Nichtoffener, einphasiger anonymer Planungswettbewerb nach RPW (2013) für Architekt/innen als Generalplaner für den Neubau des Bundesministeriums der Finanzen auf dem Postblockareal Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-I-013
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesimmobilien.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ausschreibungen.pd-g.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener, einphasiger anonymer Planungswettbewerb nach RPW (2013) für Architekt/innen als Generalplaner für den Neubau des Bundesministeriums der Finanzen auf dem Postblockareal
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ist derzeit am Dienstsitz in Berlin auf sieben Liegenschaften verteilt. Um organisatorische und fachliche Abläufe zu optimieren und gleichzeitig das Defizit an modern ausgestatteten Funktionsräumen für Konferenzen und flexibel für Projektzwecke nutzbare Büroräume zu beheben, soll die Zahl dieser Standorte reduziert und die räumliche Zusammenfassung in einem Neubau angestrebt werden. Dieser soll zudem die Unterbringung der Bundesfinanzakademie (BFA) mit Wohneinheiten für Teilnehmer, ein Konferenzzentrum und eine Großkantine zur Versorgung bestehender und neuer Einrichtungen aufnehmen.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens soll der nördliche Teil der Fläche direkt gegenüber des Detlev-Rohwedder- Hauses, dem Hauptsitz des Bundesministeriums für Finanzen, auf dem sogenannten „Postblockareal“ entwickelt werden. Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von 13.284 qm.
Das BMF strebt in dem Neubau auf dem Wettbewerbsgebiet die Schaffung von folgenden Einrichtungen an: BMF-Leitung (als in sich geschlossener Sicherheitsbereich), die Leitungsabteilung, drei weitere Fachabteilungen des BMF, die Bundesfinanzakademie BFA (inkl. Wohneinheiten und Lehrsäle für Teilnehmer), Konferenzzentrum (f. Pressekonferenzen u. Tagungen mit Konferenzsaal), Groß-Kantine. Zudem sollen 155 Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage sowie 300 Fahrradstellplätze untergebracht werden. Es ergibt sich insgesamt eine erforderliche Nutzungsfläche von ca. 33.300 qm, die auf dem Wettbewerbsgebiet umgesetzt werden soll. Die derzeitige Kostenermittlung für die Kostengruppen 200 – 500 liegt bei rd. 322,4 Mio. EUR brutto.
Der Neubau soll die Qualitätsstufe Gold des Bewertungssystems des Bundes für nachhaltiges Bauen (BNB) erreichen. Der Neubau soll zudem die Klimaneutralität erreichen.
Um an diesem Ort ein exzellentes Konzept für ein zukunftsweisendes Ministerialgebäude mit hohen Ansprüchen an Architektur und Gestaltung, Nutzerkomfort, Nachhaltigkeit und technische Ausstattung zu finden, wird ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt, der die Grundlagen für eine bauliche Umsetzung bietet. Gegenstand des Wettbewerbs ist der architektonische Entwurf eines Ministerialgebäudes für das Bundesministerium der Finanzen. Im Verfahren betrachtet werden soll außerdem die freiraumplanerische Gestaltung der zugehörigen Außenräume und konzeptionelle Aussagen zur technischen Ausrüstung, zur Tragwerksplanung, zur Bauphysik und zur Brandschutzplanung des Gebäudes.
Die planungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung bildet der festgesetzte Bebauungsplan I-216.
Der Auftraggeber beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes, einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Art und Umfang der Beauftragung stellen sicher, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt
wird. Die stufenweise Beauftragung sowie die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bleiben vorbehalten. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Im Anschluss an den Planungswettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren nach VgV unter allen Preisträgern durchgeführt. Es ist beabsichtigt, den Gewinner des Verhandlungsverfahrens, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht, im Wege eines Stufenvertrages mindestens mit folgenden Leistungen als Generalplaner zu beauftragen: Komplettierung der Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Anpassung und weitere Durcharbeitung der für die Sicherstellung der Qualität des Wettbewerbsentwurfs erforderlichen Leitdetails.
Abschnitt IV: Verfahren
Qualität Entwurfsidee / Leitgedanke; Qualität der Auseinandersetzung mit dem städtebaulich-historischen Kontext; Qualität der innenräumlichen Durchbildung und Funktionalität; Qualität der Erfüllung der funktionalen und technischen Anforderungen, inkl. Nachhaltigkeit und Klimaneutralität; Qualität der Erfüllung der wesentlichen bau- und planungsrechtlichen sowie denkmalpflegerischen Anforderungen ; Qualität der Erfüllung der wirtschaftlichen Anforderungen (Flächen- und Volumenkennwerte, Kosten); Qualität der Ausbildung von Gestalt, Fassade, Ausdruck und Adressbildung Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar. Nähere Erläuterungen werden in der Auslobung zum Wettbewerb genannt.; Niedrigster Preis
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10707
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber/Auslober gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zu den Rügefristen im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).