Beschaffung eines Pipettierroboters
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.laborberlin.com
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Pipettierroboters
Der Pipettierroboter musste zur Vorbereitung von RNA- und DNA-basierten "Next Generation Sequencing (NGS) libraries" angeschafft werden. Er muss folgende Protokolle durchführen können:
- Vorbereitung von Amplicon libraries (z.B. Illumina 16S/ITS),
- Enrichment libraries (z.B. SureSelectXT) und
- libraries für die Gesamtgenomsequenzierung z.B. mit QIASeq FX.
Es muss möglich sein, mindestens 48 RNA/DNA Proben für eine library vorzubereiten.
Bis auf technisch notwendige Interventionen (z.B. externe Qualitätskontrolle) muss die Probenvorbereitung
ohne manuelle Intervention (z.B. Nachstellen von Pipettenspitzen) erfolgen. Die Probenanzahl pro Lauf
muss vom Anwender frei wählbar sein (Mindestmenge: 8 Proben), und die Automationslösung muss es dem Anwender ermöglichen die Methode an definierten sicheren Start/Stop Punkten zu beenden oder zu beginnen/weiterzuführen.
Der Auftrag erfasst ferner:
1 Ausstattung,
2 Software,
3 Gewährleistungsrechte,
4 Implementierung,
5 Einweisung und Schulung
Berlin
Der Pipettierroboter muss zur Vorbereitung von RNA- und DNA-basierten "Next Generation Sequencing (NGS) libraries" angeschafft werden. Er muss folgende Protokolle durchführen können:
- Vorbereitung von Amplicon libraries (z.B. Illumina 16S/ITS),
- Enrichment libraries (z.B. SureSelectXT) und
- libraries für die Gesamtgenomsequenzierung z.B. mit QIASeq FX.
Es muss möglich sein, mindestens 48 RNA/DNA Proben für eine library vorzubereiten.
Bis auf technisch notwendige Interventionen (z.B. externe Qualitätskontrolle) muss die Probenvorbereitung ohne manuelle Intervention (z.B. Nachstellen von Pipettenspitzen) erfolgen. Die Probenanzahl pro Lauf muss vom Anwender frei wählbar sein (Mindestmenge: 8 Proben), und die Automationslösung muss es dem Anwender ermöglichen, die Methode an definierten sicheren Start/Stop Punkten zu beenden oder zu beginnen/weiterzuführen.
Der Auftrag erfasst ferner:
1. Ausstattung
- Ausreichend große Anzahl an Deckpositionen für Spitzenboxen, Mikrotiterplatten und andere Labware (z.B. Reservoire, Tube-Blocks etc.), um den erforderlichen Durchsatz zu erreichen. Soft- und Hardware müssen das Stapeln von Labware auch mit Deckel unterstützen.
- 96-Kanal Pipettierkopf mit einem Arbeitsvolumen von mindesten 300 μL mit selektiver Spitzenaufnahme (Reihen, Spalten oder einzelne Spitzen).
- Flexibler 8-Kanal Pipettierkopf mit einem Arbeitsvolumen von mindesten 1000 μL und kapazitiver Füllstandsmessung. Flüssigkeitsbasiertes System, welches eine Dekontamination ermöglicht.
- Zwei um 360° rotierbare Greifarme, welche den Zugriff auf sämtliche Deckpositionen und somit eine effiziente Nutzung des Decks ermöglichen.
- Integrierter PCR Thermocycler für 96-Well Platten.
- 96 Positionen für 1,5/2,0 mL Reaktionsgefäße.
- Integrierter Barcode-Reader für das Lesen von Barcodes auf Platten und auf 1,5/2,0 mL Reaktionsgefäßen.
- Aktive Heiz- und Kühlpositionen mit einem Temperaturbereich von 4°C bis 100°C.
- Aktive Heiz- und Kühlpositionen mit Schüttelfunktion bei 4°C bis 70°C.
- Schüttelposition (1800 U/min, 12mm Amplitude) mit aktiver Clampingfunktion für Deepwell Plates, u.a. für die Resuspendierung von Magnetic Beads.
- Aktive Waschstation für den 96-Kanal Pipettierkopf mit separatem Segment für jede Pipettenspitzen, um Cross-Kontamination zu vermeiden.
2. Software
- Die Software muss über ein grafisches Interface verfügen, welches die Auswahl der gewünschten Methode sowie deren einfache Konfiguration (z.B. Probenanzahl) ermöglicht. Außerdem muss die Bestückung des Decks inkl. der benötigten Reagenzienmengen (basierend auf der Probenanzahl von der Software automatisch berechnet) schrittweise angezeigt werden. Die korrekte Deckbestückung kann durch zwei integrierte Kameras und automatischer Bilderkennung verfifiziert werden.
- Zur eigenständigen Programmierung oder Anpassung von Methoden müssen vorprogrammierte Standardbefehle (e.g. Verdünnungsreihen, Plattenreplikation, AMPure Bead Aufreinigung, PCR Set-up, selektive Spitzenaufnahme mit Multikanal-Kopf, etc.) in der etablierten Software verfügbar sein.
3. Gewährleistungsrechte
Gewährleistungsrechte über einen Zeitraum von mindestens 1 Jahr.
4. Implementierung
Der Auftrag erfasst auch die vor-Ort Implementierung (inkl. Probenlauf und Troubleshooting) von drei NGS Methoden (Vorbereitung von Amplicon libraries (z.B. Illumina 16S/ITS), Enrichment libraries (z.B. SureSelectXT) und libraries für die Gesamtgenomsequenzierung z.B. mit QIASeq FX).
5. Einweisung und Schulung
Eine technische Einweisung sowie die Schulung von mindesten vier Anwendern vor-Ort (zur Bedienung des Gerätes) ist vom Auftrag ebenfalls erfasst. Des Weiteren muss mindestens ein weiterführendes Mehrtagestraining beim Anbieter (zur Anpassung und Programmierung von Methoden) optional abrufbar sein. Weitere Schulungen (z.B. zur Optimierung von Pipettiertechniken oder zur Programmierung komplexerer Methoden) müssen optional abrufbar sein.
Option 1
Mehrtagestraining beim Anbieter zur Anpassung und Programmierung von Methoden
Option 2
Schulungen zur Bedienung des Pipettierroboters
Bei dem Auftragswert handelt es sich um ein Geschäftsgeheimnis. In Ziffer II.1.7) und V.2.4) kann deshalb nicht tatsächliche Auftragswert genannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich insbesondere aus § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es wörtlich:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“