Streamingdienstleistungen für die Messe Berlin GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: CP1-2021-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.messe-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Streamingdienstleistungen für die Messe Berlin GmbH
Streaming - Dienstleistungen für die Messe Berlin GmbH
Position 1
Die Messe Berlin führt im Rahmen von Messen und Kongressen Streaming-Veranstaltungen auf dem Messe Gelände durch. Hierfür werden das Messe Berlin Studio in Halle 5.3 oder temporäre errichtete Studios in den Messe Hallen genutzt. Für das Streaming der produzierten Programmpunkte bzw. das zeitgenaue Ausspielen vorproduzierter Inhalte benötigt die Messe Berlin einen Streaming-Dienstleister.
Die Betreuung der Kamera-, Licht- und Audiotechnik, sowie der Bild- und Grafikregie wird sichergestellt und ist nicht Ausschreibungsgegenstand.
Die Streaming-Dienstleistungen der Messe Berlin werden in zwei Lose aufgeteilt. Dabei stellt Los 1 Streaming - Dienstleistung Berlin ExpoCenter City (BECC) und CityCube Berlin (CCB) flächenmäßige und voraussichtlich das Abrufvolumen betreffend das größere Los dar.
Die eingesetzte Streaming-Software muss die Möglichkeit bieten verschiedene Quellen in den Live-Stream einzubinden. Hierzu zählen z.B. Grafiken/Bilder, Bauchbinden, vorproduzierte Programmpunkte, Live-Inhalte aus der Bild-/Grafikregie und die Zuschaltung externer Teilnehmer.
Die Gestaltung und Aufbereitung des Sendebildes ist mit den Projektteams der einzelnen Messen abzustimmen und vorzubereiten. Hierbei werden Punkte wie PIP, notwendige Layer, Grafiken, Bauchbinden und ausspielende Plattform besprochen.
Die Leistungserbringung muss den EU-Richtlinien gemäß der DSGVO entsprechen. Die eingesetzte Streaming-Software geltenden und die für die Produktion notwendigen Rechner, Server und Speichersysteme müssen den geltenden gesetzlichen Vorschriften auf EU-Ebene und in Deutschland, einschließlich zum Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung, e-Privacy Richtlinie usw.) und zur Datensicherheit, entsprechen und datenschutzkonform von der Messe Berlin einsetzbar sein.
Der Standort für die verwendete Server- und Speichersysteme und zugrundeliegende Verarbeitungstätigkeiten sollte in Deutschland DE oder der EU/EWR sein.
inklusive einer 12-monatigen Verlängerungsoption
1) Darstellung von 3 Referenzen über Projekte, die mit dem Leistungsumfang der Messe Berlin vergleichbar sind;
2) Nachweis der fachlichen Eignung;
3) Spezielle Anforderungen/ Nachweise entnehmen Sie bitte dem Teilnahmeantragsformular
Position 2
Die Messe Berlin führt im Rahmen von Messen und Kongressen Streaming-Veranstaltungen auf dem Messe Gelände durch. Hierfür werden das Messe Berlin Studio in Halle 5.3 oder temporäre errichtete Studios in den Messe Hallen genutzt. Für das Streaming der produzierten Programmpunkte bzw. das zeitgenaue Ausspielen vorproduzierter Inhalte benötigt die Messe Berlin einen Streaming-Dienstleister.
Die Betreuung der Kamera-, Licht- und Audiotechnik, sowie der Bild- und Grafikregie wird sichergestellt und ist nicht Ausschreibungsgegenstand.
Die Streaming-Dienstleistungen der Messe Berlin werden in zwei Lose aufgeteilt. Los 2 Halle hub27 bezieht sich alleinig auf Veranstaltungen, die in Halle hub27 durchgeführt werden. Kleineren Unternehmen soll somit die Möglichkeit geboten werden sich an der Ausschreibung Streaming - Dienstleistungen für die Messe Berlin GmbH zu beteiligen.
Die eingesetzte Streaming-Software muss die Möglichkeit bieten verschiedene Quellen in den Live-Stream einzubinden. Hierzu zählen z.B. Grafiken/Bilder, Bauchbinden, vorproduzierte Programmpunkte, Live-Inhalte aus der Bild-/Grafikregie und die Zuschaltung externer Teilnehmer.
Die Gestaltung und Aufbereitung des Sendebildes ist mit den Projektteams der einzelnen Messen abzustimmen und vorzubereiten. Hierbei werden Punkte wie PIP, notwendige Layer, Grafiken, Bauchbinden und ausspielende Plattform besprochen.
Die Leistungserbringung muss den EU-Richtlinien gemäß der DSGVO entsprechen. Die eingesetzte Streaming-Software geltenden und die für die Produktion notwendigen Rechner, Server und Speichersysteme müssen den geltenden gesetzlichen Vorschriften auf EU-Ebene und in Deutschland, einschließlich zum Datenschutzrecht (Datenschutz-Grundverordnung, e-Privacy Richtlinie usw.) und zur Datensicherheit, entsprechen und datenschutzkonform von der Messe Berlin einsetzbar sein.
Der Standort für die verwendete Server- und Speichersysteme und zugrundeliegende Verarbeitungstätigkeiten sollte in Deutschland DE oder der EU/EWR sein.
inklusive einer 12-monatigen Verlängerungsoption
1) Darstellung von 3 Referenzen über Projekte, die mit dem Leistungsumfang der Messe Berlin vergleichbar sind;
2) Nachweis der fachlichen Eignung;
3) Spezielle Anforderungen/ Nachweise entnehmen Sie bitte dem Teilnahmeantragsformular
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
2. Vorlage einer rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung des Bieters:
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B,
— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StGB), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO) oder,
— rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue(§266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§333 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer-und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— dass in den letzten 2 Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,
— dass wegen der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten weder eine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, vorliegt noch gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30O WiG rechtskräftig festgesetzt worden ist,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Ausschlussgründe, die Fachkunde und Leistungsfähigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.
3. Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung besteht.
4. Nachweis über die Zahlung von Abgaben an die Sozialversicherungsträger (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen) - nicht älter als sechs Monate
5. Nachweis über die Zahlung von Steuern (Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt) - nicht älter als sechs Monate
6. Schriftliche Zusicherung über die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere der Vorgaben für Auftragsverarbeiter
7. evtl. Erklärung der Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft (ErklARGE)
8. evtl. Nachunternehmerverzeichnis (NUNVerz) / Nachunternehmerverpflichtungserklärung (NUNVErkl)
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den 3 vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen.
Bewertungsmerkmale des Teilnahmeantrages Los 1/
1.-3. Referenz (Folgendes pro Referenz)
- Das Referenzprojekt beinhaltet Messen oder Kongresse = 12 Pkt.
- Das Referenzprojekt beinhaltet keine Messen oder Kongresse = 6 Pkt.
- Das Referenzprojekt beinhaltet Live-Streaminganteile = 8 Pkt.
- Auftragswert des Referenzprojektes > 30 TEUR netto = 10 Pkt.
- Auftragswert des Referenzprojektes 30 TEUR bis 10 TEUR netto = 6 Pkt.
- Auftragswert des Referenzprojektes < 10 TEUR netto = 3 Pkt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters (einmalig)
- Unternehmensumsatz > 5 Mio. EUR netto = 10 Pkt.
- Unternehmensumsatz 5 Mio. EUR bis 1 Mio. EUR netto = 6 Pkt.
- Unternehmensumsatz < 1 Mio. EUR netto = 3 Pkt.
In Summe = Max. 100 Pkt.
Bewertungsmerkmale des Teilnahmeantrages Los 2/
1.-3. Referenz (Folgendes pro Referenz)
- Das Referenzprojekt beinhaltet Messen oder Kongresse = 12 Pkt.
- Das Referenzprojekt beinhaltet keine Messen oder Kongresse = 6 Pkt.
- Das Referenzprojekt beinhaltet Live-Streaminganteile = 8 Pkt.
- Auftragswert des Referenzprojektes > 20 TEUR netto = 10 Pkt.
- Auftragswert des Referenzprojektes 20 TEUR bis 5 TEUR netto = 6 Pkt.
- Auftragswert des Referenzprojektes < 5 TEUR netto = 3 Pkt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters (einmalig)
- Unternehmensumsatz > 1 Mio. EUR netto = 10 Pkt.
- Unternehmensumsatz 1 Mio. EUR bis 250 TEUR netto = 6 Pkt.
- Unternehmensumsatz < 250 TEUR netto = 3 Pkt.
In Summe = Max. 100 Pkt.
Tariftreueerklärung
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
Der Bewerber hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit dem vorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit entsprechend qualifiziertem Personal erbringen kann:
— Angabe von Referenzen (mind. 3 in vergleichbarer Größenordnung),
— möglicherweise geforderte Mindeststandards,
— der ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeantrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025/26
Fragen zum Teilnahmeantrag werden ausschließlich über die Vergabeplattform AI gestellt und einschließlich bis zum 17.01.2022, 12:00 Uhr beantwortet.
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit
der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage
nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung
der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner
voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.
Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten
Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabekooperation.berlin