Modernisierung und Umgestaltung zur Zukunftssicherung des Kulturzentrums Rieckhof in Hamburg-Harburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: GMH VgV VV 048-21 BK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gmh-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung und Umgestaltung zur Zukunftssicherung des Kulturzentrums Rieckhof in Hamburg-Harburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH, hier die Region GMH Süd, betreut für die Freie und Hansestadt Hamburg die Standorte der allgemeinbildenden Schulen südlich der Norderelbe. Die Bewirtschaftung der Liegenschaften umfasst auch bauliche Maßnahmen wie Instandsetzung, Neu- und Umbau.
Die Modernisierung des Bürgerhauses in der Rieckhofstraße 12 in Hamburg-Harburg erfolgt in zwei Planungs- und Realisierungsschritten:
1. energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle durch Erneuerung der Fenster und der Glasfassade
2. Modernisierung und Neugestaltung des Gebäudes, insbesondere des Veranstaltungsaals
Der Schritt 1 befindet sich bereits in der Planung und ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Für den Schritt 2 wird dieses VgV-Verfahren mit Lösungsvorschlag durchgeführt. Die Modernisierung und Neugestaltung des Gebäudes wird durch das Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) gefördert.
Im Weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Hamburg
Bestand:
Das Bürgerhaus „Kulturzentrum Rieckhof“ ist 1984 im Zentrum der wiederaufgebauten Harburger Innenstadt eröffnet worden. Damit liegt es zentral in der Harburger Innenstadt in der Seevepassage, welche das Südostentrée zur City stellt und eine wichtige Verbindung zwischen Bahnhof, Phoenix-Center und Fußgängerzone darstellt. Sie funktioniert als offene Einkaufspassage, die durch eine Nutzungsmischung geprägt ist, die neben Einzelhandel auch Wohnnutzungen und soziale Infrastruktur aufweist. Prägend ist weiterhin der Gloriatunnel, der für die fußläufige Anbindung an die Lüneburger Straße eine wesentliche Bedeutung hat.
Die Immobilie verfügt als Veranstaltungsstätte u. a. über einen Veranstaltungssaal, über 6 Gruppenräume und eine Gastronomie mit Außenfläche im Hinterhof.
Es werden verschiedene (kulturelle) Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen angeboten, darunter Konzerte, Theater, Comedy, Kabarett und Flohmärkte. Es wird Raum geboten für Selbsthilfegruppen, Arbeitsgemeinschaften, Spielegruppen und Seniorenangebote.
Das breite und vielfältige Angebot leistet einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in der Harburger Innenstadt. Durch Veranstaltungen, Kurse, Projekte und offene Angebote werden breite Bevölkerungsschichten angesprochen und es werden vielfältige Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Integration und Teilhabe geschaffen.
Der Rieckhof wird stets weiterentwickelt und soll zu einem Bürgerhaus werden, das allen Menschen bekannt ist und offen steht. Das Bürgerhaus soll ein wichtiger Motor der Stadtteilentwicklung in zentraler Lage sein, ein zentraler offener und niedrigschwelliger Begegnungsort, an dem Menschen selbstwirksam zusammenkommen und Themen bewegen. Das Bürgerhaus soll den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen und ihnen Raum und Ressourcen bieten das Zusammenleben in Vielfalt in Harburg aktiv zu gestalten.
Mehr als 35 Jahre nach Fertigstellung entspricht die Gebäudehülle, die Raumstruktur, der Innenausbau, die technische Gebäudeausrüstung sowie die Ausstattung nicht mehr den heutigen und zukünftigen Standards und Anforderungen. Die aktuelle Erschließungssituation ist nicht klar und sollte den Anforderungen an Identität und Sichtbarkeit angepasst werden.
Das Gebäude steht seit Juni 2021 unter Denkmalschutz (Eintragung in die Denkmalliste und Kartierung vom 02.08.2021).
Projektziele:
Die Modernisierung und Neugestaltung des Bürgerhauses beinhaltet die Aufwertung des Veranstaltungsbereichs inkl. der Sanitäranlagen. Es wird eine deutliche Verbesserung der multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten angestrebt. Es soll ein Ort entstehen, in denen sich Menschen auf gleicher Augenhöhe zeitgemäß und niedrigschwellig begegnen können.
Die Auffindbarkeit des Bürgerhauses und die Identifikation im Stadtteil soll verbessert werden.
Der Veranstaltungsbereich ist derzeit nicht ausreichend barrierefrei und soll entsprechend hergerichtet werden.
Das Kriterium Wirtschaftlichkeit im Betrieb soll bei der Modernisierung ebenfalls bei der Planung berücksichtigt werden.
Die Modernisierung und Neugestaltung des Bürgerhauses muss denkmalverträglich sein, wobei zeitgemäße, funktionale, technische und räumliche Anforderungen benannt und möglichst gut gelöst werden sollen.
Als Teil der Angebotslegung sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV einen Lösungsvorschlag erstellen.
Die Baukosten werden auf [Betrag gelöscht] Euro (KG 300, netto) und 597.500 (KG 400, netto) geschätzt.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
- Leistungsphasen 1-2 Objektplanung gem. § 34 HOAI;
- Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Überprüfung und Ergänzung von Baubestandsplänen als Besondere Leistung in der Leistungsphase 1 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Aufstellung von 2 zusätzlichen Möblierungsvarianten für den Saal sowie einer Flächenbilanz der Varianten in den LPH 3 und LPH 5 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Besondere Leistung stufenweiser Kostenanschlag als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.
Vertreter des Denkmalschutzes und aus dem behördlichen Kontext werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers ggf. in beratender Funktion an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert.
Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Objektplanung eingereichten 2 Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 9 Jahre (Stichtag 01.01.2012) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) und eine Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-6 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-3 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 26 Punkte erreicht werden.
Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens.
Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerbungsbogen vorgegebenen Formulare zu dokumentieren.
Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird zusammen mit dem Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl analog § 75 (6) VgV unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
- Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen);
- Überprüfung und Ergänzung von Baubestandsplänen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem AG festzulegenden Stufen);
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
- Besondere Leistung stufenweiser Kostenanschlag als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben der Bewerber gemäß §§ 122 GWB bzw. § 75 VgV.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen elektronisch einzureichen:
- ausgefüllter Bewerberbogen,
- Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (Kopie),
- Anlage 1B: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck),
- Anlage 1C: Eigenerklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen/Zusammenarbeit (Vordruck),
- Anlage 1D: Eigenerklärung zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck),
- Anlage 1E: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes (Vordruck),
- Anlage 1F: Eigenerklärung zu einer (mind. vorgesehenen) Teilnahme (Vordruck) bzw. Fortbildungsnachweis (Kopie) an einer vergaberechtlichen Fortbildung mit dem Schwerpunkt VOB Teile A/B/C für eine maßgeblich am Projekt beteiligte Person (ältestens April 2016),
- Anlage 1G: Eigenerklärung zur Fortbildung zur Inklusion an staatlichen Schulen oder zum Barrierefreien Bauen gem. DIN 18040 von einer maßgeblich am Projekt beteiligten Person (Vordruck),
- Anlage 1H: Bevollmächtigung des Vertreters im Falle einer Bietergemeinschaft (Vordruck),
- Anlage 1I Angaben zu Auftragsanteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck),
- Anlage 1J: Eigenerklärung über eine gesonderte Versicherung für Bietergemeinschaften (Vordruck),
- Anlage 1K: Eigenerklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragnehmern (Vordruck),
- Anlage 2A: Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.2 genannten Deckungssummen (Kopie), bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.2,
- Anlage 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers,
- Anlage 3A1: Nachweis der beruflichen Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen (Kopie),
- Anlage 3A2: Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung (Kopie),
- Anlage 3B: Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten,
- Anlage 3C: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl in den letzten drei Geschäftsjahren
Näheres siehe Auswahlbogen.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden, Fortbildungsnachweis und Referenzschreiben), nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Die Bewerbung ist in Textform unterschreiben. Etwaige Unterschriftserfordernisse von weiteren Bietern einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmern sind auf den entsprechenden Formularen im Original zu unterzeichnen und als gescannte Anlage einzureichen. Insoweit werden nur hierfür gescannte Unterschriften zugelassen. Die Vergabestellebehält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen in der Bewerbungs- und Angebotsphase, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Näheres siehe Verfahrenshinweise, diese sind zwingend zu beachten und bindend.
A) Aktueller Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung:
Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden.
B) Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers:
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwerterreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
Zu A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Zu B) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) erreichen.
Mit dem Angebot ist ein Nachweis über die vollständige Entrichtung der Sozialabgeben (in Kopie, von einem Sozialversicherungsträger oder einer Sozialkasse, alternativ durch Erklärung des Steuerberaters) und die Bescheinigung über die vollständige Entrichtung der Steuern des jeweiligen Finanzamtes (gültig und nicht älter als 12 Monate) einzureichen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
A1) Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen,
A2) Nachweis der beruflichen Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung,
B) Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten,
C) Nachweis über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre.
Zu A1) Architekt/-in gem. § 75 (1) VgV.
Zu A2) Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mindestens FH).
Zu B) Öffentlicher Auftraggeber,
Zu C) Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sind mindestens 3 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (mind. FH) inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen.
Die zur Verfügung gestellten Verfahrenshinweise sowie der Auswahlbogen sind bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit zwingend zu beachten und bindend.
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 75 (1) VgV.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. §§ 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen und die „Auskunftserteilungen“ finden Sie auf der Zentralen Veröffentlichungsplattform unter:
https://hamburg.de/lieferungen-und-leistungen/
hinter dem „Link Bieterportal“ sind im Bieterportal die Vergabeunterlagen für die hier ausgeschriebene Leistung zum Download kostenfrei hinterlegt. Dort gelangen Sie auch in die elektronische Vergabe. Nach Registrierung im Bieterportal reichen Sie Ihre Bewerbung bitte rein elektronisch ein. Teilnahmeanträge und Angebote können ausschließlich elektronisch abgegeben werden.
Der mit dieser Bekanntmachung in Ziffer I.3 publizierte, direkte Link zu den Vergabeunterlagen ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung korrekt. Sofern sich Änderungen ergeben, wird er hingegen nicht aktualisiert. Die dann aktuellen Vergabeunterlagen sind somit im Änderungsfall nicht mehr über den Link aus dieser Ziffer I.3. erreichbar.
Es erfolgt kein Versand der Bewerbungsunterlagen per Post oder E-Mail.
Die Bekanntmachung sowie die „Auskunftserteilungen“ während des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs finden Sie zudem auf der Homepage des Unternehmens GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH unter:
https://gmh-hamburg.de/ausschreibungen
An alle Interessierten, die anonym die Unterlagen heruntergeladen haben, erfolgt kein Versand der „Auskunftserteilung“ per E-Mail.
Ein Versand der „Auskunftserteilung“ per E-Mail erfolgt nur dann automatisch aus der elektronischen Vergabe, sofern Sie als Bewerber/Bieter im Bieterportal registriert sind und als solcher angemeldet auf die Ausschreibung zugegriffen haben.
Elektronische Teilnahmeanträge werden bei Unterzeichnung in Textform als unterzeichnet anerkannt. Für alle weiteren, ggf. erforderlichen Unterzeichnungen (z. B. bei Bietergemeinschaften) werden gescannte Unterschriften als gültig anerkannt.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie zur finalen Angebotsabgabe gem. § 17 VgV erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation in eVergabe.
Hinweis: Zum Schutz aller am Verfahren Beteiligten vor den mit der Verbreitung von COVID-19 einhergehenden Gesundheitsgefahren behält sich der AG vor, die Verhandlung ohne Verhandlungstermin durchzuführen (vgl. §17 Abs. 11 VgV).
Zum Schutz aller mit der Leistungserbringung befassten Personen sowie der sich vor Ort aufhaltenden Personen vor den Risiken, die mit COVID-19 einhergehen können, wird auf das den Vergabeunterlagenbeigefügte „Hinweisblatt: Handhabung von Bauablaufstörungen“ sowie die Verfahrenshinweise verwiesen. Sollten aufgrund der derzeitig vorherrschenden, pandemischen (SARS-CoVid 19) Bedingungen Nachweise nicht zu erbringen sein, ist eine Eigenerklärung einzureichen, in welcher der Umstand dargestellt wird und erklärt wird, den/die Nachweise sobald als möglich nachzureichen. Bitte bemühen Sie sich dahingehend frühzeitig auch um diejenigen Nachweise, die bei etwaiger Aufforderung zur Angebotsabgabe mit dem Honorarangebot einzureichen sind.
Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens:
Versendung der Angebotsaufforderung in der 07. KW 2022, Einreichung der Honorarangebote in der 12. KW 2022, unter o.g. Vorbehalt: Verhandlungsgespräche in der 13. KW 2022 (sofern diese erfolgen).
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
Hinsichtlich der Anforderungen bzw. geforderter Mindeststandards gelten die Dokumente bei Regelungslücken bzw. Widersprüchen in nachfolgender Reihenfolge:
1) Auswahlbogen;
2) Bekanntmachung;
3) Bewerberbogen;
4) Angebotsaufforderung;
5) Verfahrenshinweise.
Die zur Verfügung gestellten Ausschreibungsdokumente sind zwingend zu beachten und bindend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]