Gebäudeautomation, CVK, Geb. 0703 Referenznummer der Bekanntmachung: AB 62/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeautomation, CVK, Geb. 0703
Für die Steuerung, Regelung, Optimierung, Bedienung und dem energieeffizienten Betreiben der Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, wie z. B.:
• KG 410 / Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
• KG 420 / Wärmeversorgungsanlagen
• KG 430 / Raumlufttechnische Anlagen
• KG 434 / Kälteanlagen
• KG 440 / Elektrische Anlagen
• KG 460 / Förderanlagen
• KG 473 / Medienversorgungsanlagen, Medizin- und labortechnische Anlagen
• KG 474 / Feuerlöschanlagen
• KG 480 / Gebäude- und Anlagenautomation
ist gemäß der Aufgabenstellung die Integration und Errichtung von Anlagen der Gebäude- und Anlagenautomation (GA) vorgesehen.
Die GA-Anlagen bestehen aus den Feldgeräten (KG 481), den Automationseinrichtungen (KG 481), der notwendigen Schaltschränken, Automationsschwerpunkten (ASP; KG 482)), einschließlich aller Einbauten, wie z.B. Leistungs-, Steuer- und Sicherungsbaugruppen, dem Automationsmanagement (MBE; KG 483) und der kompletten Elektroinstallation inkl. benötigter Kabeltragsysteme (KG 484).
Die ebenso notwendige Netzwerkverkabelung (Datenübertragungsnetze; KG 485) verbindet die vorgenannten Automationseinrichtungen.
Eine eigene übergeordnete Management- und Bedieneinrichtung (MBE) ist nicht zu errichteten, da bereits eine bestehende MBE, vom Typ Desigo Insight der Fa. Siemens, für den Campus Virchow Klinikum (CVK) existiert.
Auf dieser sind die notwendigen GA-Funktionen (Management- und Bedienfunktionen) zu realisieren. Eine Anbindung an die bestehende Campus-Infrastruktur Gebäudeautomation ist ebenfalls zu berücksichtigen.
Somit ermöglicht die eigene Netzwerkinfrastruktur das Übertragen aller relevanten Informationen an die bestehende übergeordnete Management- und Bedieneinrichtung (MBE).
In diesem Projekt sind 14 Automationsschwerpunkte (ASP) zu errichten, sowie Gaswarnanlagen auf mehreren Ebenen.
Die Automationseinrichtungen sind gemäß DIN EN ISO 16484-5 in der aktuellen Fassung als B-BC (BACnet Building Controller) auszuführen. Die Kommunikation zur Managementebene erfolgt über BACnet/IP.
Bisher werden in der Charité folgende Systeme in der Automationsebene von folgenden Systemhäusern erfolgreich im BACnet angewendet:
• Siemens - PX-Serie
• Kieback&Peter - DDC 4000er Serie
• WAGO - 830 Serie, sowie das Folgemodell PFC200
• Firma Neuberger mit der AS CP4100
Für alle anderen Produkte ist ein Interoperabilitätstest vor Angebotsabgabe von Nöten, sowie eine umfassende Schulung der GA-Mitarbeiter.
Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin
Standardlos
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeautomation, CVK, Geb. 0703
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Das Verfahren wurde gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A aufgehoben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]