Befahranlage, Sedanstraße 16-18 Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VOB OV 061-21 IE
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Befahranlage, Sedanstraße 16-18
Ausgeschrieben sind Leistungen für Befahranlagen im Innenraum des Gebäudes. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von vier Stück Befahranlagen mit unterschiedlichen Teilungen und Abmessungen. Die Ausführung erfolgt in Innenhöfen unter Dachverglasungen mit unterschiedlichen Neigungen, sowie unter einem Sheddach.
Sedanstraße 16-18, 20146 Hamburg
- FBA, teleskopierbar, 3-teilig, Teilung: 3,50/3,50/4,10 m
- FBA, teleskopierbar, 2-teilig, Teilung: 2,90/5,05 m
- FBA, teleskopierbar, 2-teilig, Teilung: 9,25/13,50 m
- FBA, teleskopierbar, 2-teilig, Teilung: 12,80/13,80 m
voraussichtlicher Ausführungszeitraum: ca. März 2022 bis November 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Befahranlage, Sedanstraße 16-18
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traiskirchen
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 2514
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 – 4 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]