EdB Call Center Referenznummer der Bekanntmachung: 11.1

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.edb-banken.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1RRNE0/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

EdB Call Center

Referenznummer der Bekanntmachung: 11.1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79512000 Call-Center
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von Call Center - Dienstleistungen

Anrufumleitung an das Call Center zur Beantwortung von Anfragen in Bezug auf

(i) das Thema Einlagensicherung generell und

(ii) - in Krisenfällen, insbesondere Entschädigungsfällen - spezifische fallbezogene Fragen, insbesondere in Bezug auf den Ablauf eines Entschädigungsverfahrens sowie die Weiterleitung von Anrufen an die EdB in von ihr vorgegebenen Fällen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79512000 Call-Center
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Erbringung von Call Center Dienstleistungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 16/03/2022
Ende: 15/03/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Einmalige Option für Auftraggeber und Auftragnehmer, den Vertrag um zwei Jahre zu verlängern.

Sofern nicht eine Vertragspartei vier (4) Monate vor Vertragsende gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich die Kündigung des Vertrages anzeigt, verlängert sich der Vertrag einmalig um zwei (2) Jahre.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Jeder Bieter darf nur ein Hauptangebot abgeben.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Eignungskriterium der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

- Vorliegen der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB

Zum Nachweis des Eignungskriteriums sind die folgenden Dokumente vorzulegen:

- Auszug aus dem Handelsregister (oder äquivalent bei nicht deutscher Rechtsform)

- Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß der vom öffentlichen Auftraggeber vorgegebenen Vorlage

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Vorliegen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis des Eignungskriteriums sind die folgenden Dokumente vorzulegen:

1) Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2018, 2019 und 2020)

2) Bankbestätigungsschreiben der Hausbank, in dem diese Auskünfte über ihre Geschäftsbeziehung zum vorlegenden Unternehmen sowie eine Einschätzung über dessen erkennbares Zahlungsverhalten abgibt. Das Bankbestätigungsschreiben darf maximal zwei Monate alt sein, rückwirkend gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Keine

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Erfahrung mit der Erbringung von Call Center - Dienstleistungen für einen Dritten mit einem vergleichbaren Anforderungsprofil (Beantwortung von telefonischen Fragen in Not- bzw. Krisensituationen mit plötzlich auftretendem hohen Anrufaufkommen, beispielsweise auch im Falle von Unglücken oder Streiks)

2) Erfahrung mit der Erbringung von Call Center - Dienstleistungen für einen Dritten mit einem vergleichbaren inhaltlichen Schwerpunkt auf Fragen mit rechtlichen beziehungsweise finanziellen Themen (zum Beispiel: Leistungserbringung für Banken/Versicherungen oder im Zusammenhang mit Kundenrechten)

3) Telefonanschluss ermöglicht mindestens 500 aktive Anrufe parallel, inklusive Anrufern in der Warteschleife

Zum Nachweis der Eignungskriterien sind die folgenden Dokumente vorzulegen:

Hinsichtlich der Eignungskriterien 1) und 2) sowie der untenstehenden Mindestanforderungen 1) und 2): Vorlage einer Referenzliste gemäß der vom öffentlichen Auftraggeber vorgegebenen Vorlage. Die hinsichtlich der beiden Eignungskriterien vorgelegten Referenzen können sich überschneiden. Es kann (nicht: muss) also eine Referenz vorgelegt werden, die beide Eignungskriterien erfüllt, die dann vom öffentlichen Auftraggeber auch für beide Eignungskriterien gewertet wird.

Hinsichtlich des Eignungskriteriums 3) sowie der untenstehenden Mindestanforderung 3): Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung gemäß der vom öffentlichen Auftraggeber vorgegebenen Vorlage.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1) Der Bieter verfügt über mindestens drei Referenzen mit einer Mindestdauer der Leistungserbringung von zwölf Monaten in den letzten drei Jahren mit einem vergleichbaren Anforderungsprofil (Beantwortung von telefonischen Fragen in Not- bzw. Krisensituationen mit plötzlich auftretendem hohen Anrufaufkommen, beispielsweise auch im Falle von Unglücken oder Streiks).

2) Der Bieter verfügt über mindestens drei Referenzen mit einer Mindestdauer der Leistungserbringung von zwölf Monaten in den letzten drei Jahren mit einem vergleichbaren inhaltlichen Schwerpunkt auf Fragen mit rechtlichen beziehungsweise finanziellen Themen (zum Beispiel: Leistungserbringung für Banken/Versicherungen oder im Zusammenhang mit Kundenrechten, wie Rechten bei Verspätungen, Gewährleistung)

3) Der Bieter verfügt bereits im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist über einen Telefonanschluss, der es ermöglicht, mindestens 500 aktive Anrufe parallel (inklusive Anrufern in der Warteschleife) zu führen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/01/2022
Ortszeit: 12:35
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/03/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/12/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1RRNE0

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html ) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html ) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2021