Bauüberwachungsleistungen für DB Station & Service AG, Regionalbereich Ost - Grundlastvertrag 2022 (Optional 2023-2024) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54011
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für DB Station & Service AG, Regionalbereich Ost - Grundlastvertrag 2022 (Optional 2023-2024)
Bauüberwachungsleistungen für DB Station & Service AG, Regionalbereich Ost - Grundlastvertrag 2022 (Optional 2023-2024)
Los 1 - Bahnhofsmanagement Berlin/Potsdam
Los 2 - Bahnhofsmanagement Cottbus
Los 3 - Bahnhofsmanagement Rostock/Schwerin
Los 1 - Bauüberwachung Bereich Bahnhofsmanagement Berlin/Potsdam
Land Berlin, Land Brandenburg (Stationen gemäß Anlage 15.1 der Vergabeunterlagen)
Rahmenvertrag mit Mengenzusagen (Grundlastvertrag) für Bauüberwachungsleistungen für DB Station & Service AG, Regionalbereich Ost;
Los 1 - Bereich Bahnhofsmanagement Berlin/Potsdam - Einsatz Bauüberwacher Bahn, Fachbauüberwacher Oberbau, Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung, SiGeKo.
Grundlastvertrag für das Jahr 2022 sowie optional 2023 und optional 2024
Die beabsichtigten Abnahmemengen je Fachbereich sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr möglich
Option 1 - Laufzeitverlängerung 01.01.2023-31.12.2023;
Option 2 - Laufzeitverlängerung 01.01.2024-31.12.2024
Los 2 - Bauüberwachung Bereich Bahnhofsmanagement Cottbus
Land Brandenburg (Stationen gemäß Anlage 15.2 der Vergabeunterlagen)
Rahmenvertrag mit Mengenzusagen (Grundlastvertrag) für Bauüberwachungsleistungen für DB Station & Service AG, Regionalbereich Ost;
Los 2 - Bereich Bahnhofsmanagement Cottbus - Einsatz Bauüberwacher Bahn, Fachbauüberwacher Oberbau, Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung.
Grundlastvertrag für das Jahr 2022 sowie optional 2023 und optional 2024
Die beabsichtigten Abnahmemengen je Fachbereich sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr möglich
Option 1 - Laufzeitverlängerung 01.01.2023-31.12.2023;
Option 2 - Laufzeitverlängerung 01.01.2024-31.12.2024
Los 3 - Bauüberwachung Bereich Bahnhofsmanagement Rostock/Schwerin
Land Mecklenburg-Vorpommern (Stationen gemäß Anlage 15.3 der Vergabeunterlagen)
Rahmenvertrag mit Mengenzusagen (Grundlastvertrag) für Bauüberwachungsleistungen für DB Station & Service AG, Regionalbereich Ost;
Los 3 - Bereich Bahnhofsmanagement Rostock/Schwerin - Einsatz Bauüberwacher Bahn, Fachbauüberwacher Oberbau, Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung.
Grundlastvertrag für das Jahr 2022 sowie optional 2023 und optional 2024
Die beabsichtigten Abnahmemengen je Fachbereich sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
optionale Verlängerung um 2 x 1 Jahr möglich
Option 1 - Laufzeitverlängerung 01.01.2023-31.12.2023;
Option 2 - Laufzeitverlängerung 01.01.2024-31.12.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen
-Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
-Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
-Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2000 oder vergleichbar
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter
-die berufliche Qualifikation der Mitarbeiter ist entsprechend der Vorgaben im Teilnahmeantrag nachzuweisen (Darstellung in Tabellenform unter Angabe der Funktion, des Namens sowie der Nummer des Befähigungsausweises)
-Befähigungsausweise sowie Einzelnachweise zur Qualifikation und Tauglichkeit sind dem Teilnahmeantrag in Kopie beizufügen
-für SiGeKo ist eine Kopie der vollständigen Zertifizierung nach RAB 30 vorzulegen
Mindestvoraussetzungen/Mindestanzahl Mitarbeiter je Fachbereich, Los und Geschäftsjahr siehe Anlage 2 zum Teilnahmeantrag.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-Leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.Leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt III.2) genannten Link herunterzuladen.
Den Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb stellen Sie bitte unter Nutzung des zur Verfügung gestellten Formulars (siehe Vergabeunterlagen).
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.Leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
--Fachbauüberwacher Oberbau
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren einzustellen.
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Bewerber müssen folgende Erklärungen abgeben:
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass sie nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen sind.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Erklärung, dass der Bewerber den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist zulässig.
Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, dass für eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich ist, auch wenn Sie bereits registrierter Lieferant sind.
Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Sämtliche geforderte Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Soweit der Bewerber beabsichtigt, Nachunternehmer einzusetzen (Eignungsleihe gem. § 47 SektVO), hat er diese zu benennen und eine entsprechende Verpflichtungserklärung gem. § 47 (1) SektVO der Nachunternehmer vorzulegen
Die beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.