Abfallentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-152-16-BL5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgung
Abfallentsorgung für die Gebäude und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin
Altpapierentsorgung
Berlin-Mitte
Vertragsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern, Behandeln, Sortieren und Verwerten von Altpapier (Papier, Pappe, Karton et cetera) aus den Gebäuden und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin. Ebenfalls Bestandteil der vertraglichen Leistung ist die Bereitstellung und Leerung der zur Sammlung von Papierabfällen erforderlichen Sammelbehälter in den jeweiligen Leistungsorten durch den Auftragnehmer. Genauere Angaben sind der entsprechenden Leistungsbeschreibung und den Preisangaben für Los 1 zu entnehmen.
Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Entsorgung mit Tankwagen und Reinigung der Anlagen, Nassmüll/Speisereste, Koaleszenz- und Fettabscheiderinhalte
Berlin-Mitte
Vertragsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern, Behandeln und Entsorgen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen sowie die Hochdruckreinigung der Abscheideranlagen für Nassmüll, Speisereste sowie der Koaleszenz- und Fettabscheiderinhalte des Deutschen Bundestages in Berlin-Mitte durch den Auftragnehmer. Genauere Angaben sind der entsprechenden Leistungsbeschreibung und den Preisangaben für Los 2 zu entnehmen.
Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Entsorgung sonstiger Abfälle
Berlin-Mitte
Vertragsgegenstand ist das Einsammeln, Befördern, Behandeln und Entsorgen von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen aus den Gebäuden und Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin. Ebenfalls Bestandteil der vertraglichen Leistung ist die Bereitstellung und Leerung der zur Sammlung von Abfällen erforderlichen Behälter in den jeweiligen Leistungsorten durch den Auftragnehmer. Genauere Angaben sind der entsprechenden Leistungsbeschreibung und den Preisangaben für Los 3 zu entnehmen.
Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Altpapierentsorgung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung mit Tankwagen und Reinigung der Anlagen, Nassmüll/Speisereste, Koaleszenz- und Fettabscheiderinhalte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung sonstiger Abfälle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.