Objektplanung_Lph. 1-9_KiTa_Semmelländer_Weg_13593_Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: KSW01/2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13593
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwv-heerstrasse.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gemeinwesenverein.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2497806/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gemeinnütziger Verein
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung_Lph. 1-9_KiTa_Semmelländer_Weg_13593_Berlin

Referenznummer der Bekanntmachung: KSW01/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In Berlin Spandau, Bezirksregion Staaken /Heerstraße Nord ist der Neubau einer KiTa auf einem rund 2.742 qm großen Grundstück geplant. Mit dem Neubau soll ein offener und inklusiver Ort im Stadtteil entstehen. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau einer KiTa mit ca. 75 Betreuungsplätzen und integriertem, für die Stadtteilarbeit geöffneten zentralem „Marktplatz“. Dieser zentrale Bereich soll multifunktional nutzbar ausgebildet werden.

Eine Machbarkeitsstudie geht von 800 qm Nutzfläche BGF des Neubaus und entsprechenden Gesamtkosten in Höhe von 2.000.000 € aus. Es wird ein Antrag auf Förderung durch das Bund-Länder-Programm „Kitaplatzerweiterung“ gestellt. Die Anwohner*innen des Stadtteiles sind unter anderem über die assoziierten Familienzentren im Planungsprozess zu beteiligen.

Weiterhin sind im Außenbereich pädagogische Spielflächen sowie die notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder vorzusehen und der Freiraum entsprechend zu gestalten.

Diese Planungsleistungen sind nicht Teil dieser Ausschreibung, aber eine enge Zusammenarbeit mit dem Garten- und Landschaftsplaner*innen für den städtebaulichen Entwurf wird ausdrücklich gewünscht. Eine entsprechende Ausschreibung erfolgt zeitnah.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Berlin, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beauftragt werden sollen die im Bereich Objektplanung erforderlichen Architekten-Leistungen gemäß HOAI § 34 (HOAI 2021) Leistungsphasen 1-9, für den Neubau einer Kindertageseinrichtung mit mindestens 75 Plätzen im Semmelländer Weg 30, 13593 Berlin (Gem. Staaken, Flur 4, Flurstück 1752/41).

Für das Grundstück existieren keine Vorgaben durch einen festgesetzten Bebauungsplan. Planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage bildet somit der § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteil). Neubauvorhaben müssen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der Umgebung einfügen.

Nach einer ersten Einschätzung kann von folgenden Eckdaten bezüglich der baulichen Ausgestaltung ausgegangen werden:

- 2 Vollgeschosse

- 2 Baukörper mit jeweils 200 qm Grundfläche

- d.h. insgesamt 400 qm Grundfläche, ca. 800 qm Geschossfläche plus eventuelle Aufenthaltsräume im Dach

Der Bauherr legt Wert auf eine Verbindung zwischen den Baukörpern durch einen zentralen Eingangsbereich.

Im Jahr 2021 wurde der Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.V. im Rahmen eines zweistufigen Auswahlverfahrens des Bezirkes Spandau als zukünftiger Träger einer dort vorgesehenen Kindertagesstätte verbunden mit einem privilegierten Erbbaurecht an dem o.g. Flurstück vorgesehen.

Das pädagogische Konzept der zukünftigen Kindertageseinrichtungen basiert auf der Reggio-Pädagogik. Nach dem Reggio Ansatz wird die frühkindliche Bildung wird als gesellschaftliche und gemeinschaftliche Aufgabe betrachtet. In diesem Sinne wird die KiTa als ein weiterer Baustein der Gemeinwesenarbeit im Stadtteil begriffen und soll baulich die Möglichkeit der Vernetzung mit anderen Initiativen und Aktionen ermöglichen. Insbesondere der Eingangsbereich ist als Ort der Begegnung auszugestalten, der auch ohne die sonstige pädagogischen Flächen funktioniert. Die Verteiler- und Spülküche ebenso wie ein Gäste-WC sollen für stadtteilbezogene Veranstaltungen separat vom regulären KiTa-Betrieb zu nutzen und vom Außenbereich zu erreichen sein.

Ein Raumprogramm ist im Rahmen der Lph. 1 gemeinsam mit dem Bauherrn zu erarbeiten. Das Raumprogramm für die pädagogischen Flächen und die Nutzflächen hat sich an den Vorgaben der Senatsverwaltung für Kinder-, Jugend und Bildung zum Erlangen einer Betriebsstätten-Erlaubnis zu orientieren. Die Planung muss in enger Abstimmung mit der Kitaaufsicht zu erfolgen.

Die Essensversorgung erfolgt extern über einen Cateringbetrieb. Die Essensverteilung erfolgt über die Teeküchen, die mit zusätzlichen Stellflächen für die Essensverteilung zu versehen sind.

Die verkehrliche Situation ist problematisch, da es nur eine schmale Fahrbahn und keine Parkmöglichkeiten gibt. Daher ist der städtebauliche Entwurf der Gebäude in enger Abstimmung mit einem Büro für Landschaftsplanung vorzunehmen.

Das Gesamtvorhaben soll einen wesentlichen Beitrag zu Klimaschutz und Klimaanpassung leisten und auch auf andere Bauvorhaben ausstrahlen.

Von wesentlicher Bedeutung für den Neubau ist daher eine hohe Wirtschaftlichkeit im Lebenszyklus und die Berücksichtigung der Belange Nachhaltigkeit und Ökologie. Im Bereich der Objektplanung ist dabei insbesondere auf folgende Punkte zu achten:

- Verwendung von natürlichen und ressourcensparenden Bauelementen

- die Recyclierbarkeit aller Bauelemente

- keine Einbringung von Schadstoffen

- weitgehende Flexibilität der Grundrisse

- Ausloten der Möglichkeit, im Stadtteil vorhandene Baumaterialien aus dem Rückbau des Gebäudeensembles Zuversicht, Brunsbütteler Damm 312, 13591 Berlin, wiederzuverwenden.

- Zum effizienten Einsatz von Energie und zur Minimierung der Schadstoffbelastung der Umwelt ist das Bauvorhaben in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin und dem verantwortlichen Haustechnikbüro so zu planen, dass auf Dauer ein geringer Energiebedarf entsteht, der dann nach Möglichkeit durch erneuerbare Energien zu decken ist.

Vom Bieter werden daher weitreichende Kompetenzen in den Bereichen Ökologie, Recyclierbarkeit von Bauelementen, Bauen mit erneuerbare Energien, Energiemanagement , Wirtschaftlichkeit und Erfahrungen mit einem ganzheitlichen und integralen Planungsprozess erwartet.

Die Finanzierung des Gesamtvorhabens wird insbesondere über Fördermittel gesichert. Dazu ist bis zum 31.05.2022 ein qualifizierter, baufachlich zu beurteilender Fördermittelantrag an das Förderprogramm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie einzureichen.

Die Verwendung der Formulare der Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Wohnen aus der ABAU sind im Planungsprozess verbindlich. Es wird ein Planungs- bzw. Baubegleitender Ausschuss eingerichtet. Diesem gehören u.a. die Fördermittelgeber, die Bauherrin, weitere Fachplaner*innen und ggfs. ein Projektsteuerer an. Das ökologische Gesamtkonzept ist dem planungsbegleitenden Ausschuss jeweils nach Abschluss der Vorplanung und der Entwurfsplanung vorzustellen.

Die Beauftragung soll nach Freigabe der Fördermittel stufenweise erfolgen:

Stufe 1: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Fertigstellung der Bauplanungsunterlagen

(s. „Ergänzenden Ausführungsvorschriften zu den AV § 24 LHO“, S. 9-10 ). Dies entspricht den Leistungsphasen 1- 4 der HOAI und ist bis zum 31.05.2022 fertigzustellen.

Stufe 2: Erbringung aller Planungsleistungen bis zur Einreichung des Bauantrages, Erstellung der Ausführungsplanung, Kostenberechnung und Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung, Auswertung der Angebote und Teilnahme an den Vergabeverhandlungen,

Bauleitung, Dokumentation und Objektbetreuung. Dies entspricht den Leistungsphasen 5-9 der HOAI.

Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 411. H F aus der ABAU – Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins.

(einsehbar unter: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 20/01/2022
Ende: 30/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Eine projektbezogene Verlängerung ist möglich, wenn das Projekt nicht bis Oktober 2024 fertiggestellt werden kann.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Geprüft werden nur vollständige, elektronisch übersandte Unterlagen.

Der vom Auftraggeber bereitgestellte Teilnehmerantrag ist vollständig auszufüllen.

Die Eigenerklärung zur Eignung Teilnahmewettbewerb/ Einheitliche europäische Eigenerklärung EEE (https://eee.evergabe-online.de) oder das Formular IV 124 EU F aus der ABAU des Berliner Senates (s. Vergabeunterlagen oder https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau/) ist von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen auszufüllen.

Das nicht vollständige Ausfüllen der Unterlagen führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. Auf eine Nachforderung von fehlenden Angaben bezüglich der Ausschlusskriterien wird aus Gründen der Verfahrensbeschleunigung verzichtet.

Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht allein ausführen kann, d.h. eine Bewerber*innen- / Bieter*innengemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind die angeforderten Erklärungen und Nachweise mehrfach auszufüllen.

Bewerber*innen-/Bieter*innengemeinschaften:

Bewerber*innengemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte*n Vertreter*in für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen.

Nachunternehmer*innen:

Bei Nachunternehmer*innen mit Eignungsleihe ist pro Unternehmen eine separate Erklärung abzugeben sowie ein Teilnehmer*innenantrag einzureichen.

Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, muss für die Unterauftragsnehmer kein separates Formular beigefügt werden.

Erfüllen mehrere Bewerber*innen gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiven Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerber*innen durch Los getroffen.

Die entsprechenden Nachweise der Eignung sind nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Erst vor den Auftragsverhandlungen werden die Unterlagen vom Auftraggeber angefordert. (s.a. III.1.3.).

Mit dem Teilnahmeantrag müssen die unter Punkt III.1.3. geforderten Referenzen in die Liste der geeigneten Referenzen (s. Bewerberunterlagen) einzutragen und als Präsentationsfolien oder als pdf-Dokument vorliegen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Beschreibung der Optionen:

Die Architektenleistungen werden stufenweise beauftragt. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen eins bis vier der HOAI. Je nach Fördermittelfreigabe erfolgen im Anschluss in der Stufe zwei die Beauftragung der Leistungsphasen vier bis neun der HOAI.(s.a. II.2.4)

Voraussetzung für die Beauftragung der Stufe 2 ist der Abschluss einer Vereinbarung über die Baukostenobergrenze als Beschaffenheit. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer über die Stufe 1 hinausgehender Leistungsstufen besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vertragsbasis werden die ABAU und die LHO Berlin sein.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Angabe der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte und die eindeutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters sowie der übrigen Fachplaner.

Die Erklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV.

Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.

Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.

Der jeweiligen Fachplaner erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.

Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der/die Bewerber*in muss in seinem Teilnahmeantrag folgende Anforderungen nachweisen:

1. Nachweis oder Bestätigungsschreiben einer Berufshaftpflicht, dass diese im Auftragsfall bereit ist, eine Versicherung über mindestens 1,5 Mio € für Personenschäden und 1,0 Mio € für sonstige Schäden, abzuschließen.

2. Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Erwartet wird ein durchschnittlicher jährlicher Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 200.000 € (netto).

3. Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV. Erwartet wird ein jährlicher Gesamtumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten drei Geschäftsjahren von durchschnittlich 95.000 € (netto).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss in seinem Teilnahmeantrag zu Punkt 1. folgende Anforderungen nachweisen: Zwei vergleichbare Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9. Eine Referenz sollte im Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers erbracht worden sein.

Die Bewertung eines Referenzobjektes erfolgt nur, wenn

a. die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sind

b. die Referenz vom sich bewerbenden Büro (oder dem Rechtsnachfolger) selbst erbracht wurde

c. die Leistung vollständig fertiggestellt ist. Als fertiggestellt gilt, wenn bei der Sanierung/Modernisierung/Neubau die beauftragten Gewerke abgeschlossen, in Betrieb und abgenommen sind.

Die Referenzen sind mit der Bewerbung einzureichen.

Alle aufgeführten Referenzobjekte müssen in den letzten 10 Jahren baulich fertiggestellt sein.

Es soll mit dem Angebot jeweils ein entsprechendes Referenzschreiben des/der Auftraggeber*in, aus dem die geforderten Angaben hervorgehen, vorgelegt werden. Das Referenzschreiben soll außerdem die Einhaltung der Termin-, Qualitäts- und Kostenziele bestätigen.

Sofern kein Referenzschreiben vorgelegt werden kann, ist der/die jeweilige Ansprechpartner*in mit Telefonnummer des betreffenden Objektes zu benennen.

Darüber hinaus sind die Berufserfahrung des/der Projektleiter*in und des/der stellvertretenden Projektleiter*in jeweils in Jahren und vergleichbaren Positionen anzugeben. Projektleitung und Stellvertretung haben an der Realisierung eines vergleichbaren Referenzobjektes mit Baukosten von mind. 1.200.000 € in den Kostengruppen 300 und 400 und einer konsequent nachhaltigen Ausrichtung mitgearbeitet. Der/die Projektleiter*in hat ein solches Bauprojekt geleitet.

Die benannten Mitarbeiter stehen während der Bauphase für eine kurzfristige Präsenz auf der Baustelle zur Verfügung.

Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE bzw. dem Formular IV 124 EU F (ABAU) gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:

- Versicherungsnachweis/Erklärung des Versicherungsgebers

- Die o.g. Referenzschreiben bzw. ersatzweise die jeweiligen Ansprechpartner*innen für die Referenzen

- Kopie der Berufszulassung von Projektleitung und Stellvertretung (und aller weiteren im Bewerberbogen benannten Bearbeiter*innen)

Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.

Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist führt zum Ausschluss.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Die Beauftragung ist gem. § 75 VgV den Berufsstand der Architekten und Ingenieure vorbehalten.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Grundlage der Beauftragung der Leistungen ist die Verwaltungsvorschrift „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABAU“ der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB/BVB abrufbar unter: https://senstadtfms.stadt-berlin.de/eabau/.

Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen einzureichen:

- ABAU IV 4020 F Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt

- ABAU IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung

- ABAU IV 4023 F Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligung

- ABAU IV 4024 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach BerlAVG - TEil B

- ABAU IV 404 FBesondere Vertragsbedingungen zur Beachtung von Umweltschutz in der Planung

- ABAU IV 128 F Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft

- ABAU IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen

- ABAU IV 125 F Unteraufträge, Eignungsleihe

(Auflistung nicht abschließend)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/01/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 14/01/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/06/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach VgV. (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)

- Der Auftraggeber beabsichtigt, die Frist zur Abgabe der Angebote mit den Bieter:innen einvernehmlich auf 10 Tage zu verkürzen. Die Notwendigkeit dazu ergibt durch den Stichtag zur Abgabe des Fördermittelantrages an das Programm „Auf die Plätze, Kitas, los!“ am 31.05.2022. Zum Antragsstichtag müssen wesentliche Angaben zu Baukosten mit Mengen, Massen und Einheitspreisen zur baufachlichen Beurteilung vorgelegt werden.

- Zur Aufwandsbegrenzung für die Bewerber und Handhabbarkeit für die Auswahlverfahren sind die Bewerbungsunterlagen verbindlich auf die Bewerbungsformulare begrenzt. Die zuzüglich zum Teilnahmeantragsformular eingereichten Unterlagen sind auf max. 15 Seiten zu begrenzen. Umfangreichere Bewerbungen bleiben i.S. der Gleichbehandlung unberücksichtigt. Gezählt wird der Gesamtumfang der Unterlagen. (Deckblätter und Anschreiben ohne inhaltliche Aussage werden nicht gezählt.)

- Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.

- Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.

- Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge bei der Auftraggeberin eingehen. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3)Nr 1. VgV endet am 03.01.2022.

- Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezgl. Anfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.

Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.

- Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigen Vertreter. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft abzugeben, wonach sie im Auftragsfall einer Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen.

- Mit der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären sich die Bieter damit einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden können. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB des Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/12/2021