OPVA Hbf. Ffm.: Erstellung Kabeltrassensystem Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI29978
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
OPVA Hbf. Ffm.: Erstellung Kabeltrassensystem
Bauleistungen Hbf. Ffm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
OPVA Hbf. Ffm.: Erstellung Kabeltrassensystem
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Bauleistungen Hbf. Ffm.
MKA74: Leerrohrtrasse Posttunnel
Die Mehrkosten betreffen den von der Projektleitung festgelegte Planänderung der brandschutztechnischen Ertüchtigung des Posttunnels (Bereich 6 + 9). Seitens der Fa. Kassecker ist die Werk-Montage-Planung für die Verlegung von Kabelleerrohren (Erdverlegung) mit den dazugehörigen Kabelschachtbauwerken in der 1. Bauphase zu erstellen und anschließend umzusetzen. Die ursprünglich von der Planung vorgesehene Ausführungsplanung ist aus dem Grund von statischen Problemen (unter anderem Grundbruch und aufwendige Auffangmaßnahmen) nicht umsetzbar und wurde von der Projektleitung verworfen.