IT-Umsetzung und technischer Betrieb Presse- und Politikportal (PPP) Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-12-17-SYS-ALZ
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Umsetzung und technischer Betrieb Presse- und Politikportal (PPP)
Der AOK-Bundesverband sucht für sich und die AOK-Gemeinschaft einen Anbieter, der ein Presse- und Politikportal entwickelt, den technischen Betrieb ausführt und dessen kontinuierlichen Weiterentwicklung betreibt.
Über diese Ausschreibung wird ein Auftragnehmer gesucht, der das Presse- und Politikportal technisch umsetzt und nach dem Launch den Betrieb technisch betreut. Darüber hinaus soll das Portal in mehreren Releases überarbeitet, erweitert und optimiert werden. Diese Optimierung soll neben der Umsetzung von weiteren Unternehmensanforderungen auch stark anhand des dann festgestellten Nutzerverhaltens vorgenommen werden, unterstützt durch diverse Nutzerbefragungen.
Es werden die Angaben des Bewerbers zu seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß III.1.3) bewertet. Bezüglich der genauen Ausgestaltung der einzelnen Wertungskriterien sowie die jeweils zu erzielenden Punkte wird auf die Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb im Dokument Eignungs- und Zuschlagskriterien (Anlage 5 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Höchstwert: [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1): Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer haftet für von ihm zu vertretende Vermögens- und Sachschäden - egal aus welchem Rechtsgrund - bis zu [Betrag gelöscht] Euro (in Worten: fünfhunderttausend Euro) je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1,5 Million Euro (in Worten: eine Million fünfhunderttausend Euro) pro Vertragsjahr (siehe Vertrag Ziffer 22).
(2) Gesamtumsatz in EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren. (Des Weiteren wird auf die Eignungs- und Zuschlagskriterien (Anlage 5) verwiesen.)
(1) Referenzen:
Bieter müssen den fachlichen Nachweis ihrer Eignung über die Bereitstellung von mindestens drei Referenz-Projekte erbringen. Maximal fließen fünf Referenzen in die Bewertung ein. Es werden nur Referenzen zugelassen, die jeweils mindestens drei Pflicht- und/oder Bonus-Kompetenzbereiche abdecken.
Pflicht-Kompetenzbereiche sind:
- Technische Implementierung eines webbasierten OpenSource-CMS
- Umsetzung eines UX-getriebenes Projekt unter Umsetzung eines UX-/UI-Konzepts
- Organisation des Projekts über Agile Methodik
- Migration von bestehenden Inhalten eines bestehenden CMS in ein neu implementiertes
Bonus-Kompetenzbereiche sind:
- Umsetzung eines digitalen Pressebereichs
- Umsetzung einer regionalen Ausrichtung der Inhalte und Funktionen
- Umsetzung eines konfigurierbaren Newsletters
- Implementierung von interaktiven Infografiken
Die Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die innerhalb der letzten drei Jahre (Stichtag: Datum der Teilnahmefrist) erbracht wurden.
(2) Sicherheitsrichtlinien auf Grundlage des BSI-Standards oder der ISO 27001 oder vergleichbar
(3) Mitarbeiterzahl der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
(4) fachliche Kompetenz:
- Key Account Manager
- Projektleiter
- Barrierefreiheit auf Grundlage BITV 2.0
- Server-Administration und IT-Security
- Technische Umsetzung von CMS-Projekten
- Umsetzung von UX-Konzepten
- Backend-Entwicklung
- Fullstack-Entwicklung
- Agiles Arbeiten
- Erfahrung in Datenschutzthemen
Des Weiteren wird auf die Eignungs- und Zuschlagskriterien (Anlage 5) verwiesen.
zu (1):
In Summe über alle Referenzen hinweg muss jede der oben aufgeführten Pflicht-Kompetenzbereiche in mindestens zwei der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden.
Die technische Implementierung eines
webbasierten OpenSource-CMS muss in mindestens zwei der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden.
Die Umsetzung eines UX-getriebenes Projekt unter Umsetzung eines UX-/UI-Konzepts muss in mindestens zwei der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden.
Die Organisation des Projekts über Agile Methodik muss in mindestens zwei der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden.
Die Migration von bestehenden Inhalten eines bestehenden CMS in ein neu implementiertes muss in mindestens zwei der eingereichten Referenzen nachgewiesen werden.
zu (4):
Die oben aufgeführten fachlichen Kompetenzen sind für die Ausführung des Auftrags (Eignung) zwingend erforderlich und müssen durch mindestens sechs anonymisierte Mitarbeiterprofile nachgewiesen werden.
Jede geforderte Kompetenz und jedes geforderte Profil müssen mindestens einmal nachgewiesen werden. Berücksichtigt werden nur Mitarbeiterprofile, die mindestens zwei der oben genannten Kompetenzen erfüllen.
- Der Key Account Manager hat mind. fünf Jahre Erfahrung in dieser Position und weist mind. drei Referenzen in dieser Rolle in seinem Profil nach.
- Der Projektleiter hat mind. drei Jahre Erfahrung in der Leitung und Steuerung von IT-Projekten, hat mindestens zwei CMS-Projekte geleitet in den letzten fünf Jahren und Erfahrung im agilen Arbeiten.
- Mindestens ein Mitarbeiter hat mind. zwei Jahre Erfahrung in der technischen Umsetzung auf Grundlage der BITV 2.0.
- Mindestens ein Mitarbeiter hat mind. drei Jahre Erfahrung in der Umsetzung von Sicherheitsrichtlinien gemäß dem BSI-Standard bzw. der ISO 27001 oder vergleichbar und in der Server-Administration.
- Mindestens ein Mitarbeiter hat mind. fünf Jahre Erfahrung in der technischen Entwicklung von CMS und mindestens zwei CMS-Projekte in den letzten fünf Jahren.
- Mindestens ein Mitarbeiter hat mind. fünf Jahre in der technischen Umsetzung von UX-Konzepten, die entweder intern oder über externe Partner geliefert wurden und mind. zwei Projekte in den letzten fünf Jahren.
- Mindestens ein Mitarbeiter hat mind. fünf Jahre in der Backend-Entwicklung im Umfeld von CMS-Projekten und mindestens zwei Projekte in den letzten fünf Jahren.
- Mindestens ein Mitarbeiter hat mind. fünf Jahre in der Fullstack-Entwicklung im Umfeld von CMS-Projekten und mindestens zwei Projekte in den letzten fünf Jahren.
- Mindestens ein Mitarbeiter hat mind. fünf Jahre Erfahrung im agilen Arbeiten und mindestens zwei Projekte in den letzten fünf Jahren.
- Mindestens ein Mitarbeiter hat Erfahrung in Datenschutzthemen und mind. drei Jahre Know How in Bezug auf alle datenschutzrelevanten Gesetze und Verordnungen (z.B. DSGVO) sowie deren Anwendung bei IT-Produkten und mindestens zwei Projekte in den letzten fünf Jahren.
Des Weiteren wird auf die Eignungs- und Zuschlagskriterien (Anlage 5) verwiesen.
(1) Der Auftragnehmer weist spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag den Auftraggeberinnen nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
(2) Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Anlage 0 Hinweise zur Angebotserstellung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRNX4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".