Implementierung Treasury Management System Referenznummer der Bekanntmachung: AL 80/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung Treasury Management System
Gegenstand der Ausschreibung ist die Implementierung der SAP Module CM und BCM samt Zurverfügungstellung von Lizenzen für die EBICS-Kommunikationslösung in geringem Umfang einschließlich Wartung, Support und Implementierung (Los 1) sowie die Zurverfügungstellung und Implementierung einer Treasury Management Systemunterstützung (Los 2), künftig TMS genannt.
Implementierung SAP Module CM und BCM sowie EBICS-Kommunikationslösungen
Berlin
Los 1: Implementierung von SAP-Funktionalitäten:
- Zahlungsverkehr und Bankenanbindung (SAP BCM)
- Ableitung von Vorschau- und Ist-Daten (SAP CM)
- Überlassung von Lizenzen für die EBICS-Kommunikationslösungen in geringem Umfang ein-schließlich Wartung, Support und Implementierung
Die Optionen sind im Preisblatt (Anlage 2) definiert.
Implementierung Treasury Management Systemunterstützung
Berlin
Los 2: Implementierung eines Treasury Management Systems:
- Transaktionsverwaltung
- Risiko-Management
- Liquiditätsplanung
- Berichtswesen
Die Optionen sind im Preisblatt (Anlage 2) definiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Implementierung SAP Module CM und BCM sowie EBICS-Kommunikationslösungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wien, 10. Bezirk
NUTS-Code: AT130 Wien
Postleitzahl: 1100
Land: Österreich
Internet-Adresse: www.tipco.at
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]