Rahmenvereinbarung - Wiederkehrende Sachverständigen-Prüfleistungen - BER (T1, T2, BsG, T5 und ILA-Messehallen) Referenznummer der Bekanntmachung: EB-2021-0109
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung - Wiederkehrende Sachverständigen-Prüfleistungen - BER (T1, T2, BsG, T5 und ILA-Messehallen)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Sachverständigen-Prüfleistungen an sicherheitsrelevanten und brandschutztechnischen Anlagen, die auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) geprüft werden sollen.
Landkreis Dahme Spreewald
Für die Überwachung und Koordination aller Prüfleistungen ist ein übergeordneter verantwortlicher Prüf-Sachverständiger erforderlich, der die Funktionsprüfungen verbunden mit dem bestimmungsgemäßen Zusammenwirken von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfungen) durchführt, dokumentiert und auswertet und bescheinigt.
An folgenden Anlagengruppen sind Funktion- und Sichtprüfungen durchzuführen:
• Selbststätige Feuerlöschanlagen, Sprinkleranlagen mit und ohne Schaumlöschmittelbeimischung, Sprühwasserlöschanlagen
• Feuerlöschanlagen - Gaslöschanlagen (Argon / Inertgas),
• Feuerlöschanlagen - Küchenlöschanlagen (Ansul / N2),
• Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen - Wasserlöschanlagen, Wandhydranten / Steigeleitungen / Entnahmestellen / Armaturen,
• Nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen - Wasserlöschanlagen - Überflurhydranten
• Brandmeldeanlagen (BMA)
• Lüftungsanlagen - Ventilatoren / Brandschutzklappen / Hygieneprüfung
• Druckbelüftungsanlagen (Druckbelüftungsanlagen / Spüllüftungsanlagen)
• Natürliche Rauchabzugsanlagen (RWA / NRA)
• Maschinelle Rauchabzugsanlagen (MRA) - Ventilatoren / Entrauchungsklappen / Brandschutzklappen
• Entrauchungssteuerung (ÜSSPS) Funktionsprüfung - Steuerschränke / einschließlich ansteuernde Anlagen
• Funkanlagen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
• Sicherheitsstromversorgungsanlagen (SV) - 20 kV-Netz
• Sicherheitsstromversorgungsanlagen (SV) - Notstromaggregate
• Sicherheitsbeleuchtungsanlagen (SIBEL)
• Druckbehälter in Druckluftanlagen
• Förderanlagen - Fahrtreppen / Fahrsteige / Aufzüge / Hebebühnen
• Feuerwehrlösch-Übungsbecken
• Betriebstankstellen einschl. Gastank
• Enteisungsmittel-Tankanlagen
• Ölanlagen / Behälter
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von zwei zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von zwei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Option 1:
Anordnungsrecht gemäß Vertrag.
Option 2:
Verlängerung des Vertrages um 3 mal 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) dreimal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen Anlagen, die sich nach der Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereichs nach LuftSiG befinden. Zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Flughafenbetriebs werden daher die Vergabeunterlagen (VU) nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
Der AG wird die VU erst mit der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zur Verfügung stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und, Telefonnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen Bedingungen anerkannt.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens zur vergebenden Leistung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 750.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren/Wirtschaftsjahren (2018, 2019, 2020).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1 Unternehmensreferenzen
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.01.2017 erbracht worden sind bzw. spätestens bis 2 Monate nach Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen werden und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1 beinhalten.
Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
2 Personelle Ausstattung:
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1 - 6 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, welches von den Bewerbern genutzt und im Excel Format eingereicht werden soll.
3 Zertifizierung:
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn vom Bewerber Nachweise gem. Punkt 3 der geforderten Mindeststandards verfügt. Die Nachweise können durch Vorlage eines Zertifikats oder/und durch eine Eigenerklärung erbracht werden
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1, 2 und 3 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, welches von den Bewerbern genutzt und im Excel Format eingereicht werden soll.
1 Unternehmensreferenzen:
1.1. Eine Projektreferenz aus dem unter 1 genannten Zeitraum:
Leistungsart: Wiederkehrende Sachverständigen-Prüfleistungen
Leistungsumfang: 30 Lüftungsanlagen
1.2. Eine Projektreferenz aus dem unter 1 genannten Zeitraum:
Leistungsart: Wiederkehrende Sachverständigen-Prüfleistungen
Leistungsumfang: 30 maschinelle Rauchabzugsanlagen
1.3. Eine Projektreferenz aus dem unter 1 genannten Zeitraum:
Leistungsart: Wiederkehrende Sachverständigen-Prüfleistungen
Leistungsumfang: 5 selbsttätige Feuerlöschanlagen mit jeweils min. 500 Sprinklern
1.4. Eine Projektreferenz aus dem unter 1 genannten Zeitraum:
Leistungsart: Wiederkehrende Sachverständigen-Prüfleistungen
Leistungsumfang: 3 Brandmeldeanlagen mit jeweils min. 500 Meldern
1.5. Eine Projektreferenz aus dem unter 1 genannten Zeitraum:
Leistungsart: Wiederkehrende Sachverständigen-Prüfleistungen
Leistungsumfang: 10 RLT- Hygieneinspektionen bei Teilklimaanlagen
1.6. Eine Projektreferenz aus dem unter 1 genannten Zeitraum:
Leistungsart: Wiederkehrende Sachverständigen-Prüfleistungen
Leistungsumfang: 5 Wirk-Prinzip-Prüfungen (WPP) als Vollprobentest
2 Personelle Ausstattung:
Die durchschnittliche Anzahl der Angestellten in den letzten 3 Jahren 2018, 2019, 2020.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft sollen 3 Personen als konkret für den Einsatz zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung vorgesehene Leistungsträger/innen wie folgt benennen:
2.2.1 Übergeordnete(r) verantwortliche(r) Ingenieur / Innen (Koordinator)
• Qualifikationsniveau ≥ DQR-Level 6
• mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in einem der Fachbereiche BMA, Lüftungstechnik, Entrauchungstechnik, Feuerlöschtechnik, Elektrotechnik
• mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Koordination / Durchführung von WPP- Prüfleistungen (Übergeordnete Anlagenprüfung zwischen den sicherheitsrelevanten Systemen)
2.2.2 Ingenieur / Innen (PrüfSV-G)
• Qualifikationsniveau ≥ DQR-Level 6
• mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in dem Fachbereich der BMA, Lüfungstechnik, Entrauchungstechnik, Feuerlöschtechnik, Elektrontechnik oder in der Fachrichtung, in dem oder der die Prüftätigkeit ausgeübt werden soll
• mindestens 2 Jahre Erfahrung in der Mitwirkung von Prüfleistungen
3. Zertifizierung:
Über folgende Zertifikate muss der Bewerber verfügen:
• BbgBO,
• BbgSGPrüfV,
• VdS,
• BetrSichV,
• VDI 6010, 3810, 3819, 6022
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als BewGe einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der BewGe das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
- Für den Teilnahmeantrag von BewGe stellt die Vergabestelle ein Formular Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung, das von BewGe genutzt werden soll.´
a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben.
b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EB-2021-0109 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 13.01.2022, 11:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4)
Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de