Evaluation der Disease-Management-Programme nach § 137f SGB V
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vdek.com
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation der Disease-Management-Programme nach § 137f SGB V
Auftragsgegenstand ist die Durchführung der Evaluation der Disease-Management-Programme nach § 137f SGB V:
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die DMP Programme nach § 137f SGB V zu evaluieren. Die kontinuierliche Evaluation hat dabei die Vorgaben der durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in regelmäßigen Abständen aktualisierten DMP-Anforderungen-Richtlinie zu berücksichtigen. Zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen haben die Krankenkassen oder ihre Verbände nach den Richtlinien des G-BA eine externe Evaluation für die Indikationen der zugelassenen Programme durch einen vom Bundesamt für Soziale Sicherung im Benehmen mit der Krankenkasse oder dem Verband auf deren Kosten bestellten unabhängigen Sachverständigen auf der Grundlage allgemein anerkannter wissenschaftlicher Standards zu veranlassen, die zu veröffentlichen ist. Als Ergebnis dieses Vergabeverfahrens ist daher beabsichtigt, mit dem erfolgreichen Bieter einen Vertrag über die Evaluation der Disease-Management-Programme nach § 137f SGB V abzuschließen.
Für die Durchführung des Vergabeverfahrens haben sich die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland, namentlich die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die Knappschaft und die Ersatzkassen zu einer Auftraggebergemeinschaft zusammengeschlossen.
Die näheren Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen können den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Berlin
Gegenstand der Beschaffung ist die Durchführung der Evaluation der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Disease-Management-Programme in Übereinstimmung mit den Vorgaben der DMP-Anforderungs-Richtlinie (DMP-A-RL).
Hinweis: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Beginn der Leistungspflichten für die einzelnen DMP wird in den Ausschreibungsunterlagen näher bestimmt.
Der Vertrag endet nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern automatisch, wenn und soweit der Auftragnehmer je zu evaluierendem DMP, welches spätestens im Jahr 2026 umgesetzt wird, zwei Evaluationsberichte gemäß den Anforderungen der Leistungsbeschreibung erstellt und abgegeben hat und diese von den Auftraggebern abgenommen werden.
Die untenstehende Angabe der Laufzeit "120 Monate" (siehe Nr. II.2.7)) ist daher nicht zutreffend, sondern muss aus technischen Gründen in dem Bekanntmachungsformular vorgenommen werden, da das Formularfeld nicht unausgefüllt bleiben kann.
Es ist derzeit nicht abschätzbar, ob der Gesetzgeber oder der G-BA weitere Indikationen festlegen werden, für die Anforderungen an ein DMP entwickelt werden sollen. Als optionale Leistung ist die Evaluation solcher weiteren DMP's für andere Indikationen gemäß den vertraglichen Bestimmungen vorgesehen. Die zu verarbeitenden Daten, Inhalte sowie Fristen der Evaluationsberichte bestimmen sich in diesem Fall nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und methodischen Kriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Der Bewerber/Bieter hat unter Verwendung des beiliegenden Formblattes (09_Erklärung_Eignung) eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) abzugeben.
Der Bewerber/Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate – bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
- Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers/Bieters mit einer Deckungssumme von mindestestens 3 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden sowie sonstige Schäden je Schadensfall, wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bzw. eine Verpflichtungserklärung des Bewerbers/Bieters über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen, die innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss abzuschließen und dem Auftraggeber vorzulegen ist. Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden;
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/Bieter (unter Verwendung des Formblatts 09_Erklärung_Eignung) folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
• Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist;
• Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers/Bieters bezogen auf Datenauswertungen im GKV-Kontext (Primärdaten und Routinedaten) aus den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren. Hinweis: Sollte der Bewerber/Bieter noch nicht seit drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bestehen, so ist dies entsprechend kenntlich zu machen und zu erklären;
• Angabe der Anzahl der beim Bewerber/Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigten Mitarbeiter.
Die vorstehenden Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung sind Mindestanforderungen
- Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/Bieter, (unter Verwendung von Formblatt 10_Erklärung_Referenzen) folgende Angaben und Erklärungen zu machen:
• Nennung von drei Referenzprojekten über die in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, welche Datenauswertungen im GKV-Kontext (Primärdaten und Routinedaten) über einen Mindestzeitraum von 4 Jahren umfassen. Alternativ kann ein nach Art und Dauer der Leistungserbringung vergleichbares Referenzprojekt benannt werden.
- Weiterhin hat der Bewerber/Bieter die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die er zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen ergreift, zu bestätigen. Dies geschieht durch das Ausfüllen des entsprechenden Formulars (Formblatt 08_Erklärung_ Datenschutz).
Die vorstehenden Anforderungen an die Referenzprojekte sind Mindestanforderungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zur elektronischen Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Vergabe-Plattform "subreport ELViS". Fragen zu der Ausschreibung, den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabe-Plattform „subreport ELViS“ an die Kontaktstelle zu richten. Auch Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation werden elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt.
Da die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel in die Frist für den Teilnahmeantrag fallen, wird darauf hingewiesen, dass während der Weihnachtsfeiertage und insbesondere in der Woche vom 27.-31.12.2021 eine Beantwortung von Bieterfragen nicht möglich sein wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]