Neubau der BAB 281, Bauabschnitt (BA) 2/2, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung Referenznummer der Bekanntmachung: AB02310072
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deges.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der BAB 281, Bauabschnitt (BA) 2/2, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
Neubau der BAB 281, Bauabschnitt (BA) 2/2
Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung
Bundesrepublik Deutschland, Freie Hansestadt Bremen
Der Auftrag umfasst folgende Dienstleistungen:
Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistungen
Die Baumaßnahme beinhaltet im Wesentlichen:
Die BAB 281 soll nach ihrer Fertigstellung die Autobahneckverbindung zwischen der BAB 27 im Bremer Nordwesten und der BAB 1 im Bremer Südosten herstellen. Der BA 2/2 beginnt im Anschluss an den BA 2/1 westlich des Neuenlander Ring mit Autobahnkilometer km 2+913. Hier schließt der BA 2/2 unmittelbar an den Ersten und bereits errichteten Teil der Hochstraße Großmarkt an. Der BA 2/2 endet östlich der Kreuzung Neuenlander Straße / Kattenturmer Heerstraße bei km 4+859 mit Anschluss an den vorhandenen Trog der B 6. Als erstes Teilstück des BA2/2 wird die bereits vorhandene Hochstraße Großmarkt von km 2+913 bis km 3+284 um ca. 370 m verlängert. Auf den ersten 280 m verläuft die Brücke in Hochlage ohne nennenswerte Längsneigung. Auf den letzten 90 m, beginnend bei km 3+194, ist die Brücke mit einer negativen Längsneigung von 3,85 % geplant, die sich im weiteren Verlauf bis zum Tiefpunkt der Stecke, bei km 3+394, fortsetzt. Im Anschluss an das Brückenbauwerk wird die Strecke von km 3+284 bis km 3+781 über 500 m in einem schmalen Korridor, begrenzt durch das Betriebsgelände Airbus im Süden und Gewerbeflächen im Norden, zwischen zwei Stützwandbauwerken geführt. Der Geländesprung infolge der Stützwandbauwerke beträgt unmittelbar im Anschluss an das Brückenbauwerk ca. 4,5 m. Von hieraus flacht die Trasse zwischen den Stützwandbauwerken bis zum Tiefpunkt bei km 3+394 ab, sodass der abzufangende Geländesprung am Tiefpunkt annähernd auf null ausläuft. Vom Tiefpunkt steigt die Trasse mit 1,1 % bis km 3+715 wieder an und erreicht am Ende der Stützwandbauwerke bei km 3+781 einen Geländeversprung von ca. 2,9 m.
Von km 3+781 bis km 3+990 folgt ein Streckenabschnitt über ca. 200 m in Dammlage. Beginnend bei km 3+990 wird die Strecke auf der nördlichen Seite über ca. 280 m durch eine Stützwand gesichert und südlich mittels natürlicher Böschung ausgebildet. Die nördliche Stützwand erreicht ihre maximale Höhe an ihrem Ende, bei km 4+270, und überbrückt hier einen Geländesprung von ca. 3,9 m.
Ab km 4+270 fällt die Gradiente der BAB um 4,5 %, um diese unter der vorhandenen Kreuzung Neuenlander Straße / Kattenturmer Heerstraße zu unterführen und an den vorhandenen Trog der B 6 anzuschließen. Beginnend bei km 4+353 schneidet die BAB in das Gelände ein und wird anfänglich in einem 272 m langen Trog geführt. Am Tiefpunkt der Strecke bei km 4+623,9 geht der Trog- in einen Tunnelquerschnitt über. Von hieran steigt die Strecke mit 0,74 % an und wird bei km 4+859 an den vorhandenen Trog der B6 angeschlossen. Auf dem 203 m langen Tunnel wird im Endzustand der innerstädtische Verkehrsknoten Neuenlander Straße / Kattenturmer Heerstraße neu geordnet. Von hieraus sind jeweils Auf- und Abfahrspuren zur BAB 281 als auch der Anschluss an das innerstädtische Verkehrswegenetz vorgesehen. In Summe erstreckt sich der BA2/2 über 1,91 km. Als Straßenquerschnitt ist ein Sonderquerschnitt im Sinne der Richtlinien für die Anlage von Autobahnen (RAA) gewählt. Dieser hat eine Gesamtbreite von 23,6 m und führt jeweils zwei Richtungsfahrbahnen ohne Standstreifen. Für diesen ist eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h festgelegt.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 (4) Nrn. 2 und 4 VgV): [nur Mindeststandard]
Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 v.H.]
Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet:
§ 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen: [100 v.H.]
Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:
Mitarbeiter 1 Bauoberleitung (BOL) Bauwerke/Strecke 40 v.H.
Mitarbeiter 2 örtliche Bauüberwachung (BÜ) Tunnel 25 v.H.
Mitarbeiter 3 örtliche Bauüberwachung (BÜ) Brücken 20 v.H.
Mitarbeiter 4 örtliche Bauüberwachung (BÜ) Strecke 15 v.H.
mit folgender Unterwichtung:
berufliche Eignung (Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikation, Weiterbildung) 20 v.H.
Referenzprojekte 80 v.H.
Mitarbeiter 5 örtliche Bauüberwachung Verkehrssicherung [nur Mindeststandard]
Mitarbeiter 6 Objektüberwachung betriebstechnische Anlagen [nur Mindeststandard]
Mitarbeiter 7 örtliche Bauüberwachung (B) Vermessung [nur Mindeststandard]
Mitarbeiter 8 Fertigungsüberwachung Stahlbau [nur Mindeststandard]
§ 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten drei Jahren: [nur Mindeststandard]
§ 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung: [nur Mindeststandard]
§ 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten drei Jahren: [nur Mindeststandard]
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.
A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB]
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB]
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
In der Zeit vom 23.12.2021, 12.00 Uhr bis 03.01.2022, 09.00 Uhr ist die Vergabestelle nicht besetzt. In dieser Zeit werden keine Auskünfte erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).