Neubau eines temporären Schulstandorts - Eschengraben Talstr: Erweiterte GU Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: HB_BL_11 21 OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines temporären Schulstandorts - Eschengraben Talstr: Erweiterte GU Leistungen
Errichtung von Interimsstandort als Drehscheibe in modularer Bauweise im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) in 13189, Eschengraben / Talstraße, bis zum Frühjahr 2023
Eschengraben Talstr.
Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) plant das Bezirksamt Pankow von Berlin den
schlüsselfertigen Neubau des temporären Schulstandorts „Eschengraben Talstr“ (LOG 4) für 600 Schüler*innen.
Die Übergabe des Bauwerks einschließlich Inbetriebnahme muss bis spätestens 31. Mai 2023 erfolgen.
Zielstellungen für den Neubau des Schulstandortes sind:
▪ Bau eines viergeschossigen Schulgebäudes (Bruttogrundfläche ca. 6.200 m2, lichte Raumhöhe mind. 2,75 m)
einschließlich Medienerschließung
▪ Nachhaltigkeit in Bezug auf Herstellung und Bauunterhaltung – die Ausführungen müssen die Anforderungen
nach BNB - Standard Silber – erfüllen.
▪ Einhaltung hoher energetischer Standards durch GEG-30-Standard.
Das Gebäude muss nach Ablauf der Nutzungsdauer von ca. 15 Jahren zerstörungsfrei rückgebaut und
an anderen Standorten wieder aufgebaut werden. Als Bauart kommen somit nur Modulbauweise oder
Elementbauweise in Frage. Ansonsten obliegt die Wahl der Bauart und der Baustoffe dem Bieter. Die
Realisierung in Containerbauweise ist ausgeschlossen.
Neben den genannten Bauleistungen sind durch den Auftragnehmer folgende sonstige Leistungen zu beringen:
- Planungsleistungen für alle Kostengruppen insbes.
▪ Genehmigungsplanung
▪ Werk- und Montageplanung einschl. Tragwerksplanung
▪ Brandschutzplanung auf Basis des vorliegenden Brandschutzkonzeptes
▪ Bauphysikalische Beratungsleistungen insbes. Schallschutz und Wärmeschutz
▪ Küchenplanung
- Vermesserleistungen (Einmessen des Neubaus in den Amtlichen Lageplan)
- Wartungs- und Einregelungsleistungen im Anschluss an die Inbetriebnahme für den Zeitraum von 5 Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlüsselfertiger Neubau des temporären Schulstandorts „Eschengraben Talstr“ (LOG 4) auf Basis Leistungsprogramm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friesenhagen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 51598
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zur rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dass dies aufgrund der Gesetze gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]