Neubau von Gleichrichterwerken Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2021-0073
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von Gleichrichterwerken
Neubau von 2 Gleichrichterwerken
Gleichrichterwerk NDM
Bremen
Gleichrichterwerk Neuer Damm
Stahlbetonbau, eingeschossig,
mit Ortbeton-Kabelkeller
Beton insgesamt ca. 157 m³
Ca. 14 t Betonstahl
mit Gründach ca. 100 m²
mit vorgehängter Paneelfassade, ca. 177 m²
Baugrube: ca. 375 m³
Umbauter Raum: ca. 485 m³
Gleichrichterwerk HPA
Bremen
Gleichrichterwerk Heinrich-Plätt- Allee
Stahlbetonbau, eingeschossig,
mit Ortbeton-Kabelkeller
Beton insgesamt ca. 120 m³
Ca. 12 t Betonstahl
mit Satteldach,
mit vorgehängter Paneelfassade, ca. 180 m²
Baugrube: ca. 238 m³
Umbauter Raum: ca. 380 m³
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise der Bekanntmachung sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen:
Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft hochzuladen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind vom Nachunternehmer ebenfalls sämtliche der nachfolgend aufgeführte Unterlagenbeizufügen.
Für Bietergemeinschaften: Die Unterlagen sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft hinterlegt sind.
Siehe Spezifikation in den Ausschreibungsunterlagen:
1. von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art Wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen;
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB bzw. § 124 GWB in Verbindung mit § 142 GWB;
3. juristische Personen haben auf Verlangen einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Alle weiteren benötigten Formblätter können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.
Angaben über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, diemit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
In Arbeitsgemeinschaften erzielte Umsätze sind gesondert mit dem Beteiligungsanteil aufzuführen.
Die vorgenannten Angaben sind mit der Bewerbung vorzulegen und können durch Einzelnachweise erbrachtwerden.
Präqualifizierte Unternehmen haben in ihrer Bewerbung die Möglichkeit die Nummer anzugeben,unter der sie inder Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind.
Präqualifizierte Unternehmen haben in ihrer Bewerbung die Möglichkeit die Nummer anzugeben,unter der sie inder Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen sind.
3 % Mängelhaftungsbürgschaft
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft
Bankbürgschaft bei Vorauszahlung.
Gemäß Zahlungsbedingungen der VOB/B
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Bremer Straßenbahn AG Flughafendamm 12 28199 Bremen Deutschland
elektronische Submission
keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bitte beachten Sie, dass wir gemäß EU-Recht seit dem 18.10.2018 keine schriftlichen Unterlagen entgegen nehmen dürfen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.