Erneuerung/Anpassung bestehender Internetleitungen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung/Anpassung bestehender Internetleitungen
Die Polizei Hamburg betreibt eigene Subnetze innerhalb des Polizeinetzes. Diese sind so abgesichert, dass von Außen kein Eindringen möglich ist. Aufgrund der Vielzahl von redundanten Firewalls sowie separat und händisch konfigurierten Endgeräte ist es nicht möglich diese Leistung im Wettbewerb zu vergeben, da nur über den derzeitigen Betreiber die Konfigurationen sowie die festzugeteilten IP-Adressen übernommen werden können. Es handelt sich daher um die Erneuerung bzw. Anpassung der bereits bestehenden Internetleitungen.
Die Polizei Hamburg betreibt eigene Subnetze innerhalb des Polizeinetzes. Diese sind so abgesichert, dass von Außen kein Eindringen möglich ist. Aufgrund der Vielzahl von redundanten Firewalls sowie separat und händisch konfigurierten Endgeräte ist es nicht möglich diese Leistung im Wettbewerb zu vergeben, da nur über den derzeitigen Betreiber die Konfigurationen sowie die festzugeteilten IP-Adressen übernommen werden können. Es handelt sich daher um die Erneuerung bzw. Anpassung der bereits bestehenden Internetleitungen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die Polizei Hamburg betreibt eigene Subnetze innerhalb des Polizeinetzes. Diese sind so abgesichert, dass von Außen kein Eindringen möglich ist. Aufgrund der Vielzahl von redundanten Firewalls sowie separat und händisch konfigurierten Endgeräte ist es nicht möglich diese Leistung im Wettbewerb zu vergeben, da nur über den derzeitigen Betreiber die Konfigurationen sowie die festzugeteilten IP-Adressen übernommen werden können. Es handelt sich daher um die Erneuerung bzw. Anpassung der bereits bestehenden Internetleitungen. Aufgrund dieser technischen Besonderheiten erfolgt die Vergabe als Verhandlungsverfahren ohne Wettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Nachprüfungsanträge sind
- schriftlich an das Postfach der Finanzbehörde,
Postfach 30 17 41, 20306 Hamburg
- und zusätzlich per E-Mail (unterschriebener Nachprüfungsantrag als PDF-Dokument im Anhang) an das Funktionspostfach
[gelöscht]
zu richten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.