Umbau Verkehrsstation Dortmund Hbf, VP 9.2 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50715
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau Verkehrsstation Dortmund Hbf, VP 9.2
Vergabepaket VP 9.2 (Roh- und Tiefbau - Bahnsteige 1-3, Haus- und Querbahnsteig und Ausbau PU und VKH Süd.
Neubau der Bahnsteige 1-3, Rückbau der Bahnsteigüberdachung Bstg.3 und Neubau der Bahnsteigdächer Bstg. 1-3, Sanierung der Bahnsteigdächer des Haus- und Querbahnsteiges, Ergänzung der Fassade des EG im Bereich des Hausbahnsteiges, Erneuerung der Bahnsteigausstattung auf den Bahnsteigen 1-3, Ausbau der PU und der Verknüpfungshalle Süd mit Wand- und Deckenverkleidungen.
Dortmund Hbf, Königswall 15, 44137 Dortmund
Neubau der Bahnsteige 1-3, Rückbau der Bahnsteigüberdachung Bstg.3 und Neubau der Bahnsteigdächer Bstg. 1-3, Sanierung der Bahnsteigdächer des Haus- und Querbahnsteiges, Ergänzung der Fassade des EG im Bereich des Hausbahnsteiges, Erneuerung der Bahnsteigausstattung auf den Bahnsteigen 1-3, Ausbau der PU und der Verknüpfungshalle Süd mit Wand- und Deckenverkleidungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau Verkehrsstation Dortmund Hbf, VP 9.2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB E&C, Königsbergerallee 28, 47058 Duisburg
2. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH; Sankt-Franziskus-Straße 148, 40470 Düsseldorf
3. LauPlan GmbH, Albert-Einstein-Straße 47; 02977 Hoyerswerda
4. W&B Ingenieure GmbH, An den Speichern 5, 48157 Münster
5. BCL, Buildig, Construction, Logistik GmbH, An der Gehespitz 50, 63263 Neu-Isenburg
6. Höcker Project Managers GmbH, Königstraße 61, 47051 Duisburg
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.