Rahmenvereinbarungen Teil 1 Objektplanung Gebäude und Innenräume (ARC) Referenznummer der Bekanntmachung: DP 12/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen Teil 1 Objektplanung Gebäude und Innenräume (ARC)
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin, plant den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für Architekten- und Ingenieurleistungen - Teil 1 Objektplanung Gebäude und Innenräume für folgende Lose:
Los 1: 1.1 - Objektplanung Standort Charité Campus Benjamin Franklin
Los 2: 1.2 - Objektplanung Standort Charité Campus Mitte
Los 3: 1.3 - Objektplanung Standort Charité Campus Virchow Klinikum
Die Rahmenvereinbarungen sollen für jedes Los mit 3 Vertragspartnern geschlossen werden.
Die Rahmenvereinbarungen werden für eine Festlaufzeit von 2 Jahren geschlossen, mit der optionalen Verlängerung um 2 x 1 Jahr.
Weitere Architekten- und Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung werden in den Verfahren DP 13/21 (6 Lose) und DP 14/21 (4 Lose) vergeben.
1.1 Objektplanung Gebäude und Innenräume Standort CBF
Berlin
Architekten- und Ingenieurleistungen für Objektplanung auf dem Charité Campus Benjamin Franklin über die Laufzeit von 4 Jahren; Rahmenvereinbarung für Los 1: 1.1 mit 3 Vertragspartnern
Die Rahmenvereinbarungen werden für eine Festlaufzeit von 2 Jahren geschlossen, mit der optionalen Verlängerung um 2 x 1 Jahr.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x je 1 Jahr
1.2 Objektplanung Gebäude und Innenräume Standort CCM
Berlin
Architekten- und Ingenieurleistungen für Objektplanung auf dem Charité Campus Mitte über die Laufzeit von 4 Jahren; Rahmenvereinbarung für Los 2: 1.2 mit 3 Vertragspartnern
Die Rahmenvereinbarungen werden für eine Festlaufzeit von 2 Jahren geschlossen, mit der optionalen Verlängerung um 2 x 1 Jahr.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x je 1 Jahr
1.3 Objektplanung Gebäude und Innenräume Standort CVK
Berlin
Architekten- und Ingenieurleistungen für Objektplanung auf dem Charité Campus Virchow Klinikum über die Laufzeit von 4 Jahren; Rahmenvereinbarung für Los 3: 1.3 mit 3 Vertragspartnern
Die Rahmenvereinbarungen werden für eine Festlaufzeit von 2 Jahren geschlossen, mit der optionalen Verlängerung um 2 x 1 Jahr.
Verlängerung der Vertragslaufzeit um 2 x je 1 Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1.1 Objektplanung Gebäude und Innenräume Standort CBF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brilon
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59929
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]