Labortechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 4.20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin, Pankow, Buch
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.campusberlinbuch.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.campusberlinbuch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Labortechnische Anlagen
Die Campus Berlin-Buch GmbH plant ein neu zu errichtendes Gebäude, welches am Campus Flächen für die Ansiedlung von Start-up-Unternehmen bieten soll. Die geplanten Mieteinheiten sollen kostengünstige Labor- und Büroflächen bieten, die flexibel an das Wachstum der Start-up-Unternehmen anpassbar sind. Die Flächen sollen für Arbeiten von biotechnologischen Firmen genutzt werden und müssen den Anforderungen der Sicherheitsstufe S2 (GenTSV, BioStoffV) entsprechen und sind entsprechend auszustatten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die benötigte Labortechnik. Diese verteilt sich auf 5 Obergeschosse (EG und 1. - 4. OG) und beinhaltet eine Fläche von ca. 3.900 m2. Alle Obergeschosse außer dem Erdgeschoss sind baugleich geplant.
13125 Berlin, Pankow, Buch
Robert-Rössle-Straße 10
Die Laborräume erhalten eine Grundausstattung bestehend aus Medienzellen mit vorgestellten Tischen. Diese werden ergänzt durch Handwaschbecken und/oder Laborspülen sowie Abzüge.
Insgesamt werden 39 Laborabzüge benötigt, wobei die Abzüge im EG (7) mit Stützstrahltechnik ausgestattet werden sollen. Alle Abzüge besitzen einen Sicherheitsunterbau Typ90 sowie einen Säure-Laugenschrank.
Darüber hinaus werden die Installationen für die Laborzeilen lediglich vorgehalten, so dass eine spätere Ergänzung der Laborausstattung ohne größeren baulichen Aufwand möglich ist. Auf Oberschränke und rollbare Unterbauten wird verzichtet.
Die Planung sieht auf den jeweiligen Geschossen (EG und 1.- 4.OG) neben den Laborflächen gemeinsam zu nutzende Räume wie Spülküchen und Geräteräume vor. Diese Räume sind im Kernbereich angeordnet. Die Ausstattung der Spülküchen mit Labormöbeln ist ebenfalls Teil dieser Ausschreibung.
Die Warmwasseraufbereitung erfolgt in den Laboren und den Spülküchen dezentral an den Spülen und Handwaschbecken, entsprechend müssen 58 Durchlauferhitzer 6 kW und 78 Durchlauferhitzer 18 kW geliefert werden.
Mengen im Einzelnen:
Medienzellen (Breiten 600/1200/1500 mm) – 485 lfm
Labortische melaminbeschichtet (Breiten 600/1200/1500 mm) – 356 lfm
Handwaschbecken mit Unterbau (600 mm) – 58 Stück
Laborspülen mit Unterbau (1200 mm)– 78 Stück
Abzüge (1200 mm, teilweise mit Stützstrahltechnik) – 39 Stück
Sicherheitsunterbauten (ca. 550 mm) – 39 Stück
Säure-Laugen Schränke (Unterbau Abzug ca. 550 mm) – 39 Stück
Durchlauferhitzer 6 kW – 58 Stück
Durchlauferhitzer 18 kW – 78 Stück
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Labortechnische Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wangen im Allgäu
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88239
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]