doppelstandort)
Auf den Standorten D und E wird je ein temporärer Modularer-Schulergänzungsbau mit einer Kapazität für 150 Schüler errichtet, am Standort F zwei modulare Ergänzungsbauten, inkl. standortspezifische Anpassung der Freianlagen.
Berlin Pankow
Es werden Generalplanungsleistungen zum Bau von vier temporären Modularen-Schulergänzungsbauten zur Ergänzung bestehender Bildungseinrichtungen vergeben. Die vier temporären Modul-Schulergänzungsbauten werden an drei Standorte im Bezirk Berlin-Pankow errichtet:
LOG D - Grundschule am Hamburger Platz: Gustav-Adolf-Straße 21, 13086 Berlin
LOG E - Grundschule im Moselviertel: Brodenbacher Weg 31, 13088 Berlin
LOG F - Jeanne-Barez-Grundschule: Berliner Straße 19, 13088 Berlin
Je Standort D und E wird ein temporärer Modul-Schulergänzungsbau mit einer Kapazität für 150 Schüler inklusive Freianlage errichtet, am Standort F zwei Modul-Ergänzungsbauten. Derzeit befinden sich die Bedarfsprogramme in der Bearbeitung.
Der Auftrag beinhaltet Planungsleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung und Teil 4 Fachplanung für:
1. Gebäude und/oder Innenräume, Leistungsphasen 3-4 und 6-9 gem. §§ 33 ff. HOAI,
2. Freianlagen, Leistungsphasen 3-9 gem. §§ 38 ff. HOAI,
3. Tragwerksplanung, Leistungsphasen 3-4 gem. §§ 49 ff. HOAI,
4. Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 3-9 gem. §§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1-8 gem. § 53 HOAI
sowie Beratungs- und sonstige Leistungen:
1) Bau- und Raumakustische Beratung (LP 3-4 und Untersuchungen z.B. für die Lärmminderung in Fluren und in einer Musterklasse), einschließlich eines Schallschutznachweises für die geplante Bauweise
2) Erstellen eines Energiekonzeptes und des EnEV-Nachweis für die Baumaßnahme
3) Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO-Schriftenreihe Nr. 17 (Grundleistungen) sowie Erstellen von Feuerwehrplänen, Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen, Mitwirken bei der Erstellung der Brandschutzordnung (Teil A, B, C).
Die wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele des AG sind durch die in diesem Vertrag definierten Zielvorstellungen des AG hinreichend definiert, so dass eine Zielfindungsphase im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB entfällt.
Die Baumaßnahmen sind bei laufendem Betrieb des Schulhauptgebäudes durchzuführen.
Gemäß Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtbaukosten auf [Betrag gelöscht] EUR insgesamt, aufgeteilt auf:
LOG D: [Betrag gelöscht] EUR
LOG E: [Betrag gelöscht] EUR
LOG F: [Betrag gelöscht] EUR
Termine:
Januar 2023 Erstellung EVU für LOG D und E
April 2023 Erstellung EVU für LOG F, Funktionale Leistungsbeschreibung für LOG D und E
Oktober 2023 Funktionale Leistungsbeschreibung LOG F
Dezember 2023 Baubeginn Bodenplatte LOG D und E
Juni 2024 Baubeginn Bodenplatte LOG F
September 2025 Übergabe/Inbetriebnahme LOG D und E
März 2026 Übergabe/Inbetriebnahme LOG F
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster des Bezirksamtes Pankow einschließlich AVB.
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 160 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (5 Pkt)
Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Neubau im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) in Höhe von mind. 1 Mio. €(netto)
2. Mitarbeiterstruktur (8 Pkt)
In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Architekten nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Architekten nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Architekten sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 40 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Der Hauptbearbeiter verfügt über:
3.1.1 -5 Pkt* 10 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. oder gleichwertig
3.1.2 -5 Pkt ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 - 400 brutto) von mind. 2,5 Mio. €
3.2 Der stellvertretende Bearbeiter verfügt über:
3.2.1 -5 Pkt* 10 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. oder gleichwertig
3.2.2 -5 Pkt ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 - 400 brutto) von mind. 2,5 Mio. €
3.3 Tragwerksplaner, TGA-Planer (ELT), TGA-Planer (HLS), Freianlagenplaner (jeweils max. 5 Pkt):
3.3.1 -5 Pkt 6 Jahre Berufserfahrung als Dipl.-Ing. oder gleichwertig
4. Referenzprojekte (2 Referenzen für Gebäudeplanung und je eine Referenz für Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung und Freianlagenplanung) (max.107 Pkt) **
Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 4 aufgeführten Bedingungen a-f bzw. für Freianlagen a-e erfüllt sind.
Die Punkte 4.1 bis 4.5 werden für jedes der 5 Referenzprojekte vergeben.
4.1 -3 Pkt Bauwerkskosten betragen nach DIN 276 KG 200 – 600 (brutto) mind. 3 Mio. € (bei Freianlagen sind die Gesamtkosten des Vorhabens einschl. des dazugehörigen Gebäudes zu werten)
4.2 -3 Pkt Umsetzung bei laufendem Betrieb der Einrichtung
4.3 -3 Pkt Erbracht für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB
4.4 -3 Pkt Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt
4.5 -3 Pkt Der Bearbeiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter oder stellvertretende Bearbeiter am Referenzprojekt tätig
Die nachfolgenden Punkte werden jeweils für die Referenzen vergeben:
Gebäudeplanung:
4.6 -2 Pkt Es wurde von dem auf dem Bewerberbogen angegebenen "Name (Büro/Unternehmen)" als Generalplaner bearbeitet und mind. die Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, TGA-Planung und Freianlagenplanung koordiniert
4.7 -2 Pkt Es wurden die Leistungsphasen 3-4 und 6-8 gem. § 34 HOAI bearbeitet
4.8 -2 Pkt mehrere Typenbauten an unterschiedlichen Standorten
4.9 -5 Pkt modulares oder temporäres Gebäude
Tragwerksplanung:
4.10 -2 Pkt Es wurden die LP 3-5 gem. § 51 HOAI bearbeitet
TGA-Planung:
4.11 max. 4 Pkt für die bearbeiteten Anlagengruppen, d.h. für jede der Anlagengruppen 1-8 je 0,5 Pkt., bei der mind. die LP 3-9 gem. § 55 HOAI bearbeitet worden sind
Freianlagenplanung:
4.12 -2 Pkt Es wurden die LP 3-9 gem. § 39 HOAI bearbeitet
4.13 -2 Pkt Freianlage an einem öffentlich zugänglichen Gebäude
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
[** Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung einzureichen.]
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst wird die Leistungsstufe 2 (Leistungsphase 3 bis 5) gem. ABau IV 4201.H einschließlich zu erbringender besonderer Leistungen für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude, Objektplanung Freianlagen, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung TGA sowie Beratungsleistungen beauftragt. Die weiteren Stufen der Beauftragung sind die Leistungsstufen 3 (Leistungsphasen 6 und 7 gem. § 34 HOAI), 4 (Leistungsphase 8 gem. § 34 HOAI) und 5 (Leistungsphase 9 gem. § 34 HOAI). Die Beauftragung der Leistungen für die weiteren Fachplanungen erfolgt sinngemäß entsprechend vorab dargestellter Aufteilung.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Es sind ggf. weitere, besondere Leistungen zu übernehmen. Diese können z.B. die folgenden Leistungen umfassen:
- Architektenleistungen Gebäude: zu LP 3: Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Erstellen der EVU (erweiterte Vorplanungsunterlage nach § 24 LHO), Erarbeiten signifikanter Leitdetails. Zu LP 4: Ausweisung der Abstandsflächen. Zu LP 5: Erstellen der Möblierungspläne einschl. Platznachweis für alle Nutzungsflächen nach Vorgabe des Ausstattungskataloges des AG einschl. dem Erstellen einer zusammenfassenden Ausstattungsliste, Lage- und höhenmäßiger Trassenplan zur Koordinierung der erforderlichen Leitungen der Haustechnik, Prüfung und Freigabe der Werkplanung des Modulherstellers auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung, Planung der Schließanlage und der Beschilderung nach AMOK-Richtlinie für das Schulgebäude, die Sporthalle und den Schulhof, Zusammenfassung der Ergebnisse der Leistungsstufe 2 (LP3-LP5) mit Darstellung der Soll/ Ist – Anforderungen und Projektziele zur abschließenden Erfolgskontrolle der Leistungsstufe. Zu LP 7: Zusammenfassung der Ergebnisse der Leistungsstufe 3(LP6+LP7) mit Darstellung der Soll/ Ist – Anforderungen und Projektziele zur abschließenden Erfolgskontrolle der Leistungsstufe 3. Zu LP 8: Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- und Kapazitätsplänen während der Bauausführung, Monatliche Zuarbeit zum Berichtswesen über den Baufortschritt incl. Fotodokumentation (Bedarfsposition - wird zur optionalen Beauftragung angeboten) und abschließende Zusammenfassung zum Schlussbericht. Zu LP 9: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
- Technische Ausrüstung: zu LP 3: Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis je 1 Standort. Zu LP 8: Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen in Form eines Betriebshandbuches der Anlagengruppen 1 bis 8 für das Schulgebäude, Erstellen von digitalen Revisionsplänen für die Anlagengruppen 1 bis 8 für das Schulgebäude, die Sporthalle und die Außenanlagen. Zu LP 9: Überwachung der Mängelbeseitigung inner-halb der Verjährungsfrist.
- Tragwerksplanung: zu LP 5: Prüfung und Freigabe der Werkplanung des Modulherstellers, Prüfen der Schlitz , Durchbruchs- und Montagepläne auf Übereinstimmung mit den statischen Vorgaben. Zu LP 8: Ingenieurtechnische Kontrollen der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen und Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten.
- Freianlagen: Zu LP 4: Vorbereiten und Stellen der erforderlichen Anträge für notwendige Rodungs- und Baumfällarbeiten (inkl. Erfassung und Bewertung des betroffenen Baumbestandes sowie Ermittlung der erforderlichen Ersatzpflanzungen bzw. –zahlungen gemäß Baumschutzverordnung Berlin. Zu LP 8: Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation in Form von Planunterlagen, Fotodokumentationen und Baum- und Gehölzbestandslisten. Zu LP 9: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Wesentliche Voraussetzungen für die Beauftragung von Leistungen der Leistungsphase 3 und der folgenden Leistungsphasen oder Teilen hiervon ist die vertragliche Vereinbarung einer Baukostenobergrenze als Beschaffenheit.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerberbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerberbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerberbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerberbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerberbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Ein Fehlen der Erklärung führt zum Ausschluss, auf eine Nachforderung der Erklärung wird verzichtet.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 3-8 bzw. 3-5 (gilt für TWP) erfüllt worden sein.
f) Es muss sich um einen Neubau handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 6 Projektmitarbeiter, max. 5 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 5 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Es sind Nachweise über folgende Befähigungen zu erbringen:
- Befähigung Planung von Brandmeldeanlagen / Sprachalarmierung (Zertifikat nach DIN 14675 oder gleichwertig)
- Befähigung als Blitzschutz-Fachkraft (Zertifikat nach DIN EN 62305 oder gleichwertig)
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis über die Zertifikate nach DIN 14675 und DIN EN 62305 auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch erbracht, wenn mit Abgabe des Teilnahmeantrags eine Eigenerklärung im Bewerberbogen zum Vorliegen des Zertifikats gemacht wird. Mit Angebotsabgabe muss das Zertifikat nachgereicht werden.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerberbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerberbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Die Angaben über die Zertifikate nach DIN 14675 und DIN EN 62305 sind gem. den Anforderungen Ziff. III.1.3) zu erbringen.
Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in oder Ingenieur/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „LOG_DEF_GP“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerberbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland