Gebäudeautomation, CVK, Geb. 0703 Referenznummer der Bekanntmachung: AB 62/21

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudeautomation, CVK, Geb. 0703

Referenznummer der Bekanntmachung: AB 62/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Steuerung, Regelung, Optimierung, Bedienung und dem energieeffizienten Betreiben der Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, wie z. B.:

• KG 410 / Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen

• KG 420 / Wärmeversorgungsanlagen

• KG 430 / Raumlufttechnische Anlagen

• KG 434 / Kälteanlagen

• KG 440 / Elektrische Anlagen

• KG 460 / Förderanlagen

• KG 473 / Medienversorgungsanlagen, Medizin- und labortechnische Anlagen

• KG 474 / Feuerlöschanlagen

• KG 480 / Gebäude- und Anlagenautomation

ist gemäß der Aufgabenstellung die Integration und Errichtung von Anlagen der Gebäude- und Anlagenautomation (GA) vorgesehen.

Die GA-Anlagen bestehen aus den Feldgeräten (KG 481), den Automationseinrichtungen (KG 481), der notwendigen Schaltschränken, Automationsschwerpunkten (ASP; KG 482)), einschließlich aller Einbauten, wie z.B. Leistungs-, Steuer- und Sicherungsbaugruppen, dem Automationsmanagement (MBE; KG 483) und der kompletten Elektroinstallation inkl. benötigter Kabeltragsysteme (KG 484).

Die ebenso notwendige Netzwerkverkabelung (Datenübertragungsnetze; KG 485) verbindet die vorgenannten Automationseinrichtungen.

Eine eigene übergeordnete Management- und Bedieneinrichtung (MBE) ist nicht zu errichteten, da bereits eine bestehende MBE, vom Typ Desigo Insight der Fa. Siemens, für den Campus Virchow Klinikum (CVK) existiert.

Auf dieser sind die notwendigen GA-Funktionen (Management- und Bedienfunktionen) zu realisieren. Eine Anbindung an die bestehende Campus-Infrastruktur Gebäudeautomation ist ebenfalls zu berücksichtigen.

Somit ermöglicht die eigene Netzwerkinfrastruktur das Übertragen aller relevanten Informationen an die bestehende übergeordnete Management- und Bedieneinrichtung (MBE).

In diesem Projekt sind 14 Automationsschwerpunkte (ASP) zu errichten, sowie Gaswarnanlagen auf mehreren Ebenen.

Die Automationseinrichtungen sind gemäß DIN EN ISO 16484-5 in der aktuellen Fassung als B-BC (BACnet Building Controller) auszuführen. Die Kommunikation zur Managementebene erfolgt über BACnet/IP.

Bisher werden in der Charité folgende Systeme in der Automationsebene von folgenden Systemhäusern erfolgreich im BACnet angewendet:

• Siemens - PX-Serie

• Kieback&Peter - DDC 4000er Serie

• WAGO - 830 Serie, sowie das Folgemodell PFC200

• Firma Neuberger mit der AS CP4100

Für alle anderen Produkte ist ein Interoperabilitätstest vor Angebotsabgabe von Nöten, sowie eine umfassende Schulung der GA-Mitarbeiter.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000 Bauarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Augustenburger Platz 1, 13353 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Standardlos

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: niedrigster Preis / Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 174-452796
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: AB 62/21
Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudeautomation, CVK, Geb. 0703

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)

Das Verfahren wurde gemäß § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A aufgehoben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).

Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).

Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.

Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2021