Berlin TXL - Schumacher Quartier, Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die äußere Erschließung
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tegelprojekt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berlin TXL - Schumacher Quartier, Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die äußere Erschließung
Berlin
Aufgrund der künftigen Schließung des Flughafens Tegel ergeben sich weitreichende Chancen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines neuen Stadtquartiers auf Bisher überwiegend als Flughafen genutzten Flächen. Die städtebauliche, funktionale und Infrastrukturelle Einbindung dieses neuen, im östlichen Flugfeldbereich geplanten Schumacher Quartiers in die Strukturen des Berliner Stadtgebiets und seiner Landschaftsräume soll dabei durch die starke Verknüpfung der unmittelbar angrenzenden Bestandsquartiere ermöglicht werden.
Die Neuentwicklung des Wohngebiets Schumacher Quartier erfordert neben vielen anderen Aspekten unter anderem auch diverse verkehrliche Neuerschließungsmaßnahmen nach Schließung des Flughafens zur
— inneren und äußeren verkehrlichen Erschließung des Areals und
— verkehrlichen Anbindung der dann innerhalb des Areals neu geschaffenen Baufelder für den Wohnungsbau.
Zu diesem Zweck sind durch Tegel Projekt GmbH sowie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits verschiedene verkehrliche Voruntersuchungen erfolgt und Zielstellungen für die äußere Neuerschließung formuliert worden. Aktuell wird eine verkehrliche Machbarkeitsstudie abschließend diskutiert, die die wesentlichen Eckpunkte des Verkehrskonzeptes hinsichtlich Trassenführung der äußeren Erschließungsstraßen definiert.
Der städtebauliche Wettbewerb wird im Jahre 2016 Vorgaben für die innerer Erschließung des Quartiers liefern. Parallel zur Profilierung des Standortes wird mit der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für das Schumacher Quartier begonnen, um zum Zeitpunkt der Schließung des Flughafenbetriebs ein rechtskräftiges Planungsrecht vorliegen zu haben. Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme erfolgt phasenweise. In der ersten Phase der Verkehrlichen Planung soll zunächst die äußere verkehrliche Erschließung mittels einer Neuen Stadtstraße und Rückbau eines bestehenden Autobahnzubringers entwickelt werden. In der Planung der Verkehrsanlagen sind die phasenweise Entwicklung des Gebiets und die daraus Resultierenden wechselnden Schnittstellen zu berücksichtigen.
Die Tegel Projekt GmbH sucht nun ein kompetentes Dienstleistungsunternehmen, welches für Die verkehrliche Erschließung des Areals folgende Ingenieurleistungen für das Leistungsbild Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 HOAI erbringt:
— Leistungsphase 2 gemäß § 47 HOAI für die Neue Stadtstraße und Rückbau Autobahnzubringer,
— Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß § 47 HOAI für die in der ersten Phase benannten Bereiche (Leistungsphase 9 nur Dokumentation),
— Besondere Leistungen (optional): z.B. Planung für LZA, Örtliche Bauüberwachung.
Erstellung der VPU und BPU etc.
Es sind für einzelne Verkehrssysteme Trassenanbindungen an das Gesamtverkehrsnetz zu planen, die über den Kernbereich des Schumacher Quartiers hinausgehen können. Für die verkehrliche Erschließung wurden bereits Festlegungen getroffen oder sind in der Abstimmung. Innovative Ansätzen für die nachfolgend genannten Bereiche sind aufzugreifen und zu vertiefen:
— ÖPNV (u.a. U-Bahn, Tram, Bus, innovative Nahverkehrssysteme),
— Individualverkehr (u.a. Straßen, Radwege, Fußwege,),
— Ruhender Verkehr(u.a. privat, öffentlich),
— Schnittstellen an den Übergängen und Anbindepunkten zum bestehenden Verkehrsnetz (u. a. Autobahnanschlussstelle A111 Anbindung an den Kurt-Schuhmacher-Damm, Brücken, Kurt-Schumacher-Platz, Scharnweberstraße, Kapweg) die Bearbeitung des gesamten Projekts hat unter besonderer Beachtung der inhaltlichen
Zielsetzungen des Projekts „Berlin TXL – Schumacher Quartier“ zu erfolgen, insbesondere hinsichtlich der Auseinandersetzung mit innovativen urbanen Ansätzen zur
Straßenraumgestaltung. Diese sind unter anderem in der Verkehrlichen Untersuchung formuliert.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Berlin TXL – Schumacher Quartier, Planung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke für die äußere Erschließung
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Berlin
Nach Abstimmung und Abgabe der fertiggestellten VPU ergaben sich durch erneute nachträgliche Änderungen sowie nachträgliche Forderungen in Bezug auf die Trassierung, Gestaltung und Querschnittaufteilung, Radweg- und Busführungen, Oberbau bzw. Befestigungen, Aktualisierungen der inneren Erschließung und Anpassungen der Bebauungsplangrenzen mehrfache Überplanungen.
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Bisherige Nachträge:
Nachtrag 01:Wiederholung von Teilen der Vorplanung
Nachtrag 02: Überarbeitung der Vorplanung nach Stellungnahme vom SenUVK vom 22.1.2020
Nachtrag 03:
Position 1: Änderungen Eichborndamm/Scharnweberstraße und Neue Meteorstraße/Kurt-Schumacher-Damm
Position 2: Mengenermittlung und Kostenschätzung nach besonderen Vorgaben
Aktueller Nachtrag:
Nachtrag 04: Wiederholung von Leistungen für die äußere Erschließung Schumacher Quartier (Neue Meteorstraße, Kostenschätzung nach besonderen Vorgaben)
Nach Abstimmung und Abgabe der fertiggestellten VPU ergaben sich durch erneute nachträgliche Änderungen sowie nachträgliche Forderungen in Bezug auf die Trassierung, Gestaltung und Querschnittaufteilung, Radweg- und Busführungen, Oberbau bzw. Befestigungen, Aktualisierungen der inneren Erschließung und Anpassungen der Bebauungsplangrenzen mehrfache Überplanungen und Mehraufwendungen.