Evaluation des Bundesprogramms Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2021_053
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluation des Bundesprogramms Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß § 119 Abs. 1 GWB die Evaluation des Bundesprogramms „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den beigefügten Vergabeunterlagen.
Berlin, Deutschlandweit
1. Kurzbeschreibung:
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, ein Evaluationsvorhaben zum Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ im Rahmen eines offenen Verfahrens zu vergeben. Im Rahmen der Evaluation sollen Fragen zur Umsetzung und Wirksamkeit der durch das Programm geförderten Angebote zur integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung analysiert werden. Die Ergebnisse der Evaluation sollen unter anderem genutzt werden, um Perspektiven für die zukünftige Umsetzung der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung zu erurieren und Signale für generelle Weiterentwicklungen in diesem Feld setzen. Die gewonnenen Einsichten und Erkenntnisse sollen Hinweise für die Programmsteuerung liefern und für die Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung sollen zudem Erkenntnisse für die Ausgestaltungen gesetzlicher Initiativen in diesem Bereich liefern.
2. Hintergrund
Unter Federführung des BMFSFJ in Kooperation mit dem Bundesminsiterium des Innern für Bau und Heimat (BMI) sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) startet im Januar 2022 das interministerielle Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“, das die bisherige Förderung von Angeboten zur Kinderbeaufsichtigung im Kontext von Integrationskursen über das BAMF ablösen wird. Gegenstand der hiermit ausgeschriebenen Evaluation soll aber allein das neue Programm des BMFSFJ sein. Damit soll künftig die Beaufsichtigung der Kinder von Teilnehmenden an Integrationskursen in Form von subsidiären Angeboten gefördert werden, sofern für die Kinder kein reguläres Angebot zur Kindertagesbetreuung genutzt werden kann. Dadurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um die Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Integration bzw. Qualifizierungsmöglichkeiten der Eltern der Kinder zu verbessern.
Die kursbegleitenden Angebote zur Kinderbeaufsichtigung sollen dabei so gestaltet werden, dass sie
1) sich qualitativ den Kriterien des SGB VIII orientieren und sich als flexibles und verlässliches Angebot als Bindeglied zum System der Kindertagesbereuung verorten können,
2) in einer Art Brückenfunktion dazu beitragen, einen Übergang der Kinder in ein reguläres (und längerfristiges) Angebot der Kindertagesbetreuung zu begleiten,
3) den Aspekt der Fachkräftegewinnung und -sicherung berücksichtigen, indem für das Tätigkeitsfeld der Kindertagespflege geeignete (zugewanderte) Personen gefunden oder Interessierten berufliche Perspektiven aufgezeigt werden.
Die Kindertagespflege bietet einen guten Ansatz, das bewährte Modell der kursbegleitenden Angebote der Kinderbeaufsichtigung so auszubauen und rechtssicher weiterzuentwickeln, dass sie den Kriterien des SGB VIII entsprechen.
Die Integrationskursträger können im Rahmen des Bundesprogramms, je nach Höhe der Nachfrage aus den Integrationskursen und nach der lokalen Situation der Kindertagespflege, unter vier verschiedenen Modellen das für sie passende auswählen:
- Im Modell 1 werden festangestellte, qualifizierte Kindertagespflegepersonen eingesetzt.
- Im Modell 2 werden Personen festangestellt, die sich tätigkeitsbegleitend für die Kindertagespflege qualifizieren.
- Im Modell 3 findet die Beaufsichtigung durch selbständige, qualifizierte Kindertagespflegepersonen statt.
- Das Einstiegsmodell ermöglicht - in Anlehnung an das bisher geförderte Modell der Kinderbeaufsichtigung - die Beaufsichtigung der Kinder für einen begrenzten Zeitraum.
Das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ startete am 15.10.2021 mit dem Antragsverfahren und hat eine geplante Laufzeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2023. Es wurden Informationsveranstaltungen für alle interessierten Träger durchgeführt.
Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie auf dem Online-Portal „Frühe Chancen“ des BMFSFJ unter https://integrationskurs-mit-kind.fruehe-chancen.de.
Die Programmbegleitung und -abwicklung wurde vom BMFSFJ einer dafür eingerichteten Servicestelle Integrationskursbegleitende Kinderbeaufsichtigung übertragen. Die Aufgaben der Servicestelle umfassen u. a. die fachlich-inhaltliche Programmbegleitung, Beratung der Träger und Prozessbegleitung der Vorhaben sowie Monitoring und Berichterstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bieter/ Die Bieterin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter/die Bieterin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen. Hinweis für Bietergemeinschaften: Die geforderten Nachweise
sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein
Bieter/eine Bieterin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten
eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bieter/Die Bieterin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bieter/Die Bieterin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bietergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
g) Nachweis von Erfahrungen zu wissenschaftlichen Untersuchungen im Bericht der Kinder- und Jugendpolitik
h) Nachweis von Erfahrungen zu Evaluationsvorhaben
i) Nachweis von Erfahrungen im Bereich wissenschaftliche Untersuchungen von Bundesvorhaben, wie Bundesprogrammen und Modellprojekten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und eventuelle Präsentation werden nicht erstattet
c. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
d. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung ist möglich. Diese bietet den Unternehmen den Vorteil, dass sie automatisch über Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informiert werden. Unternehmen, die von der freiwilligen Registrierung keinen Gebrauch machen, müssen sich selbständig über mögliche Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen informieren. Hinsichtlich aller weiteren Aktivitäten, u. a. der Kommunikation mit der Vergabestelle, ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
e. Fragen sind bis zum 17.01.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bietern / Bieterinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
f. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf Angebotsfrist auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
g. Angebote können nur auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
h. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
i. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
j. Mit Abgabe des Angebots unterliegen nicht berücksichtigte Bieter/Bieterinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.