PPrBln 597_21 WLAN Polizeiakademie Referenznummer der Bekanntmachung: PPrBln 379_21 EU

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]599
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.berlin.de/polizei

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

PPrBln 597_21 WLAN Polizeiakademie

Referenznummer der Bekanntmachung: PPrBln 379_21 EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32400000 Netzwerke
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

WLAN Polizeiakademie

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE30 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Fachgerechte Planung und Bereitstellung der passiven und aktiven Technik, sowie der technischen Betreuung eines lokalen Funknetzes (Wireless Local Area Network, WLAN) inklusive Wartung für mindestens 3 Jahre, welches campusweit auf dem Dienstgelände in der Charlottenburger Chaussee eingerichtet werden soll. Die Internetanbindung für das WLAN ist Bestandteil der Leistung.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 13/10/2021
Ende: 03/12/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 211-551436

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: PPrBln 597_21
Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung WLAN Polizeiakademie

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
29/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04155
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/12/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
32400000 Netzwerke
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Fachgerechte Planung und Bereitstellung der passiven und aktiven Technik, sowie der technischen Betreuung eines lokalen Funknetzes (Wireless Local Area Network, WLAN) inklusive Wartung für mindestens 3 Jahre, welches campusweit auf dem Dienstgelände in der Charlottenburger Chaussee eingerichtet werden soll. Die Internetanbindung für das WLAN ist Bestandteil der Leistung.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 13/10/2021
Ende: 03/12/2021
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Aufgrund der aktuell angespannten Corona-Situation ist es für die Durchführung der Fortbildungsangebote der Polizeiakademie unerlässlich, auch das Fortbildungsgebäude (Haus 2) in der Radelandstraße mit einem WLAN-Netz zu versorgen. Aufgrund der bisher schwachen Netzwerkanbindung sind nur mit Bereitstellung eines WLAN-Netzes Unterrichtsformate in Form von Hybrid- und Onlineunterricht möglich.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die Leistungen werden vom bestehenden Vertragspartner, der Enterprise Communications & Services GmbH erbracht, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann. Ein einheitliches und zentrales System für die Verwaltung des WLANs an den zwei Standorten in der Liegenschaft Radelandstraße mit nur einem Servicepartner ist aus Effiziensgründen für den Verfahrensbetrieb unabdingbar. Gleichzeitig werden die erforderlichen Management-Komponenten nur einmal benötigt. Der Ausbau des vorhandenen Systems ist damit wesentlich wirtschaftlicher, als ein weiteres neues System aufzubauen. Die beschriebene Erweiterung kann darüber hinaus aus technischen Gründen nur durch den bestehenden Vertragspartner erfolgen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR