Gebäudereinigung Modulbau Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2021-203-16-BL5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Modulbau
Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft Modulbau des Deutschen Bundestages.
Gegenstand des Vertrages sind die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen und Sonderreinigungen in dem Dienstgebäude Modulbau des Deutschen Bundestages. Des Weiteren ist die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an dem Dienstgebäude Modulbau des Deutschen Bundestages Vertragsbestandteil.
Der Modulbau ist ein aus 400 Modulen bestehender Gebäudekomplex. Er dient im Wesentlichen der Unterbringung der Abgeordnetenbüros und der dazugehörigen Servicebüros der Bundestagsverwaltung. Diese Liegenschaft stellt somit hohe Anforderungen an das repräsentative Erscheinungsbild.
Zum Leistungsumfang gehören die Reinigung der Büroräume, Besprechungsräume, Teeküchen, Verkehrsflächen und Sanitärräume.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deutscher Bundestag
Adele-Schreiber-Krieger Straße 6
10117 Berlin
Jährlich ist eine Gesamtfläche von 2.719.553,84 m² zu reinigen. Diese unterteilt sich in folgende Grundflächen: - 58,30 % Hauptnutzfläche, - 5,95 % Nebennutzfläche und - 35,75 % Verkehrsfläche. Die detaillierte Aufstellung der Raumarten ist Punkt 6.1.1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung Modulbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geldern
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47608
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.