Abschluss einer nicht-exklusiven Vereinbarung über die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V für die Zeit ab dem 01.01.2020 Referenznummer der Bekanntmachung: 1002595 - Verbandmittel Open-House-Verfahren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dak.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dak.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer nicht-exklusiven Vereinbarung über die Versorgung mit Verbandmitteln nach § 31 SGB V für die Zeit ab dem 01.01.2020
Die DAK-G beabsichtigt die Versorgung der Versicherten mit Verbandmittel, die nach § 31 SGB V zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet und abgegeben werden können, vertraglich zu regeln. Dafür stellt die DAK-G für in Frage kommenden Marktteilnehmer einen Vertrag nach § 63 SGB X zur Verfügung. Vertragsinhalt ist eine wirtschaftliche Versorgung aller DAK-Gesundheit Versicherten mit Verbandmitteln gemäß § 31 SGB V, auf Grundlage einer ordnungsgemäß ausgestellten vertragsärztlichen Verordnung. Vertragspartner der Krankenkassen können nur Leistungserbringer sein, die die Voraussetzungen für eine zweckmäßige und funktionsgerechte Beschaffung, Abgabe und Beratung der Verbandmittel erfüllen. Vertragsinhaltlich sind Leistungsumfang, Qualifikationen, Abrechnungsmodalitäten und Lieferfristen benannt.
Die DAK-Gesundheit ("DAK-G") geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller Leistungserbringer nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt.
Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungmodells gerecht zu werden, wird jedem Leistungserbringer während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter I.3. genannten Link als Muster zur Ansicht und zum Download zur Verfügung.
Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den Beitritt zu den erstmals am 01.01.2020 in Kraft tretenden Verträgen ist der Beitritt über den Vertragsmanager der DAK-Gesundheit (www.dak.de/vertragsmanager) und die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Nachweise/ Erklärungen/Anlagen (die Originalunterlagen stehen im Vertragsmanager zum Abschluss des Vertrages zur Verfügung) an den nachstehend aufgeführte Kontakt bei der DAK-G:
1. Angebotsschreiben
2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-G, insbesondere auch des vorgegebenen Preises durch Unterzeichnung des mit einem Firmenstempel versehenen Vertrages (2-fach im Original) durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle.
3. Bei Beitritt eines Verbandes eine elektronische Liste der Mitgliedsbetriebe als Excel-Datei (Anlage 1).
4. Eigenerklärung des Unternehmens (Anlage A1), dass keines der Ausschlusskriterien gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegt (s. III.1.1.).
Die Unterlagen sind auf postalischem Weg einzureichen bei:
DAK-Gesundheit
0032 00
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Zusätzlich muss ein elektronischer Beitritt zum Vertrag über dem Vertragsmanager der DAK-G (MIP-eKV) erfolgen.
Weiterhin ist die Anlage 1 als Exceldatei zeitgleich an die Mailadresse [gelöscht] zu schicken.
Es kommt hierbei auf den rechtzeitigen Zugang bei der DAK-G an. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. des Monats des Eingangs bei der DAK-G beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-G bis zum letzten Tag des Monats vorliegen.
Bsp.: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 01.07.20xx erfolgen. die Unterlagen müssten hierfür bis zum 31.07.20xx vorliegen.
Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.
Bei der unter Punkt II.2.7. eingegebenen Laufzeit handelt es sich um ein Pflichtfeld des Bekanntmachungsformulars. Eine Vereinbarung im Rahmen des Zulassungsmodells für Verbandmittel kann erstmals am 01.01.2020 in Kraft treten und hat eine unbefristete Laufzeit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verbandmittel Open-House-Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind auf elektronischem Wege (mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal www.dtvp.de) oder in notwendigen Einzelfällen per E-Mail oder schriftlich (mittels Telefax oder Brief) an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Antworten werden allen Unternehmern, welche die Vergabeunterlagen mittels einer Registrierung angefordert haben, in anonymisierter Form zugänglich gemacht. Dabei werden die Antworten den Unternehmern im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation zu verfolgen und sich dazu ggf. an die o.g. Kontaktstelle zu wenden.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM5RNEW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinweis: Der erste Zuschlag in diesem Verfahren wird frühestens 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung im Amtsblatt erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de