Rechtswirksam beweiserhaltendes Langzeitarchiv Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49385

Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rechtswirksam beweiserhaltendes Langzeitarchiv

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49385
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72252000 Datenarchivierung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rechtswirksam beweiserhaltendes Langzeitarchiv

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72252000 Datenarchivierung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
NUTS-Code: DE2 Bayern
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
NUTS-Code: DE5 Bremen
NUTS-Code: DE6 Hamburg
NUTS-Code: DE7 Hessen
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
NUTS-Code: DEC Saarland
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
NUTS-Code: DEG Thüringen
Hauptort der Ausführung:

bundesweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

rechtswirksam beweiserhaltendes Langzeitarchiv

II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei den unter den Ziffern II.1.5 und II.2.6 genannten Werten handelt es sich um unverbindliche Schätzwerte. Im Zuschlagsfalle besteht kein Anspruch auf Beauftragung und Vergütung in Höhe der aufgeführten geschätzten Werte.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 192-501017
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Zuge der Überprüfung des Vergabeverfahrens wurde festgestellt, dass die Bedingungen der Eignungsbewertung konkretisiert werden müssen, da es sonst im weiteren Verlauf der Vergabe zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis kommen würde.

Aus diesem Grunde wurde das laufende Vergabeverfahren ohne Zuschlagserteilung aufgehoben und die Ausschreibung unter Anpassung der ungenauen Bedingungen unter der Submissions-Nr. 21FEI56365 neu gestartet.

Die EU-weite Bekanntmachung auf der TED-Plattform unter der Nummer 21FEI56365 ist vorgesehen zum 15.12.2021.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/12/2021