BRE Zentrale Ankunft EES - Gepäckförderanlage - Zentrale Ankunft Referenznummer der Bekanntmachung: 32600 - 002

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/DBFC497E-AB75-4AFD-9F33-D3B379ED7F08
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/DBFC497E-AB75-4AFD-9F33-D3B379ED7F08
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

BRE Zentrale Ankunft EES - Gepäckförderanlage - Zentrale Ankunft

Referenznummer der Bekanntmachung: 32600 - 002
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213331 Bau von Flughafengebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert werden. Wesentliche Maßnahmen sind dafür die Verlegung und Erweiterung der Einreisekontrolle im Zusammenhang mit der EU-weiten Einführung des EES (Entry Exit Systems) sowie eine Erweiterung der Gepäckausgabe mit Erneuerung der Gepäckrundläufe.

Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen hierbei das Gewerk Fördertechnik. Die vorhandene Fördertechnik in der bestehenden Ankunft soll erneuert werden. Es sind die bestehenden 4 Ankunftsrundläufe, mechanisch, elektrisch und steuerungstechnisch fachgerecht zurück zu bauen und zu entsorgen.

Die rückgebauten Rundläufe sind durch 3 neue Ankunftsrundläufe mit separaten Aufgabebändern und Betriebsabschlüssen, mechanisch, elektrisch, steuerungstechnisch zu ersetzen. An 2 Rundläufen sind Röntgengeräte des Zolls in die Fördertechnik zu integrieren. An verschiedenen Arbeitsplätzen sind Hebehilfen vorzusehen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Mechanik

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34961000 Gepäckabfertigungssystem
34961100 Gepäckabfertigungsvorrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können.

Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen hierbei das Gewerk Fördertechnik. Die vorhandene Fördertechnik in der bestehenden Ankunft soll erneuert werden. Es sind die bestehenden 4 Ankunftsrundläufe, mechanisch, elektrisch und steuerungstechnisch fachgerecht zurück zu bauen und zu entsorgen.

Die rückgebauten Rundläufe sind durch 3 neue Ankunftsrundläufe mit separaten Aufgabebändern und Betriebsabschlüssen, mechanisch, elektrisch, steuerungstechnisch zu ersetzen. An 2 Rundläufen sind Röntgengeräte des Zolls in die Fördertechnik zu integrieren. An verschiedenen Arbeitsplätzen sind Hebehilfen vorzusehen.

Das Los 1 umfasst:

• den fachgerechten Rückbau und Entsorgung (mechanisch) der bestehenden Rundläufe,

• Projektmanagement, Planung, Engineering, Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen:

o Rundläufe/Fördertechnik,

o Betriebsabschlüsse,

o Hebehilfen,

für den mechanischen Anteil gemäß Leistungsbeschreibung.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im laufenden Betrieb und im Sicherheitsbereich des Flughafens Bremen.

 

Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 und VI.3 der Bekanntmachung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 30/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen

- Maximal 200 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei jeweils 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und Ziffer III.1.2 b) entfallen

- maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3). Hiervon entfallen 100 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 a) und 700 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) (Referenzen),

 

Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) werden bewertet:

- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (400 Punkte),

- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (200 Punkte),

- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (100 Punkte).

 

Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:

5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;

4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;

3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;

2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;

1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;

0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.

 

Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen.

 

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.

 

Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Ein Lagerzelt zur Zwischenlagerung von angeliefertem Material ist optional zu kalkulieren.

Weiterhin sind für den 2 und 3 Rundlauf optionale Betriebsbegleitungen nach der Inbetriebnahme zu kalkulieren.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Nebenangebote sind nur in kommerzieller Hinsicht als bedingte Nachlässe für den Fall der Beauftragung mit beiden Losen zulässig.

 

Die Vertragsdauer nach Ziff. II.2.7 berücksichtigt nicht die Verjährungsfrist für Mängelansprüche

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Elektrik / Steuerung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34961000 Gepäckabfertigungssystem
34961100 Gepäckabfertigungsvorrichtungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können.

Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen hierbei das Gewerk Fördertechnik. Die vorhandene Fördertechnik in der bestehenden Ankunft soll erneuert werden. Es sind die bestehenden 4 Ankunftsrundläufe, mechanisch, elektrisch und steuerungstechnisch fachgerecht zurück zu bauen und zu entsorgen.

Die rückgebauten Rundläufe sind durch 3 neue Ankunftsrundläufe mit separaten Aufgabebändern und Betriebsabschlüssen, mechanisch, elektrisch, steuerungstechnisch zu ersetzen. An 2 Rundläufen sind Röntgengeräte des Zolls in die Fördertechnik zu integrieren. An verschiedenen Arbeitsplätzen sind Hebehilfen vorzusehen.

Das Los 2 umfasst:

• den fachgerechten Rückbau und Entsorgung (elektrisch/steuerungstechnisch) der bestehenden Rundläufe,

• Projektmanagement, Planung, Engineering, Fertigung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der neuen:

o Rundläufe/Fördertechnik,

o Betriebsabschlüsse,

o Hebehilfen,

für den elektrisch/steuerungstechnischen Anteil gemäß Leistungsbeschreibung.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im laufenden Betrieb und im Sicherheitsbereich des Flughafens Bremen.

 

Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 und VI.3 der Bekanntmachung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2022
Ende: 30/03/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen

- Maximal 200 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2, wobei jeweils 100 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) und Ziffer III.1.2 b) entfallen

- maximal 800 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3). Hiervon entfallen 100 Punkte auf die Angaben nach Ziffer III.1.3 a) und 700 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.3 b) (Referenzen),

 

Bei der Bewertung der Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) werden bewertet:

- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung (400 Punkte),

- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen (200 Punkte),

- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (100 Punkte).

 

Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:

5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;

4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;

3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;

2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;

1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;

0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.

 

Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einem oder mehreren Bewertungskriterien gemäß dem voranstehenden Bewertungsmaßstab null Punkte oder einen Punkt erhalten und Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte oder bei einem Kriterium 0 oder 1 Punkt erreichen.

 

Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.

 

Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Für den 2 und 3 Rundlauf optionale Betriebsbegleitungen nach der Inbetriebnahme zu kalkulieren.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Nebenangebote sind nur in kommerzieller Hinsicht als bedingte Nachlässe für den Fall der Beauftragung mit beiden Losen zulässig.

 

Die Vertragsdauer nach Ziff. II.2.7 berücksichtigt nicht die Verjährungsfrist für Män-gelansprüche.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

a) Eigenerklärung des Bewerbers,

 

aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.

 

bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

 

cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.

 

dd) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.

 

b) Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit eine Eintragung vorgesehen ist.

 

Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.

 

Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.

 

Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3 e) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer III.1.4) der verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.2.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.

 

b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

 

Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3 e) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen.

 

Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl.

 

b) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:

 

- Bezeichnung der Referenz, Name und Adresse des Auftraggebers, die Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt zur Überprüfung der Referenz vorbehalten.

- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: Beschreibung des Objekts, Beschreibung der erbrachten Leistungen, Beschreibung der besonderen Umstände der Leistungserbringung (laufender Betrieb, Sicherheitsbereich oder vergleichbare Beschränkungen des Zutritts)

- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zu: Ca. Angabe zur Auftragssumme (EUR/netto).

- Zeitangaben zur Referenz mit Benennung des Zeitraums der Leistungserbringung, Datum Fertigstellung und Inbetriebnahme.

- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.

 

 

Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.

 

Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer VI.3 e) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu Ziff. III.1.3 b):

 

Zusätzlich zu den für Referenzen vorgegebenen Anforderungen muss mindestens eine Referenz vorliegen, die

- eine Gepäckförderanlage eines Verkehrsflughafens oder eines Kreuzfahrtterminals betrifft und

- die eine Umsetzung des "Brownfield"-Projektes darstellt (Los 1)

- die Visualisierung in ein Drittanbietersystem (hier Gebäudeleittechnik) erfolgt (Los 2)

Die jeweiligen Losanforderungen müssen in Kombination mit der losunabhängigen Anforderung in einer Referenz erfüllt sein.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.

 

Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.

 

Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.

 

Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss – zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) – eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/01/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 07/02/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

 

b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:

 

Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.

 

Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Der Auftraggeber stellt hierfür kein Formular zur Verfügung.

 

Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

 

Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

 

c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.

 

d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.deutsche-evergabe.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.

 

e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:

 

aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.

 

bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

 

f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.

 

g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 21.01.2022 in Textform bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1) vorliegen.

 

h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/12/2021